Beförderungsbedingungen
Der Inhalt
ARTIKEL 12 – FLUGPLÄNE, VERZÖGERUNGEN, ANNULLIERUNGEN UND
ARTIKEL 15 – VEREINBARUNGEN MIT DRITTANBIETERN ÜBER
ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN................................................................................................ 30
1.1. In diesen Bedingungen und sofern hierin
nichts anderes bestimmt
ist, haben die folgenden Begriffe
die nachstehend angegebene Bedeutung:
„Artikel“ bezeichnet jeden Artikel dieser Beförderungsbedingungen.
„Fluglinienkennzeichen“ bezeichnet den von der IATA vergebenen Code, der jede Fluggesellschaft anhand von zwei oder mehr Buchstaben,
Ziffern oder alphanumerischen Zeichen identifiziert und unter anderem auf dem
Flugschein angegeben ist, der bestimmte Fluggesellschaften kennzeichnet.
„Flughafenbehörde“ bezeichnet den Eigentümer und/oder Betreiber eines Flughafens, an dem wir tätig sind;
„Flughafenpersonal“ bezeichnet ein Mitglied des Boden- und/oder
Flughafenpersonals oder einen in unserem Namen handelnden Beauftragten;
„Gebühren
für zugewiesene Sitzplätze“ bezeichnet die Gebühren, die für bevorzugte
Sitzplätze gemäß Artikel 4.2 (Sitzplatzzuweisung) zu entrichten sind;
„Anwendbares Recht“ bezeichnet alle Gesetze, Statuten, Verordnungen, Erlasse, Satzungen, verbindlichen Verhaltenskodizes und verbindlichen Richtlinien,
einschließlich des Übereinkommens, die für die Buchung, die Beförderung und
alle anderen Dienstleistungen gelten, die wir Ihnen gemäß diesen Bedingungen
erbringen;
„Autorisierter Vertreter“ bezeichnet einen Passagierverkaufsagenten,
dem Zugang zu unserem System gewährt wurde, um Flugbeförderungen oder unsere
Dienstleistungen zu verkaufen.
„Gepäck“ bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie auf Ihrem Flug
mitführen. Sofern nicht anders angegeben, umfasst dies sowohl Ihr aufgegebenes
als auch Ihr Handgepäck.
„Freigepäck“
bezeichnet die von uns festgelegte Höchstmenge an Gepäck (in Bezug auf Anzahl
und/oder Gewicht und/oder Abmessungen), sofern vorhanden, mit der jeder Passagier reisen darf, unabhängig davon, ob dies gegen eine Zahlung erfolgt oder nicht, je nach
Tarifbedingungen
„Gepäckidentifikationsanhänger“ bezeichnet ein von uns ausschließlich
zur Identifizierung Ihres aufgegebenen Gepäcks ausgestelltes Dokument.
„Sperrliste“ bezeichnet eine
Liste von Personen, denen der Zugang zu
unseren Dienstleistungen oder das Reisen mit uns eingeschränkt, untersagt oder
verweigert ist.
„Buchung“ bezeichnet eine von Ihnen oder
in Ihrem Namen vorgenommene Buchung zum Kauf eines Tickets, die von uns gemäß diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorbehaltlich des Eingangs der vollständigen Zahlung bei uns
akzeptiert wird.
„Buchender“ bezeichnet den Erwachsenen
im Alter von mindestens 18 Jahren, der als Vertreter für alle Passagiere in der
Buchung auftritt und die Buchung in seinem
eigenen Namen oder in seinem Namen und im Namen anderer Passagiere, einschließlich einer großen Anzahl von Passagieren, vornimmt und der die in
Artikel 2.1 (Allgemeine Bestimmungen) festgelegten Verpflichtungen übernimmt;
„Codeshare-Flug“ bezeichnet
einen Flug, der von einem Luftfahrtunternehmen („dem ausführenden
Luftfahrtunternehmen“) durchgeführt wird, wobei ein oder mehrere andere
Luftfahrtunternehmen berechtigt sind, ihren Airline-Code anzugeben und den Flug
der Öffentlichkeit anzubieten („das vermarktende Luftfahrtunternehmen“).
„Gutschrift“ bezeichnet den Rückerstattungsbetrag, der unter der Buchungsnummer Ihrer ursprünglichen Buchung
gutgeschrieben und verbucht wird und der gemäß Artikel 7.6 verwendet werden
kann.
„Aufgegebenes Gepäck“ oder „Rumpfgepäck“ bezeichnet den Teil Ihres Gepäcks (sofern
vorhanden), den wir zur
Beförderung im Rumpf des Flugzeugs in Verwahrung genommen haben und für den wir
einen Gepäckidentifikationsanhänger ausgestellt haben.
„Check-in-Frist“
bezeichnet die Frist, die wir Ihnen für die Erledigung der
Check-in-Formalitäten gesetzt haben, wie in Artikel 9 dieser
Beförderungsbedingungen dargelegt.
„Beförderungsvertrag“ bezeichnet den Vertrag, den Sie mit uns geschlossen haben und der Ihnen das Recht
einräumt, auf einem Flug oder einer Reihe von Flügen befördert zu werden. Die
Bedingungen des Beförderungsvertrags unterliegen:
- Die
Vertragsbedingungen
- Diese Beförderungsbedingungen
- Geltende Tarife
- Unsere Reisebestimmungen
„Vertragsbedingungen“ bezeichnet die in
Ihrem Ticket enthaltenen oder diesem beiliegenden Erklärungen, die als solche
gekennzeichnet sind und auf die in diesen Beförderungsbedingungen Bezug
genommen wird.
„Übereinkommen“ bezeichnet
dasjenige der folgenden Rechtsinstrumente, das auf den Beförderungsvertrag
Anwendung findet:
(a)
„Warschauer Abkommen von 1929“ bezeichnet jedes der folgenden internationalen Rechtsinstrumente, das auf
Ihre Beförderung Anwendung findet:
·
Das Abkommen
zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr,
unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929;
·
Das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag vom 28. September 1955;
·
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nr. 1 von Montreal (1975);
·
das
Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag und des Zusatzprotokolls Nr. 2
von Montreal (1975);
·
das
Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag und des Zusatzprotokolls Nr. 4
von Montreal (1975);
·
das Zusatzübereinkommen von Guadalajara (1961)
(b)
„Montrealer Übereinkommen“ bezeichnet
das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnete Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr in seiner
jeweils gültigen Fassung.
„Tage“
bezeichnet jeden der sieben Tage der Woche.
Für die Zwecke
der Zustellung wird der Tag, an dem die
Mitteilung versandt wird, nicht mitgezählt. Für die Zwecke der Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Flugscheins wird der Tag, an dem
der Flugschein ausgestellt wurde oder der Flug begonnen hat, nicht mitgezählt.
„Schaden“ bezeichnet den Tod
oder die Verletzung eines Fluggastes oder jede andere körperliche Verletzung, die ein Fluggast
erleidet und die durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder während
des Ein- oder Aussteigens verursacht wird. Dies umfasst auch Schäden, die im
Falle der Zerstörung oder des vollständigen oder teilweisen Verlusts oder der
Beschädigung von Gepäck während der Beförderung im Luftverkehr entstehen, mit
Ausnahme der normalen Abnutzung des Gepäcks wie kleine Kratzer, Schrammen, Dellen
und Schnitte. Darüber hinaus umfasst dies Schäden, die durch Verspätungen bei
der Beförderung von Passagieren oder Gepäck im Luftverkehr verursacht werden.
„Nichtbeförderung“ bezeichnet die Weigerung, einen Passagier auf einem Flug zu befördern, obwohl sich der
Passagier vor dem Einsteigen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der EU-Verordnung
261/2004 gemeldet hat, ohne dass die Nichtbeförderung auf triftigen Gründen
beruht, die mit Gesundheit, Sicherheit oder unzureichenden Reisedokumenten
zusammenhängen.
„Offen gelegte Agentur“ oder „Offen gelegter Vermittler“ bedeutet,
dass wir Sie darüber informieren, dass wir im Namen eines Drittanbieters und
nicht in unserem eigenen Namen handeln, wie beispielsweise eines Hotels, eines
Transportunternehmens oder eines Autovermieters. Jeder Anbieter hat seine
eigenen Geschäftsbedingungen, die für seine Produkte gelten und für Sie
zusätzlich zu diesen Bedingungen anwendbar sind;
„Inlandsflug“ bezeichnet
einen kommerziellen Flug, bei dem Abflug und Ankunft im selben Land stattfinden.
„E-Ticket-Nummer“ bezeichnet
die eindeutige Nummer, die wir Ihnen zuweisen, um die von Ihnen vorgenommene
und von uns bestätigte Buchung zu identifizieren.
„Zusatzoptionen“ bezeichnet
zusätzlich zum Flugpreis erworbene Leistungen, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Sitzplatzauswahl, Verpflegung, Versicherung und die Beförderung
von Gepäck.
„Elektronisches Ticket“ bezeichnet das
Ticket, das von uns oder auf unseren Auftrag hin von einem computergestützten Reservierungssystem gespeichert wurde und durch das Reisememo (auch als Reiseplan und Quittung bezeichnet) oder ein anderes
Dokument mit gleichem
Wert belegt wird, das von uns auf Ihren
Namen ausgestellt wurde.
„Flug“ bezeichnet einen
einzelnen Flug, der von uns von einem Flughafen zu einem anderen Flughafen
durchgeführt wird.
„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis, das außerhalb unserer
Kontrolle liegt, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg,
Feindseligkeiten, Rebellion, Revolution, Aufstand oder militärische oder
widerrechtliche Machtübernahme oder Bürgerkrieg, radioaktive Kontamination, Feuer, Überschwemmung, vulkanische Aktivität, Erdbeben, Terrorakte, Unfälle,
Epidemien, Pandemien, Quarantänebeschränkungen, staatliche
Maßnahmen, Vorschriften oder Anordnungen, die sich direkt oder indirekt auf
unsere Tätigkeit auswirken, Aufstände, Unruhen, Streiks, Bummelstreiks,
Aussperrungen oder Unruhen, die eine Einstellung, Verlangsamung oder Unterbrechung der Arbeit verursachen, sowie alle anderen
Ursachen,
Umstände oder unvorhergesehenen Ereignisse, die außerhalb unserer
Kontrolle liegen, unabhängig davon, ob sie oben erwähnt wurden oder nicht und ob sie den
vorgenannten ähnlich sind oder nicht, und die die Erfüllung unserer
Verpflichtungen gemäß den Beförderungsbedingungen verhindern oder behindern.
„Allgemeine Beförderungsbedingungen“
bezeichnet diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen unterliegen Änderungen, die von uns
von Zeit zu Zeit vorgenommen werden können.
„Urlaubspaket“ bezeichnet
eine Buchung, die einen Flug und eine Unterkunft umfasst, die Ihnen
gleichzeitig zu einem Pauschalpreis verkauft werden und für die Sie die Zahlung
leisten;
„Hotel“ bezeichnet die über Air Arabia Holiday
gebuchte Unterkunft;
„Bearbeitungsgebühren (oder Ticketgebühren)“
bezeichnet die Gebühren, die dem Passagier gegebenenfalls von uns oder unserem
bevollmächtigten Vertreter als Gegenleistung für die Ausstellung eines Tickets
in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Gebühren wird je nach Aussteller
des Tickets (wir oder der bevollmächtigte Vertreter) festgelegt. Die von uns
gegebenenfalls erhobenen Bearbeitungsgebühren sind bei uns und auf der Air
Arabia-Website einsehbar.
„IATA“ bezeichnet die International Air Transport Assoziation.
„ICAO“ bezeichnet die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.
„Internationaler Flug“ im Sinne der genannten Übereinkommen.
„Integrierte Systeme“ oder
„Systemintegration“ bezeichnet den Prozess der Zusammenführung von
Teil-Subsystemen zu einem funktionierenden Gesamtsystem. Dies sorgt für die
Kohärenz eines Systems, indem die Teile oder Komponenten zusammenarbeiten oder
„aus Teilen ein Ganzes aufgebaut oder geschaffen wird“.
„Marketing-Carrier“ bezeichnet in Bezug
auf einen Codeshare-Flug die Partei, die Beförderungsleistungen in eigenem
Namen verkauft und ihren Code auf einen solchen, vom Operating Carrier
durchgeführten Flug setzt.
„Operating
Carrier“ bezeichnet in Bezug auf einen Codeshare-Flug die Partei, die diesen Flug mit eigenen oder geleasten Flugzeugen
durchführt.
„Passagier“ oder „Sie“, „Ihr“ und „Sie selbst“ bezeichnet jede Person (unabhängig davon, ob es sich um einen
Erwachsenen, ein Kind oder ein Kleinkind handelt), die aufgrund eines
Flugscheins zur Beförderung in einem Flugzeug berechtigt
ist, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder.
„Passagierdaten“
oder „personenbezogene Daten“ bezeichnet die
erforderlichen Informationen gemäß Artikel 6 (personenbezogene Daten);
„Abflugort“ bezeichnet den
auf dem Flugschein angegebenen Abflugort (z. B. Flughafen, Bahnhof oder einen
anderen auf dem Flugschein angegebenen Abflugort).
„Bestimmungsort“ bezeichnet
den auf dem Flugschein angegebenen Bestimmungsort (z. B. Flughafen oder einen
anderen auf dem Flugschein angegebenen Bestimmungsort).
„Passagier
mit eingeschränkter Mobilität“ bezeichnet jede Person,
deren Mobilität bei der Nutzung
von Verkehrsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch
oder motorisch, dauerhaft oder vorübergehend),
einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder einer sonstigen Ursache für eine
Behinderung oder aufgrund
ihres Alters eingeschränkt ist und deren Situation eine angemessene Betreuung sowie die Anpassung der allen
Passagieren zur Verfügung gestellten Dienstleistungen an ihre besonderen
Bedürfnisse erfordert.
„Verbotene Gegenstände“ bezeichnet
bestimmte Gegenstände, deren Mitnahme oder Einpacken in Ihr aufgegebenes oder
nicht aufgegebenes Gepäck verboten (untersagt) oder eingeschränkt ist.
„Verordnung [EG] Nr. 261/2004“
bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. Februar 2004 in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Festlegung
gemeinsamer Vorschriften über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für
Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer
Verspätung von Flügen.
„Reservierung“ bezeichnet jeden von uns
oder unserem bevollmächtigten Vertreter erfassten Beförderungsantrag eines
Fluggastes.
„Buchungsnummer“ oder „PNR“ bezeichnet
den Passagierdatensatz in der Datenbank unseres computergestützten
Buchungssystems, der die Reiseroute für einen Passagier oder eine Gruppe von
zusammenreisenden Passagieren enthält.
„Buchungsbestätigung“ oder „Flugticket“ bezeichnet das Dokument mit der Aufschrift
„Buchungsbestätigung“, das von uns oder unserem bevollmächtigten
Vertreter aus dem Buchungssystem ausgestellt wird und den Namen des Passagiers,
die Flugdaten sowie die Vertragsbedingungen enthält.
„Flugpläne oder Flugplanangaben“
bezeichnet die Liste der Abflug- und Ankunftszeiten der Flüge, wie sie in den
vom Luftfahrtunternehmen oder in dessen Auftrag veröffentlichten
Flugplanhandbüchern aufgeführt sind und der Öffentlichkeit auf elektronischem
Wege zur Kenntnis gebracht werden.
„Zwischenlandung“ bezeichnet
jeden Ort, der in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben oder in unseren
Flugplänen als planmäßiger Zwischenstopp (unabhängig von der Dauer) zwischen
dem ersten Abflugort und dem letzten Bestimmungsort in dieser
Buchungsbestätigung aufgeführt ist.
„Besondere Interessenerklärung“
bezeichnet die Erklärung, die der Fluggast bei der Übergabe des aufzugebenden
Gepäcks abgibt und in der gegen Zahlung eines Zuschlags ein Wert angegeben
wird, der über der im Übereinkommen festgelegten Haftungsgrenze liegt.
„Sonderziehungsrechte“ oder „SZR“ bezeichnet die zusammengesetzte Währungseinheit, die aus einem Währungskorb bestehend aus Euro, japanischem Yen, Pfund Sterling
und US-Dollar gebildet
wird und als
offizielle
Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds dient. Die Währungswerte der
SZR schwanken und werden an jedem Bankarbeitstag neu berechnet. Diese Werte
sind den meisten Geschäftsbankern bekannt und werden regelmäßig in führenden
Finanzzeitschriften veröffentlicht.
„Tarif“ bezeichnet unsere
veröffentlichten Flugpreise, Gebühren und/oder die damit verbundenen
Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die, soweit erforderlich, bei den zuständigen Behörden hinterlegt sind.
„Steuern“ bezeichnet
Gebühren, Steuern und Abgaben, die von Regierungen, einem Flughafenbetreiber
oder einer anderen Behörde erhoben werden. (Siehe auch die Definition von
„Steuern“ in Artikel 8.2.)
„Reisebestimmungen“ sind die
von uns veröffentlichten (in ihrer jeweils gültigen Fassung) und zum Zeitpunkt
der Buchung geltenden Vorschriften, die die Beförderung von Passagieren
und/oder Gepäck regeln und die geltenden Tarife
umfassen; diese sind auf unserer
Website und auf Anfrage in unseren Büros erhältlich.
„Nicht aufgegebenes Gepäck“ oder
„Handgepäck“ bezeichnet sämtliches Gepäck, mit Ausnahme von aufgegebenem
Gepäck, einschließlich aller persönlichen Gegenstände, die Sie an Bord des
Flugzeugs mitführen. Dieses nicht aufgegebene Gepäck verbleibt in der Obhut des
Passagiers.
„Wir“, „unser“, „uns“, „Air Arabia“
bezeichnet „Air Arabia PJSC“, „Air Arabia Maroc“, „Air Arabia Egypt“, „Air Arabia Abu Dhabi“, „Air Arabia DMM“ oder jede andere Fluggesellschaft, die die Marke
Air Arabia nutzt, wie von Zeit zu Zeit festgelegt; jede davon ist eine
unabhängige Fluggesellschaft, die nach den Gesetzen des Landes ihrer Registrierung gegründet
wurde; weitere Angaben
zur Identifizierung finden Sie in Artikel 7.4 (Unsere
Identifizierung).
„Website“
oder „Mobile App“
bezeichnet unsere Internetseite www.airarabia.com
oder mobile
Anwendungen, die von Air Arabia
von Zeit zu Zeit betrieben
werden.
1.2 Wir haben Überschriften verwendet, um Ihnen das Verständnis dieser Bedingungen zu erleichtern und das Auffinden von Informationen zu vereinfachen.
1.3. Ein Verweis auf „Artikel“ in diesen Bedingungen bezeichnet einen Artikel
dieser Bedingungen.
1.4.
In diesen
Bedingungen ist jeder Verweis auf ein Gesetz, eine gesetzliche Bestimmung, eine
untergeordnete Rechtsvorschrift, einen Kodex oder eine Richtlinie
(„Rechtsvorschrift“) ein Verweis auf diese Rechtsvorschrift in ihrer jeweils
gültigen Fassung sowie auf jede Rechtsvorschrift, die eine solche
Rechtsvorschrift (mit oder ohne Änderungen) neu erlässt oder konsolidiert.
1.5.
Unsere
Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fracht sind unter https://cargo.airarabia.com/conditions-of-carriage/
veröffentlicht.
ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT
2.1 Allgemeine Bestimmungen
2.1.1.
Diese
Allgemeinen Beförderungsbedingungen regeln jede Buchung, die Sie bei uns
vornehmen, sowie jede Haftung, die wir im Zusammenhang mit dieser Buchung
haben, da sie Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags mit uns sind, und gelten
nur für die Beförderung, die wir für Sie erbringen und für die unsere Kenncodes
auf dem Ticket angegeben sind, sofern in Artikel 2.2 nichts anderes bestimmt
ist.
2.1.2.
Zusätzlich zu
diesen Bedingungen gelten für jeden Anbieter seine eigenen
Geschäftsbedingungen, die den Verkauf
seiner Produkte und Dienstleistungen regeln.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sowohl
diese Bedingungen als auch die Geschäftsbedingungen für etwaige
Zusatzleistungen der jeweiligen Anbieter gelesen haben, bevor Sie Ihre
Transaktion mit uns abschließen.
2.1.3.
Diese
Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind
in unseren Verkaufsbüros oder bei autorisierten Vertretern erhältlich und
können auf der Aira Rabia-Website durch Anklicken der Hyperlinks zu den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgerufen
werden. Wir empfehlen
Ihnen dringend, diese Bedingungen
sowie die Bedingungen zu lesen, die für alle Zusatzleistungen gelten, die Sie
erwerben möchten.
2.1.4.
Durch die
Buchung eines Fluges bei uns und/oder durch das Einchecken für einen Flug bei
uns und/oder für zusätzliche Dienstleistungen gelten diese Allgemeinen
Beförderungsbedingungen als von Ihnen im Namen
Ihrer selbst und aller anderen
Personen, die in Ihrer Buchungsbestätigung aufgeführt sind, akzeptiert.
2.1.5.
Diese
Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten auch für kostenlose oder ermäßigte
Beförderungen, sofern im Beförderungsvertrag oder in einem anderen Vertragsdokument, das uns mit dem
Passagier verbindet, nichts anderes vorgesehen ist.
2.1.6.
Wenn Sie eine Buchung
vornehmen, müssen Sie als Buchender mindestens 18 Jahre
alt sein, und wir
werden Sie nach einem Buchungsnamen fragen, unter dem Sie als Buchender bekannt
sein werden:
(a)
diese Bedingungen im Namen der in der Buchung genannten Passagiere akzeptieren;
(b)
dafür
verantwortlich sein, jegliche Mitteilungen oder Korrespondenz (einschließlich
Änderungen, Ergänzungen und Stornierungen) von uns oder unseren Lieferanten
bezüglich der Buchung entgegenzunehmen und an alle in der Buchung genannten
Passagiere weiterzuleiten;
(c) Wenn der Buchende kein Reisender ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Buchende befugt ist, die personenbezogenen Daten des/der Reisenden während der Buchung weiterzugeben; Sie erklären sich außerdem bereit, uns auf Anfrage die Kontaktdaten des Hauptreisenden der Buchung mitzuteilen, der von uns kontaktiert werden kann, um ihn über Störungen wie Verspätungen und Stornierungen zu informieren oder zu Marketingzwecken anzusprechen;
(d)
Sie erkennen
an, dass andere Reisende derselben Buchung nachträgliche Änderungen daran
vornehmen können (sofern dies gemäß unseren Änderungsrichtlinien zulässig ist),
nachdem sie die erforderlichen Sicherheitsfragen zum Datenschutz beantwortet und uns bestätigt haben, dass sie Ihre
Zustimmung zu solchen Änderungen haben. Wir handeln in gutem Glauben auf der
Grundlage der Antworten auf unsere Sicherheitsfragen zum Datenschutz und haften
nicht für solche Änderungen, wenn Ihre Zustimmung ohne unser Wissen nicht
erteilt wurde.
(e)
Sie erkennen
an, dass Sie die Zustimmung jedes Passagiers zum Erhalt etwaiger
Rückerstattungen und, sofern zutreffend, fälliger Nebenkosten oder Entschädigungen im Rahmen der Buchung haben. Wenn eine Buchung durch einen
Dritten (einschließlich Buchungssystemen) vorgenommen wird, handelt der Dritte (z. B. ein Reisebüro) als Buchender und übernimmt im Namen der in der Buchung
genannten Passagiere alle Rechte und Pflichten des Buchenden; und
2.1.7.
Sie erkennen
an, dass Ihre personenbezogenen Daten uns für die in unserer
Datenschutzerklärung genannten Zwecke übermittelt wurden, und indem Sie uns Ihre Kontaktdaten als Buchender zur Verfügung
stellen und/oder dem Buchenden die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen zu
handeln, stimmen Sie zu, dass wir diese Kontaktdaten in der gesamten späteren
Korrespondenz zwischen dem Buchenden und uns oder unseren Lieferanten
verwenden. Bitte stellen Sie sicher, dass die uns übermittelten Kontaktdaten
des Buchenden korrekt sind, und informieren Sie uns unverzüglich, falls sich
diese Daten ändern.
2.1.8.
Wir sind in
erster Linie eine Punkt-zu-Punkt-Fluggesellschaft, können unsere Flüge jedoch
nutzen, um Anschlussflüge für die Weiterreise anzubieten. Wenn Sie einen
Anschlussflug mit Air Arabia ausschließlich innerhalb desselben PNR gebucht
haben, haften wir für Ihren Anschlussflug. Wenn Sie jedoch einen Anschlussflug
mit Air Arabia mit einem anderen PNR oder auf Flügen anderer Fluggesellschaften
gebucht haben, stellt dies einen separaten Beförderungsvertrag dar. In diesem
Fall übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung
für verpasste Anschlussflüge auf einem nachfolgenden
Flug
oder auf Flügen anderer Fluggesellschaften. Wenn Sie sich dafür entscheiden,
einen solchen Weiterflug oder einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft zu
buchen, sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie alle
Anforderungen hinsichtlich Check-ins, Gepäck und Reisedokumenten auf einem
nachfolgenden Flug oder auf Flügen anderer Fluggesellschaften erfüllen. Wenn
Sie sich dafür entscheiden, einen solchen Weiterflug
oder einen Flug mit einer anderen
Fluggesellschaft zu buchen, sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen,
dass Sie alle Anforderungen hinsichtlich Online-Check-in, Gepäck und
Reisedokumenten auf einem nachfolgenden Flug oder auf Flügen anderer
Fluggesellschaften erfüllen. Zur Vermeidung von Zweifeln: Da Air Arabia
eine Punkt-zu-Punkt-Fluggesellschaft ist, verlangen
wir, dass Sie oder jeder Passagier in Ihrer Buchung, der ein Visum für die
Einreise in die VAE, nach Marokko, Ägypten oder zu einem Zwischenstopp
benötigt, über ein gültiges Visum verfügt, wenn er auf einem Flug reist, unabhängig davon, ob Sie oder ein anderer Passagier
in Ihrer Buchung
beabsichtigen, auf einen
Anschlussflug umzusteigen.
2.1.9.
Kein
Beauftragter, Mitarbeiter oder Vertreter des Beförderers ist befugt,
Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder
aufzuheben.
2.2 Charterflüge, Codeshare-Flüge und Zusatzleistungen
2.2.1. Bestimmte von uns durchgeführte Flüge unterliegen einem Charter- oder Codeshare-Vertrag.
2.2.2. Der Fluggast wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrags über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmens/Luftfahrtunternehmen informiert. Nach Abschluss des Beförderungsvertrags kann ein anderes Luftfahrtunternehmen als das auf dem Flugschein angegebene die betreffende Beförderung durchführen, und der Fluggast wird über die Identität des tatsächlichen Luftfahrtunternehmens informiert, sobald diese bekannt ist. In jedem Fall wird der Fluggast spätestens beim Check-in oder, im Falle eines Anschlussfluges ohne vorheriges Check-in, vor dem Einsteigen gemäß den geltenden Vorschriften informier
2.2.3.
Das
ausführende Luftfahrtunternehmen wendet seine eigenen Allgemeinen
Beförderungsbedingungen sowie Verfahren und Regelungen zur Schadenregulierung
in Bezug auf alle Fluggäste auf den von ihm durchgeführten Codeshare-Flügen an. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf
hingewiesen, dass weder das vermarktende Luftfahrtunternehmen noch das
ausführende Luftfahrtunternehmen berechtigt ist, das jeweils
andere zur Änderung
seiner Beförderungsbedingungen zu zwingen; das Luftfahrtunternehmen, das
höhere Leistungen anbietet, ist allein für diese Leistungen verantwortlich.
2.2.4.
Ungeachtet des Artikels 2.1 (Allgemeine Bestimmungen) gilt Folgendes: Wenn wir im Rahmen des Abschlusses des Luftbeförderungsvertrags vereinbaren, mit Dritten Vorkehrungen für die
Erbringung von
Zusatzleistungen an Sie zu treffen, treffen wir solche Vereinbarungen
ausschließlich als Vertreter des Anbieters und haften Ihnen gegenüber nicht
(außer bei Fahrlässigkeit unsererseits) für diese Vereinbarungen, da sich die Dauer der Beförderung im Luftverkehr nicht auf Beförderungen zu Lande, zu Wasser oder auf Binnenwasserstraßen erstreckt, die außerhalb eines
Flughafens durchgeführt werden. Die
für solche Zusatzleistungen angebotenen Preise werden vom jeweiligen
Drittanbieter angeboten, und die Annahme des Angebots ermächtigt uns, die
Kosten in Ihrem Namen vollständig an den
jeweiligen Dritten zu zahlen.
2.2.5.
Die
Geschäftsbedingungen für Mietwagen über Air Arabia sowie für Air Arabia
Holidays oder Air Arabia Airwards finden Sie auf unserer Website.
2.3 Vorrangiges Recht
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten, sofern sie nicht im Widerspruch zu
unseren Tarifen oder zu den für Ihren
Beförderungsvertrag geltenden Gesetzen
stehen; in diesem
Fall gelten der Tarif oder das
Gesetz. Sollte eine dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen auf diese Weise unwirksam
werden, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin gültig.
2.4
Gültigkeit der Bedingungen
2.4.1. Jeder Beförderung unterliegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen sowie die zum Zeitpunkt der Buchung durch den Passagier geltenden Tarifbestimmungen der Beförderer.
2.4.2.
Im Falle
eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen und
anderen Reisebestimmungen, die wir möglicherweise haben, haben diese
Allgemeinen Beförderungsbedingungen Vorrang. Sollte ein Teil unserer
Reisebestimmungen auf diese Weise ungültig werden, gelten die übrigen Teile der
Reisebestimmungen weiterhin.
2.5
Der englische Text ist maßgebend
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen können in mehreren Sprachen wiedergegeben werden. Bei Widersprüchen zwischen dem englischen Text und einem nicht-englischen Text gilt der englische Text, sofern das anwendbare lokale Recht nichts anderes vorschreibt.
ARTIKEL 3 – REISEVORBEREITUNGEN, VERSICHERUNG UND AIRREWARDS
3.1
Reisevorbereitungen
3.1.1. Sie sind allein dafür verantwortlich, alle notwendigen Vorkehrungen für Ihre Reise zu treffen und sicherzustellen, dass Sie alle Gesetze, Vorschriften und Anordnungen der Orte einhalten, an die Sie reisen, wie zum Beispiel:
·
sich bei den
zuständigen Botschaften oder Konsulaten zu
erkundigen, ob Sie einen Reisepass, ein Visum oder ein anderes Reisedokument,
ein Gesundheitszeugnis oder einen Nachweis über die Weiterreise benötigen;
·
diese Dokumente
zu beschaffen;
·
Impfungen zu erhalten; und
·
sich über
Gefahren für Ihre Gesundheit und Sicherheit an Ihrem Reiseziel bzw. Ihren
Reisezielen zu informieren.
3.1.3.
Sie sollten
sich vor Reiseantritt über alle lokalen
Gegebenheiten und Bedingungen an Ihrem Reiseziel bzw. Ihren Reisezielen
erkundigen. Wir geben keine Zusicherungen hinsichtlich der Sicherheit, der
Bedingungen oder anderer Aspekte ab, die an einem Reiseziel bestehen könnten.
3.2 Reiseversicherung
Da Reisen mit vielen Risiken
verbunden sind und unsere Haftung
Ihnen gegenüber möglicherweise begrenzt ist, können Sie eine Reiseversicherung abschließen, die unter anderem folgende
Risiken abdeckt:
·
Änderungen der Reisepläne und Reiserücktritt,
·
Arzt- und Krankenhauskosten,
·
Personenschäden und
Tod,
·
verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck
und andere Gegenstände oder
·
verpasste Fluganschlüsse und zusätzliche Kosten.
3.3 AirRewards – Treueprogramm
AirRewards ist das Treueprogramm von Air Arabia.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu AirRewards finden Sie unter diesem
Link.
ARTIKEL 4 – BUCHUNGEN UND
RESERVIERUNGEN
4.1. Allgemeine Bestimmungen
4.1.1. Eine Buchung für einen Flug gilt als vorgenommen, wenn sie auf Antrag des Passagiers durch uns oder unseren autorisierten Vertreter im computergestützten Reservierungssystem der Fluggesellschaft als angenommen und bestätigt erfasst wurde. Die Buchung für einen Flug kann entweder über unsere Callcenter oder über unser Online-Buchungssystem auf unserer Website vorgenommen werden.
4.1.2.
Für alle Buchungen werden elektronische Tickets ausgestellt. Die Tarife sind erst nach Ausstellung des Tickets
garantiert.
4.1.3.
Sobald das Ticket gekauft
wurde, erstellt das System ein Ticket, das an die von Ihnen bei der Buchung
angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Sie müssen dieses Ticket ausdrucken
und es für den Zugang zum Flughafen und das Check-in verwenden. Wir haften
nicht für irreführende Hinweise oder Ausfälle bzw. Fehler des autorisierten
Agenten oder für Ausfälle aufgrund der Integration unseres Reservierungssystems
mit anderen Subsystemen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf
Online-Zahlungssysteme, Online-Reisebürosysteme usw.
4.1.4.
Sie sind
dafür verantwortlich, alle bei der Buchung genannten Reisebestimmungen zur
Kenntnis zu nehmen. Wir betrachten
diese Reisebestimmungen als von Ihnen akzeptiert, wenn Sie Ihre Buchung abschließen.
4.1.5.
Sie sind für
die Richtigkeit aller von Ihnen bei der Buchung angegebenen Informationen
verantwortlich, einschließlich Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die für
unsere gesamte Kommunikation mit Ihnen verwendet werden.
4.1.6.
Sie müssen uns zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen, wenn Sie
unter einer Erkrankung oder einem anderen Zustand leiden,
aufgrund dessen Sie beim Ein- oder Aussteigen oder an Bord eines Flugzeugs (wie in Artikel 5 definiert) medizinische Hilfe oder besondere
Unterstützung benötigen.
4.2. Fristen für die Ticketausstellung
Sollten wir nicht alle für das Ticket fälligen Beträge (einschließlich aller Steuern, Gebühren, etwaiger Zusatzoptionen und Entgelte) vor Ablauf der von uns angegebenen Frist für die Ticketausstellung oder Überweisung direkt vom Passagier oder von einem Reisebüro, Online-Reisebüro oder einem Dritten, der die Zahlung im Namen des Passagiers vornimmt, erhalten haben oder sollte es zu einer Rückbuchung auf Verlangen des Kreditkartenausstellers kommen, sind wir berechtigt, Ihre Buchung ohne Vorankündigung zu stornieren und den Sitzplatz einem anderen Passagier zuzuweisen, ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem betreffenden Passagier, für den wir keine Zahlung entweder direkt oder über ein Reisebüro, ein Online-Reisebüro oder einen Dritten oder aufgrund der Rückbuchung durch den Kreditkartenaussteller erhalten haben, und ohne jegliche Haftung seitens des Beförderers und unabhängig von etwaigen Zahlungen, die der Passagier an das Reisebüro, das Online-Reisebüro, den Kreditkartenaussteller oder einen Dritten geleistet hat.
4.3. Sitzplatzzuweisung
Wir bemühen uns, Wünsche bezüglich der Sitzplatzzuweisung im Voraus zu berücksichtigen, können jedoch nicht garantieren, dass Sie einen bestimmten Sitzplatz erhalten, selbst wenn die Reservierung für diesen Sitzplatz bestätigt wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit, auch nach dem Einsteigen in das Flugzeug, zuzuweisen oder neu zuzuweisen, da dies aus betrieblichen, sicherheitstechnischen oder Sicherheitsgründen erforderlich sein kann.
4.4. Service an Bord
4.4.1.
Wir
übernehmen keine Gewähr für die Bereitstellung/Verfügbarkeit von
Bordunterhaltungsgeräten und angekündigten Programmen, für angekündigte
Mahlzeiten oder für die Verfügbarkeit angekündigter Borddienstleistungen.
4.4.2.
Wir
garantieren nicht, dass Mahlzeiten stets genau der Beschreibung entsprechen.
Dies liegt daran, dass sie von Dritten in unserem Auftrag
zubereitet wurden. Wir akzeptieren keine Anfragen nach nussfreien
Mahlzeiten und garantieren nicht, dass die Umgebung an Bord unserer Flugzeuge
frei von Nüssen oder Nussprodukten ist.
4.5. Änderungen an Buchungen
4.5.1.
Wenn Sie Ihre
Buchung ändern möchten, können Sie dies gemäß den Bestimmungen der
Vertragsbedingungen tun; ein neues Ticket wird erst nach Zahlung etwaiger
anfallender Differenzbeträge bei Flugpreisen, Gebühren und Entgelten bestätigt
und ausgestellt, wie in unseren Reisebestimmungen aufgeführt und Ihnen von uns
oder unserem bevollmächtigten Vertreter mitgeteilt.
4.5.2.
Wir befördern
nur Personen, die nachweislich aufgrund eines Tickets dazu berechtigt sind,
vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Wir
haften nicht gegenüber anderen Personen, die behaupten, aufgrund desselben
Tickets zur Beförderung berechtigt zu sein.
4.5.3.
Ein Ticket
ist nicht übertragbar, und nur der Passagier, dessen
Name auf dem Ticket aufgedruckt ist, ist zur Nutzung berechtigt.
4.5.4.
Bestimmte
Tarife unterliegen Bedingungen, die die
Möglichkeit einer Änderung einschränken oder ausschließen.
4.6. Stornierung von Buchungen
4.6.1. Wenn Sie Ihre Buchung stornieren möchten, können Sie dies gemäß den Bedingungen Ihres Beförderungsvertrags tun.
4.6.2.
Für Flüge mit Air Arabia Maroc gebuchte Flugscheine können nicht storniert werden.
4.6.3.
Bestimmte Tarife
unterliegen Bedingungen, die die Möglichkeit einer Stornierung einschränken oder ausschließen.
4.7. Rückbestätigung
von Buchungen
4.7.1. Sofern nicht anders angegeben, ist es nicht erforderlich, dass Sie Anschluss- oder Rückflugbuchungen vor dem Flug rückbestätigen. Falls wir von Ihnen verlangen, Ihre Buchung vor einem Flug rückzubestätigen, werden wir oder unser autorisierter Vertreter Sie darüber informieren, wann, wie und wo dies zu erfolgen hat.
4.7.2.
Falls eine
Rückbestätigung erforderlich ist und Sie diese versäumen, können wir Ihre
Weiter- oder Rückflugbuchungen stornieren, und es erfolgt keine Rückerstattung
des gezahlten Flugpreises für diese stornierte Buchung, es sei denn, die für
Ihr Ticket geltenden Bedingungen lassen dies zu.
4.8. Stornierung von Weiterflugbuchungen
4.8.1.
Wir
stornieren den nicht genutzten Teil Ihrer Buchung, wenn Sie für einen Flug
nicht einchecken oder wenn Sie nach dem Einchecken nicht
innerhalb der von uns beim Check-in festgelegten Frist mit Ihrer Bordkarte am Flugsteig erscheinen.
4.8.2.
Wir haften
Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten jeglicher Art, die sich aus
Ihrer Nichtbeachtung der Anforderungen der Artikel 9.1 und 9.3 ergeben.
4.9. Namensänderung
4.9.1.
Sie können
eine Namensänderung beantragen, sofern die Buchung bezahlt wurde. Um den Namen
des Passagiers zu ändern, müssen Sie die Gebühr für die Namensänderung sowie
gegebenenfalls die Preisdifferenz entrichten.
4.9.2.
Bitte beachten
Sie, dass Sie diesen Vorgang
mindestens 24 Stunden
vor der planmäßigen Abflugzeit abschließen müssen.
4.9.3.
Die
Möglichkeit der Namensänderung gilt nicht für Air Arabia Maroc oder für einen
Teil der Buchung.
4.9.4.
Bestimmte
Tarife unterliegen Bedingungen, die die Möglichkeit einer Namensänderung
einschränken oder ausschließen.
ARTIKEL 5 – BESONDERE
UNTERSTÜTZUNG UND FLUGTAUGLICHKEIT
5.1. Allgemeine Bestimmungen
5.1.1.
Die Beförderung von unbegleiteten Kindern,
Passagieren mit eingeschränkter Mobilität und Personen mit Erkrankungen oder sonstigen
Personen, die besondere Unterstützung benötigen, weil Sie sich nicht selbst versorgen, die Toilette nicht ohne Hilfe benutzen oder die Flugzeugkabine nicht ohne Hilfe verlassen
können oder weil Sie besondere Bedürfnisse haben, die spezielle Ausrüstung
erfordern, erfolgt nur, wenn
(a) Sie vor dem Einsteigen die Genehmigung eines von uns als
ausreichend qualifiziert erachteten Arztes eingeholt haben; und (b) Sie von einer Person
begleitet werden, die Ihnen bei Ihren Bedürfnissen behilflich sein kann. Die Beförderung schwangerer Frauen kann
einer vorherigen Vereinbarung gemäß Artikel 5.3 unterliegen. Die besonderen
Bedingungen für die Beförderung von
Passagieren gemäß diesem Artikel 5.1
sind auf Anfrage bei uns und unseren autorisierten Vertretern sowie auf
der AirArabia-Website erhältlich.
5.1.2.
Es wird
empfohlen, dass Sie uns bei der Buchung über Ihre Behinderung oder den Bedarf
an besonderer Unterstützung, einschließlich des Bedarfs an einem Rollstuhl,
informieren. Sollte ein Antrag auf besondere Unterstützung nach der Buchung
oder gemäß den geltenden Vorschriften weniger als 48 Stunden vor Abflug gestellt
werden, werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um dem Antrag gemäß den
geltenden Vorschriften nachzukommen, wobei wir insbesondere den Zeitrahmen und
die spezifische Art der angeforderten Unterstützung berücksichtigen. Sollten
Sie beim Einchecken oder beim Einsteigen besondere Hilfe oder einen Rollstuhl benötigen, für die kein Antrag rechtzeitig und gemäß diesem
Artikel gestellt wurde, haben wir das Recht, den Passagier gemäß Artikel 10 abzulehnen. Wir werden uns bemühen,
ihn auf einem anderen von unserer Fluggesellschaft durchgeführten Flug
unterzubringen.
5.1.3.
Wenn Sie eine Vorerkrankung oder eine bestimmte
Erkrankung haben, die durch das Reisen in einer
Druckkabine beeinträchtigt werden könnte, wird empfohlen, dass Sie vor Antritt eines Fluges, insbesondere eines Langstreckenfluges,
einen Arzt konsultieren und alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit Ihr
Flug ohne Zwischenfälle verläuft.
5.2. Tiefe Venenthrombose (TVT)
Einige Studien kommen zu dem Schluss, dass längere Bewegungslosigkeit ein Risikofaktor für die Bildung von Blutgerinnseln in den Beinen (TVT – tiefe Venenthrombose) sein kann. Wenn Sie glauben, dass bei Ihnen ein Risiko für eine TVT oder andere gesundheitliche Probleme besteht, konsultieren Sie vor Reiseantritt Ihren Arzt.
5.3. Beförderung von schwangeren Passagieren, Neugeborenen, Kindern
und Säuglingen
5.3.1.
Wenn Sie schwanger sind, müssen die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
(i)
Wir befördern
Sie bis zur 28. Schwangerschaftswoche, sofern Sie das „EXPECTANT MOTHER
INDEMNITY FORM“ (Formular
zur Haftungsfreistellung für werdende Mütter)
ausfüllen, das Ihnen beim Check-in ausgehändigt wird.
(ii)
Wir befördern Sie nach Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche bis zur 36. Schwangerschaftswoche
– oder bis zur 32. Schwangerschaftswoche, wenn Sie eine Mehrlingsgeburt wie
Zwillinge oder Drillinge erwarten – nur, wenn Sie uns ein ärztliches Attest
oder Schreiben vorlegen
(iii)
Das ärztliche
Attest oder der ärztliche Brief muss in englischer Sprache verfasst, von einem
Arzt unterzeichnet und abgestempelt sein und folgende Angaben enthalten:
·
Die genaue
Anzahl der Schwangerschaftswochen,
·
den voraussichtlichen Entbindungstermin,
·
die Bestätigung, dass die Schwangerschaft normal verläuft, und
· die Bestätigung, dass Sie zumindest
für den Hinflug flugtauglich sind.
Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als vierzehn (14) Tage vor dem
Abflugdatum liegen. Sie müssen außerdem das „EXPECTANT MOTHER INDEMNITY FORM“
(Haftungsfreistellungsformular für werdende Mütter) ausfüllen, das Ihnen beim
Check-in ausgehändigt wird.
(iv) Wir befördern Sie nicht, wenn Sie die 36. Schwangerschaftswoche überschritten haben.
(v)
Wenn Sie
innerhalb von sieben Tagen nach der Entbindung reisen möchten, ist eine
ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Säuglinge dürfen 48
Stunden nach der Entbindung nicht reisen und benötigen eine ärztliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung, um zwischen drei und sieben Tagen nach der
Entbindung zu reisen.
5.3.2.
Bitte beachten
Sie:
i.
Wir geben keine Zusicherung, dass das Reisen für Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während Ihrer
Schwangerschaft sicher ist. Sie müssen sich vor Ihrem Flug von Ihrem eigenen Arzt beraten lassen. Die oben genannten Zeiträume
stellen lediglich unsere Mindestanforderungen dar.
ii.
Einige Länder sehen Beschränkungen für die Einreise
von schwangeren Ausländerinnen vor.
Erkundigen Sie sich vor Ihrer
Reise bei der zuständigen Botschaft
oder dem Konsulat, um etwaige weitere
Beschränkungen zu bestätigen.
5.4. Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen (UM)
5.4.1.
Wir befördern
keine Minderjährigen unter 12 Jahren (zum Zeitpunkt des Abflugs des
betreffenden Fluges), es sei denn, das Kind wird von einem Elternteil oder
Erziehungsberechtigten begleitet, der mindestens 16 Jahre alt ist.
5.4.2.
Ein
begleitender Elternteil oder Erziehungsberechtigter muss auf derselben
Buchungsbestätigung reisen.
5.5. Erstattung von medizinischen Kosten durch den Passagier
5.5.1.
Wenn Sie uns
nicht über eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung oder eine
Handlungsunfähigkeit im Sinne von Artikel 5.1.1. informieren und/oder wenn Sie
an Bord des Flugzeugs aufgrund einer bereits vor dem Flug bestehenden
Erkrankung (unabhängig davon, ob Sie davon Kenntnis hatten oder nicht) oder
aufgrund Ihrer Schwangerschaft erkranken und wir in Verbindung mit dieser
Erkrankung das Flugzeug zu einem außerplanmäßigen Zielort umleiten oder den Rückflug bzw. die Flüge verzögern.
5.5.2.
Sie erstatten
uns die Kosten, die uns durch Ihre Behandlung an Bord eines Flugzeugs, Ihren Transport
am Boden oder die Bezahlung einer von Dritten erbrachten Behandlung entstanden
sind. Sie tragen außerdem alle Kosten, die uns durch die Umleitung eines
Flugzeugs oder durch einen Rückflug oder eine Flugverspätung zur Einholung medizinischer Hilfe entstanden sind, wenn Sie gegen die Artikel 5 (1) bis
(4) verstoßen haben. Wir können den Wert nicht genutzter
Beförderungsleistungen auf Ihrem Ticket oder nicht genutzter Gutschriften auf
Ihrem Konto bei uns oder Ihre in
unserem Besitz befindlichen Gelder auf die uns von Ihnen geschuldete Zahlung
anrechnen.
ARTIKEL 6 – PERSONENBEZOGENE DATEN
6.1.
Sie erkennen
an, dass personenbezogene Daten alle Informationen über eine identifizierte
oder identifizierbare natürliche Person umfassen. Dazu gehören Namen, Adresse,
Telefonnummer, Passdaten und IP-Adresse. Sensible personenbezogene Daten
beziehen sich auf eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, zu der
„rassische oder ethnische Herkunft, Krankenakten, Strafregister,
Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse Überzeugungen, politische Neigungen, sexuelle
Orientierung sowie
Informationen über Kinder“ gehören. Ihre personenbezogenen Daten
(einschließlich sensibler personenbezogener Daten) wurden uns zu folgenden
Zwecken zur Verfügung gestellt: (i) zur Vornahme einer Buchung; (ii) zur Erfassung und Ausstellung eines Tickets; (iii) die Ausstellung einer Bordkarte und anderer Begleitdokumente im Zusammenhang mit Ihrer
Beförderung; (iv) die Benachrichtigung über Änderungen an Ihrer Reiseroute; (v) die Beantwortung Ihrer Anfragen oder Wünsche; (vi) die Ausstellung von Belegen; die Durchführung
Ihrer Beförderung; (vii) die Erbringung von Zusatzleistungen im Zusammenhang
mit Ihrer Beförderung; (viii) die Buchhaltung, (ix) Abrechnungs- und
Prüfungsverfahren sowie andere administrative Zwecke; (x) Erleichterung
von Einreise-, (xi) Zoll- und Einreiseformalitäten;
(xii) Erleichterung von Sicherheitskontrollen; (xiii)
Umgang mit Einwanderungsbehörden; (xiv) Erfüllung
von Sicherheitsanforderungen; (xv) Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten; (xvi)
Sicherstellung der Einhaltung der für uns geltenden gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen; (xvii) Bearbeitung von
Kundenbeziehungsangelegenheiten;
statistische Analyse; (xviii) Systemtests, (xix) Wartung und Entwicklung; (xx)
Marktanalyse; (xxi) Unterstützung bei künftigen Transaktionen mit Ihnen; (xxii)
Direktmarketing und Marktforschung; (xxiii) Anpassung unseres Marketings an
Ihre spezifischen Beförderungsanforderungen; (xxiv) Benchmarking und
Leistungsmessungen; (xxv) Schulungen zur IT-Wartung oder -Entwicklung; (xxvi)
Betrieb von Vielfliegerprogrammen; (xxvii) Erfüllung gesetzlicher
Verpflichtungen Ihnen gegenüber; (xxviii) Bereitstellung von Daten an Behörden
im Zusammenhang mit Ihrer Beförderung (z. B. Sicherheit, (xxix) Zoll oder Einwanderung, sofern
wir nach geltendem Recht dazu
verpflichtet sind); (xxx) sowie andere Zwecke, die mit Ihrer Beförderung in
Zusammenhang stehen oder sich daraus ergeben.
6.2.
Zu diesen Zwecken stellen Sie uns oder
unserem bevollmächtigten Vertreter Ihre personenbezogenen
Daten zur Verfügung und ermächtigen uns, diese Daten zu speichern
und zu verwenden sowie an folgende
Stellen zu übermitteln und/oder mit diesen zu teilen: unsere eigenen
Niederlassungen, unsere bevollmächtigten Vertreter, unsere anderen Unternehmen
und/oder Marken, alle Personen, an die wir unsere Rechte und Pflichten
übertragen; Drittunternehmen, die entsprechende Dienstleistungen und
Einrichtungen bereitstellen; für uns tätige Datenverarbeiter; unseren
bevollmächtigten Vertretern; Regierungs- und Vollzugsbehörden; sowie Kredit-
und anderen Zahlungskartenunternehmen.
6.3.
Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch für Direktmarketingzwecke speichern, werden hierfür jedoch
zuvor Ihre Einwilligung einholen. Sie können den Erhalt von
Marketingmaterialien kostenlos abbestellen, indem Sie uns unter Verwendung der
in Artikel 7.4 angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.
6.4.
Sensible
personenbezogene Daten, beispielsweise Daten zu Ihrer Gesundheit oder
Behinderungen, Ihrer Religion, Vorstrafen oder Ähnlichem, können von uns
verarbeitet werden. Sie erkennen an und akzeptieren, dass Sie uns durch die
Bereitstellung sensibler personenbezogener Daten Ihre ausdrückliche
Einwilligung erteilen, diese zu den oben genannten Zwecken zu verarbeiten und
an Dritte weiterzugeben. Wir verpflichten uns, Ihre Daten in Übereinstimmung
mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen zu
erheben,
zu verarbeiten, zu speichern und zu übermitteln. Wir haften nicht für Angriffe
durch Cyberkriminelle und Ransomware; wir werden unser Bestes tun, um diese so
weit wie möglich zu verhindern. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten können
wir diese in Länder
übermitteln, die möglicherweise nicht das gleiche
Schutzniveau bieten.
6.5.
Wir können
Ihre Telefongespräche mit uns auch überwachen und/oder aufzeichnen, um ein
einheitliches Serviceniveau zu gewährleisten, Betrug zu verhindern bzw.
aufzudecken sowie zu Schulungszwecken.
6.6.
Wir können
den Namen und die Kontaktdaten einer dritten Person anfordern, die wir im
Notfall kontaktieren können. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die dritte Person
der Weitergabe der zu diesem
Zweck bereitgestellten Informationen zustimmt.
6.7.
Wir
verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Weitere Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten wir über Sie
erheben, wie wir diese schützen, wie und warum wir sie verarbeiten, an wen wir sie weitergeben und welche
Datenschutzrechte Sie haben, finden Sie in unserer vollständigen
Datenschutzerklärung, die auf unserer Website www.airarabia.com
verfügbar ist.
6.8.
Aufgrund von Rechtsvorschriften bestimmter Länder, einschließlich der Europäischen Union,
müssen wir, wenn Sie zwischen diesen Ländern reisen, sind wir
verpflichtet, bestimmten Zielflughäfen vor Ihrem Flug zusätzliche Informationen
zur Verfügung zu stellen. Falls diese Informationen erforderlich sind, werden
wir Sie über diese Anforderung und darüber informieren, wie Sie uns diese
Informationen zur Verfügung stellen können. Sie müssen uns diese Informationen
mehr als zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug Ihres Fluges zur Verfügung stellen.
Die Bereitstellung dieser
Informationen durch den Beförderer an die Zielflughäfen bedeutet nicht, dass Ihre Einreise
in einen Staat oder ein Gebiet akzeptiert wird oder dass Sie dazu
berechtigt sind.
ARTIKEL 7 – FLUGTICKETS
7.1. Allgemeine Bestimmungen
7.1.1.
Ihr Flugticket gilt als Anscheinsbeweis für den Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und
uns.
7.1.2.
Wir erbringen
die Beförderungsleistung nur für Personen, die im Besitz eines gültigen
Flugtickets sind, vorausgesetzt, dass jede dieser Personen im Flugticket
namentlich als Passagier aufgeführt ist.
7.1.3.
Sie haben
möglicherweise keinen Anspruch auf Beförderung auf einem Flug, wenn das
vorgelegte Ticket manipuliert wurde oder wenn es von anderen als uns oder
unserem bevollmächtigten Vertreter geändert wurde. Sie sind außerdem
verpflichtet, einen eindeutigen Lichtbildausweis vorzulegen, der Sie als den im Ticket ODER im
Reservierungssystem genannten Passagier identifiziert, sowie gültige
Reisedokumente in Form eines Reisepasses und etwaiger Visa oder anderer
erforderlicher Dokumente, die den Anforderungen der für die von
Ihnen durchgeführte Beförderung zuständigen Behörden genügen.
7.1.4.
Für die
Zwecke der Übereinkommen und für alle anderen relevanten Zwecke gilt ein Ticket
als Passagierticket und Beförderungsdokument.
7.1.5.
Es liegt in
Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um
sicherzustellen, dass das Ticket nicht verloren geht oder gestohlen wird.
7.1.6.
Sollten Sie
von einem Sondertarif profitieren, der bestimmten Bedingungen unterliegt,
müssen Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten während Ihrer gesamten
Reise jederzeit geeignete Belege vorlegen können, die die Erfüllung dieser Bedingungen nachweisen. Andernfalls sind Sie verpflichtet, uns die Differenz zwischen dem
ursprünglich gezahlten Sondertarif einschließlich Steuern, Gebühren oder
Abgaben und dem Tarif einschließlich Steuern, Gebühren oder Abgaben zu zahlen,
den Sie ohne das Vorliegen der betreffenden besonderen Bedingungen hätten
zahlen müssen. Sollten Sie die Zahlung der Tarifdifferenz versäumen oder
verweigern, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen das Einsteigen zu verweigern.
7.2. Gültigkeitsdauer
Sofern
im Ticket, in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder in den geltenden
Reisebestimmungen oder Tarifen nichts anderes vorgesehen ist, gilt ein Ticket
nur für den/die darin genannten Passagier(e) und für das/die darin
angegebene(n) Datum(e), Uhrzeit(en) und Flug(e). Ihre Buchungsbestätigung ist
ungültig und wird von uns nicht anerkannt, wenn sie nicht in der in der
Buchungsbestätigung angegebenen Reihenfolge genutzt wird.
7.3. Gutschriften, Sondertarife, Rückerstattungen
7.3.1.
Wir verkaufen
einige Tickets zu Sondertarifen, die
teilweise oder vollständig nicht erstattungsfähig sein können. Einige Tarife
und Buchungsbestätigungen sind mit Bedingungen verbunden, die Ihr Recht auf Änderung oder Stornierung von Buchungen einschränken oder ausschließen. Sie sollten den Tarif wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten
entspricht.
7.3.2.
Sofern
geltende Gesetze nichts anderes vorsehen, erfolgen Rückerstattungen (sofern
vorhanden) ausschließlich in Form von Gutschriften, die gemäß unseren
Reisebestimmungen für den Kauf von Tickets
verwendet werden können. Es werden keine Barerstattungen gewährt. Die
Gutschrift wird in unserem System unter Ihrer stornierten oder ungenutzten
Buchungsnummer verbucht.
7.3.3.
Falls Sie zur Vorlage
eines ärztlichen Attests
aufgefordert werden, muss dieses von einem staatlichen Krankenhaus stammen und die
gesundheitlichen Gründe angeben, die Sie an der Reise gehindert haben,
vorausgesetzt, dass diese gesundheitlichen Gründe zum Zeitpunkt der Buchung
nicht bekannt waren.
7.3.4.
Im Falle des
Todes eines Passagiers vor Nutzung seiner Tickets ist eine Rückerstattung
innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Todestag
zulässig; auf schriftlichen Antrag eines Familienangehörigen des verstorbenen Passagiers erfolgt die
Rückerstattung nach Erhalt einer gültigen Sterbeurkunde.
7.3.5.
Das Guthaben
ist für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Buchungsdatum Ihres
ursprünglichen Tickets gültig („Gültigkeitsdauer“). Das Guthaben ist nicht
übertragbar und kann nur zur teilweisen oder vollständigen Bezahlung einer
anderen Buchungsbestätigung verwendet werden, vorausgesetzt, dass der in der neuen Buchung genannte
Passagier mit dem Passagier in der ursprünglichen Buchung identisch
ist und die Buchung innerhalb
der Gutschriftsfrist erfolgt.
Das Guthaben kann nur über ein Air Arabia-Callcenter oder einen
autorisierten Vertreter eingelöst werden.
7.3.6.
Falls Sie zu
einem Flug nicht erscheinen, gilt Ihre Buchung als ungültig, und wir werden Sie weder befördern noch auf einen
anderen Flug umbuchen, noch Ihnen einen Betrag zur Verfügung stellen,
der als Gutschrift für einen zukünftigen Flug verwendet werden könnte. Sie
haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Flughafengebührenanteils Ihrer Buchung für die nicht in Anspruch
genommenen Flüge gemäß
Artikel 13.
7.4. Unsere Identifizierung
7.4.1.
Unsere Identifizierung kann im Ticket
auf unseren Airline-Code abgekürzt werden oder anderweitig
angegeben werden; als unsere Adresse gilt der Sitz unserer Hauptniederlassung
oder Hauptgeschäftsstelle (wie in der nachstehenden Tabelle definiert):
Fluggesellschaft
Air Arabia PJSC (G9) Postfach 132, Sharjah,
Vereinigte Arabische Emirate.
Air Arabia Maroc (3O) Rue de Carthage 4, 20153
Casablanca, Marokko
Air
Arabia Egypt (E5) Florida Mall – Sheraton-Gebäude – Kairo, Ägypten
Air
Arabia Abu Dhabi (3L) Business Park 1, Zayed International Airport, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische
Emirate
Air Arabia DMM (4P) King Fahd International Airport, King Fahd Ibn Abdul Aziz Branch Rd., Al Matar District, Dammam, Königreich Saudi-Arabien
7.4.2.
Sollte das
ausführende Luftfahrtunternehmen aus irgendeinem Grund ein anderes Unternehmen
als Air Arabia PJSC, Air Arabia
Maroc, Air Arabia
Egypt, Air Arabia
Abu Dhabi oder Air Arabia
DMM sein, werden wir Sie so
bald wie möglich darüber informieren. Diese Beförderung unterliegt weiterhin
diesen Bedingungen.
ARTIKEL 8 – TARIFE, STEUERN,
GEBÜHREN, ENTGELTE UND WÄHRUNG
8.1. Tarife
8.1.1.
Die für den/die Flug(e)
gezahlten Tarife gelten nur für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort
zum Flughafen am Zielort zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten
und Daten, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben. Die Flugpreise
beinhalten keine Bodentransportleistungen zwischen Flughäfen und
Check-in-Schaltern in der Stadt.
8.1.2.
Die Flugpreise für Ihre Buchungsbestätigung wurden
gemäß dem zum Zeitpunkt der Zahlung für Ihre
Buchungsbestätigung geltenden Tarif berechnet.
8.2. Steuern, Gebühren und Abgaben
8.2.1.
Anwendbare
Steuern, Gebühren und Abgaben, die uns von einer Regierung oder einer anderen
Behörde, einschließlich des Flughafenbetreibers, auferlegt werden und die wir
im Zusammenhang mit Ihrem Flug von Ihnen einziehen oder in Ihrem Namen
entrichten müssen, sind von Ihnen zusätzlich zum Flugpreis an uns zu zahlen. Beim Kauf Ihres Tickets werden
Sie über alle Steuern, Gebühren
und Abgaben informiert, die
nicht im Flugpreis enthalten sind, und diese werden in der Regel separat auf
Ihrem Ticket ausgewiesen.
8.2.2.
Solche
Steuern und Abgaben für Flugreisen ändern sich ständig und können nach dem
Datum der Buchung Ihres Tickets erhoben werden. Diese geänderten Beträge werden
nicht auf Ihrer Buchungsbestätigung ausgewiesen. Wenn solche Steuern oder
Abgaben nach der Ticketbuchung und vor Ihrer
Reise eingeführt oder erhöht werden,
geben wir diese Kosten an Sie weiter,
sofern uns dies gesetzlich
gestattet ist, und Sie sind verpflichtet, diese vor dem Abflug zu begleichen. Solche
Gebühren, Entgelte oder Steuern, die zusätzlich zum Flugpreis
anfallen, können Ihnen durch
Abbuchung von der für Ihre Buchung verwendeten Kredit- oder Debitkarte oder am
Flughafen in Rechnung gestellt werden. Eine Nichtzahlung kann Ihre Möglichkeit
beeinträchtigen, mit uns zu fliegen.
8.2.3.
Wenn Steuern,
Gebühren oder Entgelte, die Sie bei der Ausstellung des Tickets an uns
entrichten, später abgeschafft oder gesenkt werden, haben Sie Anspruch auf eine
Rückerstattung von uns.
8.2.4.
Wenn Sie Ihr
Ticket nicht nutzen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung aller Steuern,
Gebühren und Abgaben, die Sie gemäß Artikel 8.2.1.
gezahlt haben, abzüglich
etwaiger anfallender Servicegebühren, die wir infolgedessen nicht verpflichtet sind, in Ihrem Namen an eine Regierung
oder eine andere Behörde
zu zahlen.
8.2.5.
Wenn Sie den
anfallenden Flugpreis (einschließlich, aber nicht beschränkt auf anfallende
Steuern, Gebühren, Abgaben, Zusatzoptionen und Zuschläge) für die
Buchungsbestätigung nicht vor Ihrem Flug bezahlen, stornieren wir Ihre
Reservierung und verweigern Ihnen das Boarding.
8.3. Von uns oder einem autorisierten Vertreter erhobene Bearbeitungsgebühren
Wir oder unsere autorisierten Vertreter können Ihnen
Bearbeitungsgebühren für die Ausstellung eines Tickets in Rechnung stellen.
Bearbeitungsgebühren können je nach Ort des Ticketkaufs, Art des Fluges, dem
anwendbaren Flugpreis und dem Ticketvertriebskanal variieren.
Bearbeitungsgebühren werden nicht zum Ticketpreis hinzugerechnet, sondern
separat berechnet. Bearbeitungsgebühren sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, ein Ticket
wird aufgrund eines Fehlers unsererseits oder seitens unseres
autorisierten Agenten storniert. Wir werden Sie vor Abschluss einer Buchung über die Höhe der anfallenden Bearbeitungsgebühren informieren.
8.4. Zahlungswährung
Der Flugpreis, ohne Steuern, Bearbeitungsgebühren und
Verwaltungsgebühren, ist in der Währung des Landes zu zahlen, in dem das Ticket gekauft
wird, es sei denn, wir oder unser autorisierter Vertreter
geben eine andere Währung
an (z. B. weil die lokale Währung
nicht umgerechnet wird). Nach unserem
alleinigen Ermessen können wir auch Zahlungen in einer anderen Währung
akzeptieren.
ARTIKEL 9 – CHECK-IN
UND BOARDING
9.1.
Online- und City-Check-in
9.1.1.
Der Online-
und City-Check-in ist für einige Flughäfen und ab bestimmten Städten verfügbar.
9.1.2.
Bevor Sie für
Ihren geplanten Flug am Flughafen eintreffen, können Sie online einchecken und
entweder Ihre Bordkarte ausdrucken oder eine mobile Bordkarte herunterladen,
sofern Sie von einem Flughafen abfliegen, an dem diese akzeptiert werden.
Um online einzuchecken, müssen Sie unsere Website
oder App aufrufen und den Anweisungen folgen.
Sie müssen den Online-Check-in für Ihren/Ihre geplanten Flug(e) innerhalb des in Ihrem
Ticket angegebenen Zeitraums abschließen. Sobald Sie online eingecheckt haben,
müssen Sie entweder Ihre Bordkarte ausdrucken oder, falls Sie von einem
Flughafen abfliegen, an dem diese akzeptiert werden, eine mobile Bordkarte
herunterladen und diese mit zum Flughafen nehmen. Sie können auch online
einchecken und Ihre Bordkarte ausdrucken oder eine mobile Bordkarte
herunterladen (sofern Sie von einem Flughafen abfliegen, an dem diese
akzeptiert werden) für alle nachfolgenden Flüge.
9.1.3. Bitte beachten Sie, dass Flughäfen mobile Bordkarten akzeptieren, die über die Air Arabia App auf Ihr Mobiltelefon oder Tablet heruntergeladen wurden. Flughäfen akzeptieren möglicherweise keine PDF-Versionen Ihrer Bordkarte, die auf ein Mobiltelefon oder Tablet heruntergeladen wurden, und lassen Sie möglicherweise nicht durch die Sicherheitskontrolle oder an Bord Ihres Fluges, wenn Sie eine PDF-Version Ihrer Bordkarte auf einem Mobiltelefon oder Tablet vorlegen.
9.1.4.
Wenn Sie seit
der Buchung Ihrer Flüge Angaben zu Ihren Flügen geändert, ein Kleinkind
hinzugefügt, besondere Unterstützung angefordert und/oder einen Sitzplatz über
die Sitzplatzzuweisung oder andere von uns angebotene Dienstleistungen gebucht haben,
müssen Sie erneut
online einchecken und eine neue Bordkarte ausdrucken oder,
sofern diese am Abflughafen verfügbar sind, eine neue mobile Bordkarte für Ihren Flug bzw. Ihre Flüge herunterladen, da Ihre ursprüngliche Bordkarte nicht mehr gültig
ist. Sie müssen bei Ihrer Ankunft am Flughafen im Besitz Ihrer ausgedruckten Bordkarte
oder Ihrer mobilen Bordkarte sein.
9.1.5.
Wenn Ihr Flug verspätet ist oder gestrichen wurde oder wenn Sie auf einen anderen
Flug umgebucht wurden, müssen
Sie erneut online einchecken und eine neue Bordkarte ausdrucken oder, sofern am
betreffenden Flughafen verfügbar, eine neue mobile Bordkarte herunterladen, da
die ursprüngliche Bordkarte nicht mehr gültig ist. Wenn Sie sich bereits am
Flughafen befinden, wenn Ihr Flug verspätet ist oder gestrichen wurde, begeben
Sie sich bitte zum Gepäckaufgabeschalter, zum Helpdesk oder zum Kundenservice,
wo Ihnen einer unserer Mitarbeiter behilflich sein wird.
9.2. Check-in-Fristen
am Flughafen
Sie müssen sich rechtzeitig vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges
zum Check-in einfinden, damit der Check-in, die behördlichen Formalitäten und die Sicherheitskontrollen abgeschlossen werden können, wobei Folgendes zu beachten
ist:
9.2.1.
Die
Check-in-Fristen können je nach Flughafen variieren, und Ihre Reise verläuft
reibungsloser, wenn Sie ausreichend Zeit einplanen, um die Check-in-Fristen
einzuhalten. Wir oder unsere autorisierten Vertreter werden Sie über die
Check-in-Frist für Ihren ersten Flug mit uns informieren, falls diese länger
als die übliche Frist ist. Für alle nachfolgenden Flüge
Ihrer Reise sollten
Sie sich über die Check-in-Fristen informieren, indem
Sie unseren Flugplan
konsultieren oder uns bzw. unsere
autorisierten Vertreter fragen.
9.2.2.
Sie müssen
die geltende Check-in-Frist einhalten; nach Ablauf der Check-in-Frist ist ein
Check-in nicht mehr möglich. Bei Ankunft nach Ablauf der Check-in-Frist können
Sie Ihre Buchung und den gesamten gezahlten Flugpreis verlieren.
9.2.3.
Behördliche
Formalitäten und Sicherheitsverfahren können je nach Flughafen und für
bestimmte Flüge variieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie diese Formalitäten und Verfahren einhalten.
9.2.4.
Wenn Sie
online oder an den Check-in-Schaltern in der Stadt eingecheckt haben, sollten
Sie direkt durch die Sicherheitskontrolle und etwaige Zoll-/Einreisebereiche
zum Abfluggate gehen.
9.2.5.
Wenn Sie im
Voraus Unterstützung für den Weg zum Gate gebucht haben, informieren Sie bitte
entweder einen unserer Mitarbeiter am Flughafen oder begeben Sie sich bei Ihrer
Ankunft am Flughafen zum von der zuständigen Flughafenbehörde angegebenen
Abholpunkt, wo die Unterstützung für Sie organisiert wird. Bitte planen Sie
hierfür ausreichend Zeit ein.
9.2.6.
Wenn Sie mit einem Rollstuhl reisen,
informieren Sie bitte ein Mitglied
unseres Flughafenpersonals,
sobald Sie am Flughafen ankommen,
um sicherzustellen, dass unser Personal
über Ihre Bedürfnisse und die benötigte Unterstützung informiert ist. Sie sollten sicherstellen, dass Sie mit ausreichend Zeit am Flughafen ankommen, um die
Sicherheitskontrolle zu passieren und rechtzeitig zum Abfluggate zu gelangen.
Rollstühle mit einem Gewicht von mehr als 60 kg können nicht befördert werden,
es sei denn, die Fluggesellschaft hat dies nach Rücksprache mit den Ankunfts-
und Abflugstellen bezüglich der Einrichtungen genehmigt.
9.2.7.
Die Bereitstellung von Unterstützung auf dem Flughafengelände, beim Ein- und Aussteigen aus dem
Flugzeug sowie bei der Abfertigung im Ankunftsbereich am Zielort liegt in der
Verantwortung der jeweiligen Flughafenbehörde. Bedenken
hinsichtlich des Umfangs der erbrachten Dienstleistungen sollten gegebenenfalls an die Flughafenbehörde gerichtet
werden.
9.2.8.
Sie dürfen
nur dann mit einem anderen Passagier in einem separaten PNR für denselben Flug
einchecken, wenn Sie beide gleichzeitig am Check-in-Schalter erscheinen und die
Sicherheitskontrollen durchlaufen haben.
9.3. Beim Check-in
9.3.1.
Alle
Passagiere, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen beim Check-in ihre
Buchungsbestätigung und alle erforderlichen Reisedokumente, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Reisepässe, Visa usw., vorlegen. Wenn Sie beim
Check-in die für die Reise zum Zielort Ihrer Buchung erforderlichen
Reisedokumente nicht vorlegen, kann Ihnen die Beförderung verweigert werden,
was dazu führen kann, dass Sie Ihre Buchung und den gesamten gezahlten
Flugpreis verlieren.
9.3.2.
Beim Check-in
stellen wir Ihnen Ihre Bordkarte und einen Gepäckschein für Ihr aufgegebenes
Gepäck aus. Es ist wichtig, dass Sie diese während Ihrer gesamten Reise bei
sich behalten.
9.3.3.
Normalerweise
sind die Check-in-Schalter am Flughafen drei Stunden vor Abflug geöffnet und
schließen eine Stunde
vor dem planmäßigen Abflug. An einigen
Flughäfen gelten andere
Check-in-Zeiten. Bitte überprüfen Sie daher die auf Ihrem Ticket
angegebene Check-in-Zeit, da es Abweichungen geben kann. Sie müssen
sicherstellen, dass Sie Ihr aufgegebenes Gepäck vor Ablauf der Check-in-Frist
aufgegeben haben. An einigen Flughäfen müssen Sie Ihr aufgegebenes Gepäck mehr
als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges aufgegeben haben,
andernfalls wird Ihr aufgegebenes Gepäck nicht
zur Beförderung angenommen. An einigen Flughäfen
müssen Sie Ihr aufgegebenes Gepäck mehr als 60 Minuten vor der planmäßigen
Abflugzeit Ihres Fluges aufgegeben haben, damit es angenommen wird. Bitte
überprüfen Sie Ihr Bestätigungsdokument auf diese begrenzten Ausnahmen.
9.3.4.
Gruppen, die
unter derselben PNR reisen, oder gemeinsam reisende Familien können ihr
aufgegebenes Gepäck gleichzeitig zusammenlegen; sie müssen
ihr Gepäck jedoch
einzeln aufgeben, damit jeder Passagier seinen eigenen
Gepäckabschnitt bei sich behält. Falls
ein Gruppenmitglied aus irgendeinem
Grund am Flugsteig aussteigt, muss das aufgegebene Gepäck dieses Gruppenmitglieds ausgeladen werden.
9.4. Einsteigen
9.4.1.
Die
Einzelheiten zum Einsteigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die
Gate-Nummer oder die Einsteigefrist, sind in der Regel auf Ihrer Bordkarte
angegeben, können jedoch durch eine öffentliche Durchsage oder auf andere Weise
geändert werden. Sie müssen zu dem von uns beim Check-in angegebenen Zeitpunkt
am Flugsteig anwesend sein, in jedem Fall jedoch spätestens 20 Minuten vor der
planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges, andernfalls können Sie möglicherweise
nicht zur Reise zugelassen werden.
9.4.2.
Ihr Reisepass
und Ihre Reisedokumente werden beim Passieren der Sicherheitskontrolle am
Flughafen sowie erneut vor dem Einsteigen in das Flugzeug überprüft.
9.4.3.
Bei Ankunft
am Gate müssen Sie bestimmte Informationen zu Ihrem Flug und Ihrer Identität
vorlegen. Dazu gehören Ihre Bordkarte für Ihren Flug und ein gültiger
Lichtbildausweis. Einzelheiten zu diesen Ausweisvorschriften, die für alle
Flüge (sowohl internationale als auch Inlandsflüge) gelten.
9.4.4.
Wenn Sie sich
zu irgendeinem Zeitpunkt vor oder nach der in diesem Artikel genannten
Boarding-Zeit am Boarding-Gate einfinden oder wenn Sie nicht reisefertig sind
und nicht über die erforderlichen Dokumente verfügen, nehmen Sie zur Kenntnis
und erkennen an, dass wir die Beförderung verweigern, Ihren Sitzplatz
einbehalten und Ihr aufgegebenes Gepäck aus dem Flugzeug ausladen, ohne dass
Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sofern nicht durch geltendes Recht
vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Zweifeln: Dies umfasst auch Ihr Versäumnis,
die im Rahmen der Anforderungen an die Vorab-Passagierdaten erforderlichen
Informationen einzureichen oder vorzulegen. Einzelheiten zu unseren
Anforderungen an Passagierdaten sind in Artikel 6 festgelegt.
9.5. Wichtiger Hinweis
Wir
sind nicht verpflichtet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die
Verpflichtung, Sie auf einem alternativen Flug zu befördern oder Ihnen eine Rückerstattung des Flugscheins anzubieten) und haften nicht für
Verluste oder Kosten
jeglicher Art, die sich aus Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels
9 ergeben.
ARTIKEL 10 – VERWEIGERUNG UND BESCHRÄNKUNG DER BEFÖRDERUNG
10.1. Recht auf Verweigerung der Beförderung
10.1.1.
Wir sind
berechtigt, die Beförderung von
Ihnen oder Ihrem Gepäck auf einem
Flug zu verweigern (auch wenn Sie im
Besitz eines gültigen Flugscheins und einer Bordkarte sind), wenn eines oder
mehrere der unten aufgeführten Ereignisse eingetreten sind oder wir
vernünftigerweise davon ausgehen, dass sie eintreten könnten, wobei Sie zur Kenntnis
nehmen, dass wir nicht verpflichtet sind, Nachforschungen anzustellen, um
festzustellen, ob wir davon ausgehen, dass ein Ereignis eintreten könnte. Siehe
auch die Artikel 10.2 und 13.4 bezüglich der Folgen einer Beförderungsverweigerung.
10.1.2.
Eine solche
Maßnahme ist erforderlich, um geltende Gesetze,
Vorschriften oder Anordnungen einer Regierung eines Staates oder Landes einzuhalten, aus dem,
in das oder über das geflogen wird; oder
10.1.3.
Die
Beförderung von Ihnen und/oder Ihrem Gepäck könnte die Sicherheit, Gesundheit
oder den Schutz des Flugzeugs, anderer Passagiere oder der Besatzung
(einschließlich des Bodenpersonals) oder den Komfort anderer
Passagiere an Bord des Flugzeugs
gefährden oder nachteilig und erheblich beeinträchtigen oder hat diese bereits
gefährdet oder nachteilig und erheblich beeinträchtigt; oder
10.1.4.
Sie scheinen
unter dem Einfluss
von Alkohol oder Drogen zu stehen; oder wenn Sie sich im illegalen
Besitz von Drogen befinden oder wir Grund zu der Annahme haben, dass dies der
Fall ist; oder
10.1.5.
Ihr geistiger
oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihrer Beeinträchtigung durch Alkohol
oder Drogen, scheint eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, für
Passagiere, für die Besatzung, für das Flugzeug oder für Personen oder Eigentum
darin darzustellen oder stellt eine wahrscheinliche oder tatsächliche Quelle
erheblicher Belästigung oder Unannehmlichkeiten für andere Passagiere an Bord
des Flugzeugs dar, sollten Sie die Reise fortsetzen; oder
10.1.6.
Sie haben sich geweigert, eine Sicherheitskontrolle an Ihrer Person
oder Ihrem Gepäck
durchführen zu lassen; oder
10.1.7.
Sie haben
sich geweigert, sich einer Sicherheitskontrolle für sich selbst oder Ihr Gepäck
zu unterziehen, oder Sie haben, nachdem Sie sich einer solchen Kontrolle
unterzogen haben, keine zufriedenstellenden Antworten auf Sicherheitsfragen
beim Check-in oder am Flugsteig gegeben, oder Sie haben eine
Sicherheitsprofilbewertung/-analyse nicht bestanden, oder Sie manipulieren oder
entfernen Sicherheitssiegel an Ihrem Gepäck oder Sicherheitsaufkleber auf Ihrer
Bordkarte; oder
10.1.8.
Sie verwenden
bedrohliche, beleidigende oder beschimpfende Worte oder verhalten
sich gegenüber dem
Bodenpersonal, den Besatzungsmitgliedern oder anderen Passagieren vor oder
während eines der Vorgänge beim Einsteigen in Ihren Flug oder
beim Aussteigen aus einem Anschlussflug oder an Bord des
Flugzeugs vor dem Start bedrohlich, beleidigend oder beschimpfend; oder
10.1.9.
Sie unsere
Anweisungen in Bezug auf Sicherheit oder Gefahrenabwehr vor dem Einsteigen oder an Bord des Flugzeugs nicht
befolgen, behindern oder stören, oder die Anweisungen von Bodenpersonal oder Besatzungsmitgliedern bei der Ausübung
ihrer Pflichten nicht befolgen, oder wenn Sie das Flugzeug,
seine Ausrüstung oder Teile davon manipulieren oder mit Manipulation
drohen; oder
10.1.10.
Sie befolgen
unsere Anweisungen in Bezug auf Sicherheit, Gefahrenabwehr oder den Komfort
der Passagiere nicht, beispielsweise hinsichtlich der Sitzplatzwahl, der Unterbringung von nicht aufgegebenem Gepäck, des Rauchens, des Alkoholkonsums, des Drogenkonsums oder der Nutzung
elektronischer Geräte (z. B.
Mobiltelefone, Laptops, PDAs, tragbare Aufnahmegeräte, CD-, DVD- und
MP3-Player, elektronische Spiele oder Sendegeräte); oder
10.1.11. Sie haben
eine Bombendrohung, eine Entführungsdrohung oder eine sonstige
Sicherheitsbedrohung ausgesprochen oder versucht, eine solche auszusprechen;
oder
10.1.12.
Sie begehen
während des Check-ins oder eines der anderen Vorgänge beim Einsteigen in Ihren
Flug, beim Aussteigen aus einem Anschlussflug oder an Bord des Flugzeugs vor
dem Start eine Straftat; oder Sie verhalten sich störend oder ungebührlich
10.1.13.
Sie verfügen
nicht über gültige
Reisedokumente oder scheinen
nicht im Besitz
solcher zu sein; Sie
versuchen oder haben versucht, illegal in ein Land einzureisen, durch das Sie
möglicherweise auf der Durchreise sind oder für das Sie kein gültiges Einreisedokument besitzen; Sie vernichten Reisedokumente während des Fluges; Sie weigern sich, Ihre
Reisedokumente auf Aufforderung gegen Quittung einem Mitglied der Besatzung
auszuhändigen; Sie weigern sich, uns zu gestatten, Ihre Reisedokumente zu
kopieren; oder wenn das Check-in-Personal den Verdacht hat, dass eine Diskrepanz zwischen
der auf dem Dokument angegebenen Person und der vor ihm stehenden
Person besteht.
10.1.14.
Wir wurden (mündlich oder schriftlich) von Einwanderungs- oder anderen Behörden des Landes,
in das Sie reisen oder durch das Sie möglicherweise durchreisen möchten, oder
eines Landes, in dem Sie einen Zwischenstopp geplant haben, darüber informiert,
dass Ihnen die Einreise in dieses Land nicht gestattet wird, selbst wenn Sie
über gültige Reisedokumente verfügen; oder
10.1.15.
Sie (oder die
Person, die das Ticket bezahlt hat) haben den anfallenden Flugpreis, Steuern,
Gebühren oder Abgaben nicht vollständig bezahlt; oder
10.1.16. Sie haben die Check-in-Frist nicht eingehalten oder sind nicht rechtzeitig am Flugsteig erschienen; oder
·
ungültig ist oder zu sein scheint,
oder
·
rechtswidrig
oder auf betrügerische Weise erworben wurde (beispielsweise durch die Verwendung einer gestohlenen Kredit-
oder Debitkarte), oder
·
aufgrund eines Versäumnisses des autorisierten Vertreters nicht bezahlt wurde,
·
gefälscht oder ohne erforderliche Befugnis verfälscht oder verändert wurde,
oder
·
von einer anderen Stelle als uns oder unserem
autorisierten Vertreter gekauft,
ausgestellt oder verändert
wurde, oder
·
als beschädigt, verloren oder gestohlen
gemeldet wurde oder eine Fälschung ist, oder
10.1.18.
Sie können
nicht nachweisen, dass Sie die im Ticket genannte Person sind, oder Sie
erfüllen die an anderer Stelle in diesen Beförderungsbedingungen festgelegten
Anforderungen nicht; oder
10.1.19.
Sie
unterlassen es oder weigern sich, uns Informationen zu übermitteln, die sich in
Ihrem Besitz befinden oder Ihnen zur Verfügung stehen und die eine staatliche
Behörde rechtmäßig von uns über Sie angefordert hat; oder
10.1.20. Sie sind aus medizinischen Gründen
fluguntauglich; oder
10.1.21.
Sie sind im
illegalen Besitz von Drogen oder wir haben den begründeten Verdacht, dass dies
der Fall ist; oder
10.1.22.
Sie sind
unter 12 Jahre alt und werden nicht von einem Erziehungsberechtigten über 16
Jahren begleitet, der auf demselben Ticket genannt ist; oder
10.1.23.
Sie haben sich zuvor in einer der oben verbotenen Weisen
verhalten und wir glauben, dass Sie ein solches Verhalten wiederholen könnten,
oder Ihnen wurde zuvor von einer anderen Fluggesellschaft die Beförderung aus einem Grund verweigert, der mit Ihrem
Verhalten zusammenhängt, oder Sie haben
gegen eine Ihrer in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegten Pflichten im Zusammenhang mit
einer früheren Beförderung durch uns verstoßen; oder
10.1.24.
Sie benötigen
beim Einchecken oder beim Einsteigen besondere Hilfe, die bei der Reisebuchung nicht angefordert wurde oder gemäß den
geltenden Vorschriften nicht mindestens 48 Stunden vor der angekündigten
Abflugzeit des Fluges gemäß Artikel
5.1 angefordert wurde und die wir vernünftigerweise nicht leisten können; oder
10.1.25.
Wir haben Ihnen
mitgeteilt, dass wir Sie
zu keinem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung auf unseren
Flügen befördern werden; oder
10.2. Erstattung von Kosten
Wird Ihnen die Beförderung aus einem der in
Artikel 10.1 genannten Gründe verweigert, erstatten Sie uns alle Kosten, die uns entstehen durch: (a) die Reparatur oder den Ersatz
von Eigentum, das durch Sie verloren
gegangen, beschädigt oder zerstört wurde; (b) Entschädigungen, die wir an von
Ihren Handlungen betroffene Passagiere oder Besatzungsmitglieder zahlen müssen;
und (c) die Verspätung des Flugzeugs zum Zwecke Ihrer Entfernung und/oder der
Entfernung Ihres Gepäcks. Wir können den Wert nicht genutzter Beförderungsleistungen aus Ihrer Buchungsbestätigung oder Ihre in unserem Besitz
befindlichen Gelder auf solche Zahlungen oder Ausgaben anrechnen.
10.3. Nicht aufeinanderfolgende Flüge
10.3.1.
Ihr Ticket
ist nur für jeden der auf dem Ticket und in der Reservierung (PNR) in unserem
Computerreservierungssystem vermerkten Flüge gültig, vom Abflugort über etwaige
Zwischenstopps bis zum endgültigen Zielort.
Ihr Ticket verliert
seine Gültigkeit und wir haben das Recht,
die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck
auf einem Flug zu verweigern (auch wenn Sie im Besitz
eines Tickets und einer
Bordkarte sind), wenn nicht alle gebuchten Flüge, sowohl Hin- als auch
Rückflug, in der auf dem Ticket angegebenen Reihenfolge genutzt werden.
10.3.2.
Vor dem ersten
Flug: Wenn Sie nicht
in der genauen Reihenfolge der Flüge in der Buchung
reisen möchten, müssen Sie vor dem ersten Flug in dieser Reihenfolge die
Buchung gemäß Artikel 4.5 ändern oder die Buchung gemäß Artikel 4.6 stornieren;
danach können Sie eine neue Buchung vornehmen.
10.3.3.
Jeder Flug in der Buchung: Wenn
Sie einen Flug nicht in der exakten Reihenfolge der Buchung antreten, gilt
Artikel 7.3.6 unverzüglich für alle Flüge in der Buchung (Hin- und Rückflug).
Alle Flüge in der Buchung werden ungültig.
10.3.4.
Wir
übernehmen keine Haftung für Verluste oder Kosten jeglicher Art, die sich aus
Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels ergeben.
10.4. Sperrliste
10.4.1
Wir sind
berechtigt, Sie nach eigenem Ermessen auf unsere Sperrliste zu setzen, wenn Sie
gegen Sicherheitsvorschriften oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen – sei es am Boden oder an Bord unserer Flugzeuge, gegenüber unseren
Passagieren, Mitarbeitern und Beauftragten –, wenn Sie sich ungebührlich
verhalten oder wenn wir den Verdacht auf betrügerische Transaktionen im
Zusammenhang mit Ihren Buchungen hegen.
10.4.2
Sie werden
schriftlich über die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse über Ihren
Status auf der Sperrliste informiert, einschließlich der Gründe für diese
Maßnahme.
10.4.3
Gründe für die Aufnahme
in die Sperrliste umfassen unter anderem die folgenden Handlungen:
a.
Störendes Verhalten:
·
Passagiere,
die sich ungebührlich oder aggressiv verhalten, beispielsweise durch verbale
oder körperliche Übergriffe.
·
Handlungen, die die Aufgaben
der Flugbesatzung beeinträchtigen, wie die Weigerung, Sicherheitsanweisungen wie das Anlegen des Sicherheitsgurts zu
befolgen.
b.
Gefährdung der Sicherheit:
·
Jeder Versuch, Türen zu öffnen, Sicherheitsausrüstung zu manipulieren oder
Sicherheitsanweisungen zu missachten.
·
Gefährliches Verhalten, das die Sicherheit anderer gefährdet, wie z. B. Rauchen an Bord.
c.
Sicherheitsbedenken:
·
Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, wie der Versuch,
Sicherheitskontrollen am Flughafen zu umgehen, oder das Mitführen
nicht zugelassener Gegenstände an Bord.
·
Betrügerisches Verhalten, wie die Verwendung eines gefälschten Ausweises
oder der Bordkarte einer
anderen Person.
d.
Körperliche Auseinandersetzungen oder tätliche Angriffe:
·
Passagiere, die in körperliche Auseinandersetzungen, Schlägereien oder tätliche Angriffe verwickelt sind, sei es mit
anderen Passagieren, Besatzungsmitgliedern oder Bodenpersonal.
·
Fälle unangemessenen körperlichen Verhaltens, wie Belästigung oder Körperverletzung,
werden von uns mit einer Null-Toleranz-Politik geahndet.
e.
Nichtzahlung oder betrügerische Zahlungen:
·
Nichtbezahlung
von Leistungen, wie strittige Ticketgebühren, die zu ungelösten Forderungen führen.
·
Verwendung betrügerischer Zahlungsmethoden zur Buchung
von Flügen.
f.
Drohungen oder Beleidigungen (mündlich oder schriftlich):
·
Drohende oder beleidigende Äußerungen, unabhängig davon, ob sie sich gegen die Besatzung
oder andere Passagiere richten.
·
Drohungen, auch im Scherz,
bezüglich potenzieller Sicherheitsrisiken.
· Wenn festgestellt wird, dass ein Passagier an illegalen Aktivitäten an Bord beteiligt ist, wie z. B. Drogenhandel oder Schmuggel.
·
Nichteinhaltung der Vorschriften von Zoll- oder Einwanderungsbehörden im Ausland.
·
Passagiere, die aufgrund übertragbarer Krankheiten ein Risiko darstellen, ohne die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu
treffen.
·
Situationen, in denen der Gesundheitszustand eines Passagiers eine übermäßige oder spezialisierte Versorgung erfordert,
für die die Fluggesellschaft nicht ausgerüstet ist.
10.4.4
Sie nehmen zur Kenntnis,
dass die Aufnahme
in unsere Sperrliste Sie daran hindert,
mit uns zu reisen
oder unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, und zwar für einen Zeitraum, der
ausschließlich von uns festgelegt wird. Es ist Ihnen
untersagt, unsere Tickets/Produkte zu nutzen, und wir sind berechtigt, alle Ihre
zukünftigen Buchungen bei uns ohne Rückerstattung oder Gutschrift zu
stornieren.
10.4.5
Sobald Sie auf
die Sperrliste gesetzt
wurden, können Sie nicht mehr einchecken, und Ihre Buchung wird ohne Rückerstattung oder
Gutschrift storniert.
ARTIKEL 11 – GEPÄCK
11.1. Allgemeine Bestimmungen
11.1.1.
Freigepäckmenge
a)
Einige Tarife
beinhalten keine Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck. Der Passagier kann
bei der Buchung die gewünschte Freigepäckmenge hinzubuchen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
den geltenden Tarifen. Diese stehen Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung zur
Verfügung. Die aktuellen Freigepäckmengen und Beschränkungen für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck sind auf unserer Website aufgeführt und können sich von
Zeit zu Zeit ändern.
b)
Ein Passagier, der nicht reist,
kann seine nicht genutzte Freigepäckmenge für aufgegebenes oder nicht
aufgegebenes Gepäck nicht auf andere Passagiere übertragen, einschließlich
Passagiere auf demselben Ticket.
11.1.2. Übergepäck
Die Annahme und Beförderung von Übergepäck liegt in unserem Ermessen,
und Sie müssen eine Gebühr für die Beförderung von Gepäck zahlen, das Ihre
Freigepäckmenge überschreitet. Für Einzelheiten zu den für die Beförderung von
Übergepäck geltenden Tarifen wenden Sie sich bitte an uns oder unsere
bevollmächtigten Vertreter.
11.1.3. Ihre Pflichten
a)
Sie erklären,
dass Sie über den Inhalt
Ihres gesamten Gepäcks
vollständig informiert sind.
b)
Sie
verpflichten sich, Ihr Gepäck ab dem Zeitpunkt des Packens
nicht unbeaufsichtigt zu lassen und keine Gegenstände von einem anderen
Passagier oder einer anderen Person anzunehmen.
c)
Sie verpflichten sich, nicht mit Gepäck zu reisen, das Ihnen von einem Dritten
anvertraut wurde.
d)
Es wird Ihnen
empfohlen, keine verderblichen oder zerbrechlichen Gegenstände in Ihr Gepäck
aufzunehmen. Sollten Sie dennoch solche Gegenstände in Ihr Gepäck aufnehmen,
müssen Sie sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß und sicher verpackt und in
geeigneten Behältern geschützt sind, um eine Beschädigung dieser
Gegenstände sowie des Gepäcks anderer
Passagiere oder unseres Flugzeugs zu vermeiden.
e)
Sie müssen
sicherstellen, dass Ihr Gepäck ordnungsgemäß verschlossen ist und nur von Ihnen
geöffnet werden kann;
dies bedeutet, dass wir zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung für verbotene
Gegenstände in Ihrem Gepäck übernehmen.
11.1.4.
Gegenstände, die Sie nicht in Ihrem Gepäck mitführen dürfen
11.1.4.1. Allgemeines Es gibt bestimmte streng verbotene Gegenstände, die Sie nicht in Ihrem Gepäck mitführen dürfen. Nachstehend sind Verbote aufgeführt, die sowohl für aufgegebenes als auch für nicht aufgegebenes Gepäck gelten, sowie gesonderte und zusätzliche Verbote, die nur für aufgegebenes Gepäck bzw. nur für nicht aufgegebenes Gepäck gelten. Wenn Sie gegen eine der geltenden Vorschriften verstoßen, kann Ihnen und/oder Ihrem Gepäck die Beförderung verweigert werden (siehe auch Artikel 10.1). Darüber hinaus haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein unzulässiger Gegenstand, der fälschlicherweise in Ihrem Gepäck enthalten ist, beschädigt wird oder Schäden an Ihrem Gepäck verursacht.
a)
Sie dürfen
keine der folgenden Gegenstände in die sicherheitsbeschränkten/sterilisierten Bereiche
und an Bord eines Flugzeugs oder in Ihr Handgepäck oder Ihr aufgegebenes
Gepäck aufnehmen:
(i)
Gegenstände, die das Flugzeug
oder Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden könnten, wie beispielsweise
diejenigen, die in den Technischen Anweisungen der ICAO für den sicheren
Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr und den IATA-Gefahrgutvorschriften
sowie in unseren entsprechenden Reisebestimmungen aufgeführt sind.
Sollten
Sie mit diesen Regeln und Vorschriften nicht vertraut sein, bitten Sie uns oder
unsere bevollmächtigten Vertreter um weitere Informationen;
(ii)
Gegenstände,
deren Beförderung durch geltende Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder
behördliche Richtlinien eines Staates, von dem oder in den geflogen wird,
verboten ist;
(iii)
Gegenstände,
die wir als für die Beförderung ungeeignet erachten, weil sie gefährlich oder
unsicher sind, oder aufgrund ihres Gewichts, ihrer
Größe, Form oder Beschaffenheit, oder weil
sie zerbrechlich oder verderblich sind, unter anderem
unter Berücksichtigung des eingesetzten
Flugzeugtyps. Bitte wenden
Sie sich an uns, wenn Sie Bedenken
hinsichtlich der Eignung
Ihres Gepäcks haben, bevor Sie am Flughafen eintreffen;
(iv)
Schusswaffen (ob echt, Nachbildungen oder Spielzeug) und Munition, die nicht
für Jagd- und Sportzwecke bestimmt sind, dürfen nicht als Gepäck befördert
werden. Schusswaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können nach unserem
alleinigen Ermessen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. Schusswaffen
müssen entladen, gesichert und ordnungsgemäß
verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den in Artikel
11.1.4.1 genannten ICAO- und IATA-Vorschriften. (a). (i)
(v)
Sie dürfen in
Ihrem aufgegebenen Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände,
Wertgegenstände (einschließlich beispielsweise Geld, Schmuck, Edelmetalle,
Edelsteine, Silberwaren, Kunstwerke oder andere Wertgegenstände, optische oder
fotografische Ausrüstung), Computer, persönliche elektronische Geräte
(einschließlich, ohne Einschränkung, Mobilfunkgeräte und Tablets), gespeicherte
Daten, Medikamente oder medizinische Geräte, die Sie während des Fluges oder
Ihrer Reise benötigen könnten (medizinische Geräte können im Handgepäck
mitgeführt werden) oder die bei Verlust oder Beschädigung nicht schnell ersetzt
werden können, Haus- oder Autoschlüssel, wertvolle Dokumente (einschließlich beispielsweise Aktienzertifikate, Anleihen, handelbare
Wertpapiere,
Wertpapierurkunden, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente)
oder Proben. Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit
Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, einschließlich Elektrorollstühlen
(vorbehaltlich einer Vorankündigung von 48 Stunden und möglicher
Platzbeschränkungen an Bord des Flugzeugs sowie vorbehaltlich der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften für Gefahrgut
(vi)
Beispiele für
verbotene Gegenstände Sie dürfen diese nicht in sicherheitsrelevante Bereiche
und an Bord eines Flugzeugs mitnehmen:
•
Waffen, Schusswaffen und andere Geräte, die Projektile
abfeuern – Geräte, die dazu geeignet sind oder geeignet erscheinen, durch das
Abfeuern eines Projektils schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich: Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,
Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten
Waffen verwechselt werden können, Bestandteile von Schusswaffen, ausgenommen
Zielfernrohre, Druckluft- und CO₂-Waffen wie Pistolen, Luftgewehre, Gewehre und
Kugellagerwaffen, Signalpistolen und Startpistolen, Bögen, Armbrüste und
Pfeile, Harpunen und Speerfischgewehre, Schleudern und Katapulte.
•
Betäubungsgeräte – Geräte,
die speziell zum Betäuben oder Immobilisieren entwickelt wurden, darunter: Elektroschockgeräte wie Elektroschocker, Taser und Elektroschockstöcke,
Tierbetäubungsgeräte und Tötungsgeräte für Tiere, chemische und biologische Mittel sowie Gase und Sprays
zur Ausschaltung und Handlungsunfähigkeit, wie Mace, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays,
Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
•
Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante
— Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die dazu verwendet
werden können, schwere Verletzungen zu verursachen, darunter: Gegenstände zum Hacken, wie Äxte, Beile und Hackmesser, Eispickel und
Eishaken, Rasierklingen, Teppichmesser, Messer mit Klingen von mehr als 6 cm,
Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt, Kampfsportgeräte mit einer scharfen
Spitze oder einer scharfen Kante, Schwerter
und Säbel.
•
Handwerkszeug – Werkzeuge, die dazu verwendet werden
können, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen
zu gefährden, darunter: Brecheisen, Bohrmaschinen und
Bohrer, einschließlich kabelloser Akku-Bohrmaschinen, Werkzeuge mit einer
Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm Länge, die als Waffe eingesetzt
werden können, wie Schraubendreher und Meißel, Sägen, einschließlich kabelloser
Akku-Sägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen
•
Stumpfe Gegenstände — Gegenstände, die bei einem Schlag
schwere Verletzungen verursachen können, darunter: Baseball-
und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke, wie z. B. Schlagstöcke, Black Jacks und Nachtstöcke, Kampfsportausrüstung
•
Sprengstoffe sowie Brand- und Zündstoffe und
-vorrichtungen — Sprengstoffe sowie Brand- und Zündstoffe und -vorrichtungen,
die dazu geeignet sind oder geeignet erscheinen, schwere Verletzungen zu
verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen zu gefährden, darunter: Munition, Sprengkapseln, Zünder und Zündschnüre, Nachbildungen oder
Imitationen von Sprengkörpern, Minen, Granaten und andere militärische
Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände,
Rauchpatronen und Rauchpatronen, Dynamit, Schießpulver und plastische
Sprengstoffe.
(vii)
Sie dürfen
keinen Gegenstand in die Flugzeugkabine mitnehmen, wenn wir nach unserem
alleinigen Ermessen feststellen, dass dessen Anwesenheit dort die Sicherheit
des Flugzeugs oder einer darin befindlichen Person beeinträchtigen könnte.
b)
Sie dürfen
in Ihrem aufgegebenen Gepäck Folgendes nicht
mitführen:
(i)
Echte Waffen,
Nachbildungen oder Spielzeugwaffen, Waffen und Munition,
Sprengstoffe oder Gegenstände,
die Sprengstoffe enthalten (z. B. Weihnachtsknallbonbons, Feuerwerkskörper oder
Feuerwerksknaller) sowie Brandbeschleuniger; Messer jeglicher Art, Typ, Form
oder Größe; Brieföffner; Metallbesteck; Schleudern; Steinschleudern, Rasierklingen
und Rasiermesser (ausgenommen Sicherheitsrasierer und dazugehörige Klingen);
Handwerkswerkzeuge; Dartpfeile; Scheren;
Nagelfeilen; Injektionsnadeln und Spritzen (es sei
denn, diese sind aus medizinischen Gründen erforderlich und werden von einem
ärztlichen Attest begleitet, das die medizinische Notwendigkeit der Mitnahme
bestätigt); Stricknadeln; Korkenzieher; Sportschläger und -stöcke
(einschließlich beispielsweise Baseball- und Softballschläger, Golfschläger,
Cricketschläger, jedoch ausgenommen Tennis-, Badminton-und Squashschläger);
harte Sportbälle (einschließlich beispielsweise Cricket-, Feld-, Hockey-oder
Billard-, Snooker- oder Poolbälle); Billard-, Snooker- oder Poolqueues; Kampfsportgeräte.
(ii)
Jeder Gegenstand, der nach unserer
Auffassung oder nach Auffassung des Sicherheitspersonals
am Flughafen als Waffe verwendet oder für eine solche Verwendung umfunktioniert
werden könnte, mit der Gefahr, Verletzungen oder Handlungsunfähigkeit zu
verursachen oder eine sonstige Sicherheitsbedrohung darzustellen.
(iii) Beispiele für verbotene Gegenstände, die Sie nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitführen dürfen:
•
Sprengstoffe, Brandstoffe und Brandvorrichtungen –
Sprengstoffe, Brandstoffe und Brandvorrichtungen, die dazu verwendet werden
können, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen
zu gefährden, darunter: Munition, Sprengkapseln,
Zünder und Zündschnüre, Minen, Granaten und andere militärische Sprengstoffe,
Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände, Rauchpatronen und
Rauchpatronen, Dynamit, Schießpulver und plastische Sprengstoffe.
c)
Smart Bags: Hierbei handelt es sich um Taschen, die Batterien entweder für Motoren oder als integrierte Ladevorrichtungen
enthalten. Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
a-
Nicht aufgegebenes Gepäck: Um Smart Bags in die Kabine
mitzunehmen, muss die Batterie
der Smart Bags entweder (1) aus der Smart Bag entfernt werden
ODER (2) die Batterie kann eingebaut bleiben, solange die Smart
Bag vollständig ausgeschaltet ist und darf bis zur Ankunft am Zielort nicht eingeschaltet werden.
Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien dürfen nicht als Handgepäck in der Kabine mitgeführt
werden.
b-
Aufgegebenes Gepäck:
Bei der Aufgabe
von Smart Bags muss die Batterie entfernt
werden, und die entfernten Batterien dürfen ausschließlich als Teil des
Handgepäcks (Kabinengepäck) mitgeführt werden.
Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien sind unter keinen Umständen als aufgegebenes
Gepäck zulässig.
Alle
im Handgepäck mitgeführten Batterien müssen den einschlägigen
Sicherheitsvorschriften entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
die Richtlinien für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien. Die Passagiere
sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die mitgeführten Batterien
diesen Standards entsprechen.
d)
Wir können
Sie entweder auffordern, die in den Artikeln 11.1.4.1.(a) und 11.1.4.1.(b)
genannten Gegenstände als aufgegebenes Gepäck aufzugeben, oder deren
Beförderung gänzlich verweigern.
e)
Sollten trotz
des Verbots Gegenstände, auf die in den Artikeln 11.1.4.1.(a) und 11.1.4.1.(b)
Bezug genommen wird, in Ihrem Gepäck enthalten sein, haften wir nicht für den
Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände.
f) Wenn ein Gegenstand aus dem Handgepäck zum aufgegebenen Gepäck wird (sei es auf Ihren Wunsch oder weil wir dies verlangen), müssen Sie unverzüglich alle Gegenstände daraus entfernen, deren Mitnahme im aufgegebenen Gepäck gemäß Artikel 11.1.4.1.(a) verboten ist. Sie dürfen solche Gegenstände als Handgepäck mitführen, jedoch nur, wenn Sie unsere Anforderungen hinsichtlich Inhalts, Größe und Gewicht des Handgepäcks gemäß Artikel 11.3 einhalten.
g)
Wir haften
nicht für Gegenstände, die aus Ihrem aufgegebenen oder nicht aufgegebenen
Gepäck entnommen und vom Sicherheitspersonal des Flughafens einbehalten werden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich vor Reiseantritt über die für Ihren Flug
und den Abflughafen geltenden Sicherheitsvorschriften zu informieren. Wenn
persönliche Gegenstände vom Sicherheitspersonal des Flughafens aus Ihrem Gepäck
entnommen werden, liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie
vom Sicherheitspersonal des Flughafens eine Quittung erhalten und Vorkehrungen
für die Abholung dieser Gegenstände treffen.
11.1.4.2. Schusswaffen und gefährliche Gegenstände
a) Wenn Sie Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, einschließlich Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (z. B. Weihnachtsknallbonbons, Feuerwerkskörper oder Knallkörper), als aufgegebenes Gepäck befördern möchten, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich vor Beginn Ihrer Beförderung über alle erforderlichen Genehmigungen der staatlichen und/oder militärischen Behörden des Abflug- und des Ziellandes zu informieren und sicherzustellen, dass Sie diese erhalten haben.
b)
Schusswaffen,
Munition und Sprengstoffe, einschließlich Gegenstände, die Sprengstoffe
enthalten (z. B. Weihnachtsknallbonbons, Feuerwerkskörper oder Knallkörper), werden
nicht als aufgegebenes Gepäck
angenommen, es sei denn, dies wurde von uns mindestens 10 Werktage vor Ihrem
Flug genehmigt. Wenn sie zur Beförderung angenommen werden, müssen Schusswaffen
ungeladen und mit eingerastetem Sicherheitsverschluss sein, ordnungsgemäß
verpackt sein und von allen Dokumenten begleitet werden, die von den Abflug-,
Ziel- und Zwischenlandeländern gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Beförderung von Munition unterliegt den ICAO- und IATA-Vorschriften gemäß Artikel 11.1.4.1(a). Ihre Schusswaffen, Munition
und Sprengstoffe werden niemals in der Kabine oder im Cockpit des
Flugzeugs befördert.
c)
Waffen wie
beispielsweise antike Schusswaffen, Schwerter, Messer, Spielzeug- oder
Nachbauwaffen, Pfeil und Bogen sowie ähnliche Gegenstände dürfen nur nach unserem Ermessen und vorbehaltlich unserer
vorherigen Genehmigung als aufgegebenes Gepäck befördert werden, sind jedoch in
der Kabine oder im Cockpit des Flugzeugs nicht gestattet.
d)
Wir
übernehmen keine Haftung oder Verantwortung, wenn Gegenstände, die gemäß
Artikel 11.1.4.2.(b). und/oder 11.1.4.1.(c) angenommenen Gegenstände aus Ihrem aufgegebenen Gepäck entfernt und/oder von Sicherheitspersonal, Regierungsbeamten, Flughafenbeamten, Polizei- oder Militärbeamten oder anderen an Ihrer
Beförderung beteiligten Fluggesellschaften einbehalten oder vernichtet werden.
e)
Wir behalten
uns das Recht vor, die Beförderung der in 11.1.4 genannten Gegenstände ohne
Angabe von Gründen zu verweigern
a)
Wir behalten
uns vor, aus Sicherheitsgründen die Beförderung oder Weiterbeförderung von Gepäck
zu verweigern, das einen der in Artikel 11.1.4 (und Artikel 11.3, sofern es
sich ausschließlich um
nicht aufgegebenes Gepäck handelt) beschriebenen verbotenen Gegenstände enthält,
oder wenn der Fluggast seinen Verpflichtungen gemäß
Artikel 11.1.3 (a) bis (c), unabhängig davon, ob und wann
wir über das Vorhandensein solcher verbotenen Gegenstände informiert werden
oder diese entdecken.
b)
Wir können
die Beförderung von Gegenständen als Gepäck verweigern, die wir aufgrund ihrer
Hygiene, Größe, Form, ihres Gewichts, Aussehens, Inhalts, ihrer Beschaffenheit
oder aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen oder zum Schutz des Komforts
anderer Passagiere oder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Art nach
vernünftigem Ermessen als für die Beförderung ungeeignet erachten, oder deren
weitere Beförderung verweigern, sollten sie während einer Reise entdeckt
werden. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich bestimmter Gegenstände haben, bitten Sie
uns oder unsere bevollmächtigten Vertreter um Rat.
c)
Wir können
die Annahme von Gepäck zur Beförderung verweigern, es sei denn, es ist nach unserer vernünftigen Einschätzung ordnungsgemäß und sicher
in geeigneten Behältern verpackt. Auf Ihre
Anfrage hin geben wir Ihnen Auskunft über für uns akzeptable Verpackungen und
Behälter.
d)
Wir sind
nicht verpflichtet, nicht zur Beförderung zugelassenes Gepäck und/oder
Gegenstände in Verwahrung zu nehmen.
e)
Wir können
die Beförderung von Gepäck im Frachtraum verweigern, das Sie unserem Personal
nicht vor Ablauf der in Artikel 9.1 festgelegten Check-in-Frist übergeben
haben.
a)
Aus Gründen
der Sicherheit, Gesundheit und Gefahrenabwehr sowie zur Überprüfung, dass Sie
keine nach diesen Beförderungsbedingungen verbotenen Gegenstände bei sich tragen oder in Ihrem
Gepäck
mitführen, sind wir berechtigt, Sie und Ihr Gepäck zu durchsuchen, zu
kontrollieren und durchleuchten zu lassen.
Wir werden versuchen, Ihr Gepäck in Ihrer Anwesenheit zu durchsuchen;
sollten Sie jedoch nicht ohne weiteres erreichbar sein, können wir es in Ihrer
Abwesenheit durchsuchen. Wenn Sie uns nicht gestatten, alle derartigen
Durchsuchungen, Scans und Röntgenuntersuchungen durchzuführen, werden wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern.
b)
Sie müssen
Sicherheitskontrollen Ihres Gepäcks durch Regierungsbeamte, Flughafenbeamte und
andere Personen, die zur Durchführung von Sicherheitskontrollen und
Durchsuchungen befugt sind, zulassen.
c)
Auf Verlangen
von Polizei- oder Militärbeamten und anderen an Ihrer Beförderung beteiligten Fluggesellschaften.
d)
Wenn eine Durchsuchung oder ein Scan Schäden an Ihrem Gepäck
verursacht, haften wir nicht für solche Schäden, es sei denn, sie
wurden ausschließlich durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.
e)
Bitte
beachten Sie, dass die Sicherheitsbehörden einiger Länder verlangen, dass
aufgegebenes Gepäck so gesichert ist, dass es in Abwesenheit des Passagiers
geöffnet werden kann, ohne dass dabei Schäden entstehen. Es liegt in Ihrer
Verantwortung, sich über solche Anforderungen zu informieren und diese
einzuhalten.
11.2. Aufgegebenes Gepäck oder aufgegebenes Reisegepäck
11.2.1.
Bei der Übergabe Ihres
Gepäcks, das Sie unter den vorgenannten Bedingungen aufgeben möchten, an
uns nehmen wir jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks in Verwahrung und stellen
dafür einen Gepäckidentifikationsanhänger aus.
11.2.2.
Jedes
aufgegebene Gepäckstück muss mit Ihrem Namen oder einer anderen persönlichen
Kennzeichnung versehen sein, die Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und
eine Telefonnummer enthält, unter der wir Sie erreichen können; diese
Kennzeichnung muss entweder als Etikett oder als Aufkleber sicher am
Gepäckstück angebracht sein.
11.2.3.
Aufgegebenes
Gepäck wird, soweit möglich, auf demselben Flug wie Sie befördert, doch kann es
manchmal erforderlich sein, dass es auf einem
anderen Flug befördert wird (beispielsweise aus Sicherheits-
,
Gesundheits- oder betrieblichen Gründen oder aufgrund der Größe oder des
Gewichts des aufgegebenen Gepäcks oder der Nichteinhaltung relevanter Teile
dieser Beförderungsbedingungen) Wenn wir Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem
anderen Flug befördern, liefern wir es an die von Ihnen angegebene Adresse, es
sei denn, die Rechtsvorschriften am Abholort verlangen, dass Sie zur
Zollabfertigung am Ankunftsflughafen anwesend sind, oder der Grund für die
Beförderung auf einem anderen Flug hängt mit der Größe oder dem Gewicht des
aufgegebenen Gepäcks oder der Nichteinhaltung relevanter Teile dieser
Beförderungsbedingungen zusammen.
11.2.4.
Sofern wir
nicht beschließen, dass Ihr aufgegebenes Gepäck nicht auf demselben Flug wie
Sie befördert wird, befördern wir Ihr aufgegebenes Gepäck nicht, wenn Sie nicht
in das Flugzeug einsteigen, in das es verladen wurde, oder wenn Sie nach dem
Einsteigen das Flugzeug vor dem Start oder an einem Umsteigeort verlassen, ohne
wieder einzusteigen.
11.2.5.
Wir befördern
Ihr Übergepäck nur auf demselben Flug wie Sie, wenn im Flugzeug ausreichend
Platz vorhanden ist und Sie die anfallende Zusatzgebühr für die Beförderung von
Gepäck, das Ihre Freigepäckmenge überschreitet, entrichtet haben.
11.2.6.
Sie müssen
sicherstellen, dass Ihr aufgegebenes Gepäck ausreichend robust und gut
gesichert ist, um den üblichen und normalen Belastungen des Lufttransports
standzuhalten, ohne Schaden zu nehmen (mit Ausnahme von normaler Abnutzung).
11.3. Nicht aufgegebenes Gepäck
11.3.1.
Wir legen
eine Höchstzahl und/oder Abmessungen und/oder ein Höchstgewicht für nicht
aufgegebenes Gepäck fest, das Sie mit an Bord des Flugzeugs nehmen. Jedes nicht
aufgegebene Gepäckstück muss so klein sein,
dass es unter den Vordersitz oder in
die Gepäckfächer über den Sitzen in der Kabine des Flugzeugs passt.
11.3.2.
Ist Ihr Handgepäck zu groß, um auf diese Weise verstaut
zu werden, oder ist es zu schwer
oder wird es aus irgendeinem
Grund als unsicher angesehen, müssen Sie es als aufgegebenes Gepäck aufgeben
und etwaige Übergepäckgebühren entrichten, die gemäß Artikel 11.1.2 fällig
werden können, falls Ihre Freigepäckmenge bereits durch anderes aufgegebenes Gepäck
ausgeschöpft ist.
11.3.3.
Wenn Sie
einen besonders wertvollen Gegenstand, ein Kunstwerk, ein Musikinstrument oder
eine Diplomatenpost im Sinne
von Artikel 11.1.4.1
besitzen (v) das Sie als Handgepäck mitführen
möchten, das jedoch unsere Größen- oder Gewichtsbeschränkungen
für Handgepäck überschreitet, müssen Sie einen oder mehrere zusätzliche Sitzplätze (je nach Verfügbarkeit) in derselben Reiseklasse wie Sie buchen,
um diesen zulässigen
Gegenstand während Ihres Fluges neben sich unterbringen zu können.
11.3.4.
Aufgrund der maximalen Kapazität der Gepäckfächer in der Flugzeugkabine oder aus betrieblichen Gründen können wir Ihr
Handgepäck unter Umständen nicht an Bord akzeptieren; in solchen Fällen wird
Ihr Gepäck als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs befördert,
sodass Sie alle Wertgegenstände aus dem Gepäck entfernen müssen, bevor Sie es
dem Personal übergeben, und sicherstellen müssen, dass Sie den Gepäckschein
erhalten.
11.3.5.
Wir befördern
keine anderen Gegenstände als Handgepäck, die unsere Größen- oder
Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck überschreiten und die nicht ordnungsgemäß
auf dem Sitz verstaut werden können.
11.3.6.
Die Passagiere sind für ihre persönlichen Gegenstände und das Handgepäck verantwortlich, das sie in die Kabine mitnehmen. Im Falle von Zerstörung, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichen
Gegenständen und nicht aufgegebenem Gepäck haften wir nur, wenn ein Verschulden
unsererseits oder seitens unserer Bediensteten oder Beauftragten nachgewiesen
wird; diese Haftung ist dann auf den in Artikel 18.4 dieser Allgemeinen
Beförderungsbedingungen festgelegten Betrag beschränkt.
11.4. Abholung und Aushändigung von aufgegebenem Gepäck
11.4.1.
Sie müssen
Ihr aufgegebenes Gepäck abholen, sobald es an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp
bereitsteht. Wenn Sie es nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen,
können wir Ihnen eine Lagergebühr in Rechnung stellen. Wenn Ihr aufgegebenes
Gepäck drei (3) Monate nach seiner Bereitstellung an Ihrem Zielort oder
Zwischenstopp nicht abgeholt wurde, können wir es verwerten und den Erlös aus
der Verwertung ohne Benachrichtigung oder Haftung Ihnen gegenüber zu unseren
Gunsten einbehalten.
11.4.2.
Nur die Person, die im Besitz des Gepäckidentifikationsetiketts ist, kann ein Stück des aufgegebenen
Gepäcks beanspruchen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Überprüfung
der Identität oder Befugnis der Person, die das Gepäckidentifikationsetikett
vorlegt, oder für die Überprüfung, ob diese Person ein Recht auf die Abholung
hat.
11.4.3.
Kann die
Person, die ein Stück des aufgegebenen Gepäcks beansprucht, den erforderlichen
Gepäckidentifikationsanhänger nicht vorlegen,
muss sie nachweisen, dass das Gepäck
ihr gehört, bevor wir
die Abholung gestatten. Wir übernehmen keine Verantwortung für andere Maßnahmen
als die begrenzte Befragung der Person, die das Gepäck beansprucht, bei der
Prüfung des Abholrechts.
11.5. Tiere
11.5.1.
Sofern
nachstehend nichts anderes bestimmt ist, befördern wir keine Tiere in der
Kabine oder im Frachtraum.
11.5.2.
Begleitende Falken
werden (zusammen mit Transportbehältern und Futter) zusätzlich zur normalen
Freigepäckmenge befördert, vorbehaltlich unserer vorherigen und ausdrücklichen
Zustimmung sowie gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühren.
11.5.3. Passagiere im Sinne des vorstehenden Artikels 11.5.2 müssen in der Lage sein, alle gültigen Dokumente in Bezug auf ihre Falken vorzulegen, die von den Behörden im Abflug-, Ankunfts- oder Transitland verlangt werden, darunter insbesondere Pässe, Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Einreise- oder Transitgenehmigungen. Wir werden keine Falken befördern, für die die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen.
11.5.4.
Die Annahme
zur Beförderung der oben genannten Tiere erfolgt unter der Bedingung, dass der
Passagier die volle Verantwortung für das betreffende Tier übernimmt. Wir haften nicht für Verletzungen, Verlust, Krankheit oder Tod
eines solchen Tieres, es sei denn, dies wurde ausschließlich durch unsere
Fahrlässigkeit verursacht.
11.5.5.
Wir sind jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen
zusätzliche Bedingungen festzulegen, die wir für
angemessen halten.
11.6. Menschliche Überreste
Air Arabia akzeptiert die Beförderung menschlicher Überreste auf
bestimmten Strecken vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Platz im Frachtraum und
anderer Anforderungen. Die Beförderung von menschlicher Asche ist jedoch
gestattet, sofern Sie als Passagier, der im Besitz der Asche ist, eine Kopie
der Sterbeurkunde und der Einäscherungsurkunde mit sich führen. Sie müssen
sicherstellen, dass die menschliche Asche sicher
in einem geeigneten, versiegelten Behälter verpackt ist, der in Ihrem zulässigen Handgepäck enthalten
sein sollte.
ARTIKEL 12 – FLUGPLÄNE, VERZÖGERUNGEN,
ANNULLIERUNGEN UND VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG
12.1 Flugpläne
12.1.1.
Die in
unseren Flugplänen aufgeführten Flugzeiten und Flugdauer können sich zwischen
dem Datum der Veröffentlichung (oder Ausstellung) und dem Datum Ihrer
tatsächlichen Reise ändern; diese dienen ausschließlich dazu,
Sie über die von uns angebotenen Flüge zu informieren. Wir garantieren Ihnen keine Flugzeiten und Flugdauer, und
diese sind nicht Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags mit uns.
12.1.2.
Bevor wir
Ihre Buchung annehmen, teilen wir oder unser bevollmächtigter Vertreter dem
Buchenden die Abflugzeit Ihres Fluges mit, und diese wird auf Ihrem Ticket
vermerkt. Nach erfolgter Buchung können wir jederzeit die planmäßige Abflugzeit
Ihres Fluges und/oder den Abflug- oder Zielflughafen ändern oder einen Flug
streichen, umleiten, das Boarding verweigern oder einen Flug verspäten. Dies
kann Änderungen aus Gründen der Sicherheit, der Wartung, erforderlicher
behördlicher Genehmigungen oder aus anderen kommerziellen oder betrieblichen
Gründen umfassen.
12.1.3.
Im Falle einer Stornierung oder einer
wesentlichen Änderung unseres
Flugplans werden wir uns
in angemessener Weise bemühen, den Buchenden so bald wie möglich über
eine solche Stornierung oder Änderung zu informieren; dieser verpflichtet sich
seinerseits, alle anderen Passagiere/Mitglieder der Gruppe zu benachrichtigen.
12.1.4.
Es liegt in
Ihrer Verantwortung, uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter korrekte
Kontaktdaten mitzuteilen, damit wir oder dieser bevollmächtigte Vertreter versuchen können,
Sie über eine solche Änderung zu benachrichtigen;
wir übernehmen keine Verantwortung, falls wir Sie aufgrund uns mitgeteilter
unrichtiger Kontaktdaten nicht informieren können.
12.1.5.
Sollte die
Änderung für Sie nicht akzeptabel sein und wir nicht in der Lage sein, Ihnen
einen Platz auf einem für Sie akzeptablen Alternativflug zu reservieren, haben
Sie Anspruch auf eine unfreiwillige Rückerstattung gemäß Artikel 13.2. Darüber
hinaus haften wir Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten jeglicher Art.
12.1.6.
Sofern nicht
durch unsere fahrlässige oder vorsätzliche Handlung oder Unterlassung
verursacht, haften wir nicht für Fehler oder Auslassungen in unseren Flugplänen
oder anderen öffentlich veröffentlichten Flugplänen hinsichtlich der Abflug- oder Ankunftsdaten oder -zeiten oder hinsichtlich der Durchführung eines Fluges.
12.1.7.
Die
Bestimmungen zu Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung sind im
Übereinkommen und (sofern anwendbar) in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
festgelegt, und keine Bestimmung dieser Bedingungen beeinträchtigt Ihre Rechte
nach diesem anwendbaren Recht. Weitere Informationen zu Ihren Rechten sowie
Hilfestellungen bei Flugausfällen finden Sie auf unserer Website.
12.2
Entschädigungsansprüche bei Annullierung, Umleitung, Verspätungen usw.
12.2.1.
Manchmal
kommt es zu Verspätungen bei den Abflugzeiten und der Flugdauer zu einem
Zielort aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (z. B.
schlechtes Wetter, Verspätungen durch die Flugsicherung oder Streiks). Wir
werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um eine
Verspätung bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu vermeiden. Diese
Maßnahmen können den Einsatz eines anderen Flugzeugs oder die Beauftragung
einer anderen Fluggesellschaft mit der Durchführung eines Fluges für uns oder
beides umfassen.
12.2.2.
Sie haben
Anspruch auf eine der folgenden drei verfügbaren Abhilfemaßnahmen, wenn wir
einen Flug stornieren; einen Flug nicht angemessen gemäß dem Flugplan
durchführen; nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenlandeort landen;
oder dazu führen, dass Sie
einen Anschlussflug mit uns oder einer anderen Fluggesellschaft verpassen, für den Sie eine Durchbuchung/bestätigte
Reservierung besitzen und nach der geplanten Ankunftszeit Ihres Fluges
ausreichend Zeit für den Anschluss bestand. Die drei Ihnen zur Auswahl
stehenden Abhilfemaßnahmen sind ohne Aufpreis verfügbar und in den nachstehenden
Artikeln 12.2.2.(i) bis (iii) aufgeführt. Siehe auch Artikel 12.2.3. bezüglich
der Einschränkungen Ihrer Rechte und unserer Haftung
I. Wir befördern Sie und Ihr Gepäck bei der ersten sich bietenden Gelegenheit auf einem anderen unserer Flüge, auf dem Platz verfügbar ist, ohne zusätzliche Kosten und verlängern, falls erforderlich, die Gültigkeit Ihres Tickets, um diese Beförderung abzudecken; oder.
II.
Wir werden
Sie und Ihr Gepäck innerhalb einer angemessenen Frist mit einem anderen unserer
Flüge oder mit einem Flug einer anderen Fluggesellschaft oder auf andere,
einvernehmlich vereinbarte Weise
an den auf Ihrem Ticket angegebenen Bestimmungsort befördern; oder
III.
Wir werden
Ihnen eine unfreiwillige Rückerstattung gemäß den Bestimmungen von Artikel 13.2
gewähren.
12.2.3.
Die drei Rechtsbehelfe in Artikel 12.2.2.(i) bis (iii) lassen etwaige Rechte,
die Ihnen gemäß
Artikel
18 zustehen, unberührt. Diese Rechtsbehelfe und Rechte stellen die
einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe und Rechte dar, die Ihnen zur
Verfügung stehen, wenn Ihre Beförderung von einem der in Artikel 12.2
aufgeführten Ereignisse betroffen ist.
12.2.4.
Allen
Passagieren, deren Flüge von Spanien abfliegen, steht ein alternatives Streitbeilegungsverfahren (ADR) zur Verfügung, das
gemäß Abschnitt 40.3 des spanischen Gesetzes 7/2017 und der spanischen
Ministerialverordnung TMA/201/2022 vom 14. März bei der spanischen Behörde für Flugsicherheit und Luftsicherheit („AESA“ www.seguridadaerea.gob.es ) eingerichtet
wurde. Air Arabia ist an dieses Verfahren zur Beilegung von
Streitigkeiten mit Verbrauchern im Zusammenhang mit Ansprüchen gemäß EG
261/2004 und EG 1107/2006 gebunden. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
12.3
Nichtbeförderung
12.3.1.
Wenn wir Sie nicht auf einem
Flug befördern können,
für den Sie eine Buchungsbestätigung haben und alle geltenden Check-in-Fristen
sowie Boarding-Fristen eingehalten haben:
12.3.2.
befördern wir Sie auf einem unserer
späteren Flüge; oder
12.3.3.
Wenn Sie dies
wünschen, werden wir dafür sorgen, dass Sie mit einer anderen Fluggesellschaft
befördert werden, damit Sie innerhalb einer angemessenen Zeit nach Ihrer
ursprünglich geplanten Ankunftszeit an Ihrem Zielort ankommen. In diesem Fall
gelten diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen weiterhin, mit der Ausnahme, dass die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft für
alle betrieblichen und verfahrenstechnischen Aspekte des umgebuchten Fluges
gelten.
12.3.4. Alternativ können Sie sich für eine unfreiwillige Rückerstattung gemäß Artikel
13.2 entscheiden.
12.3.5.
Dies gilt
nicht, wenn wir Ihre Beförderung aus
Gründen verweigern, die nach diesen
Allgemeinen Beförderungsbedingungen zulässig sind (siehe beispielsweise Artikel
10).
12.3.6.
Gilt Artikel
12.3.1 für Sie, zahlen wir Ihnen jegliche Ihnen zustehende Entschädigung
(sofern vorhanden) gemäß geltendem Recht und unseren Richtlinien zur
Entschädigung bei Nichtbeförderung.
12.3.7.
Abgesehen von
Ihren Rechten gemäß diesem Artikel 12.3 haften wir Ihnen gegenüber nicht für
Verluste oder Kosten jeglicher Art. Bitte erkundigen Sie sich
nach unseren Richtlinien zur Entschädigung bei Nichtbeförderung.
12.4
Betrug oder rechtswidrige Handlungen
Zahlungen müssen von dem in der Buchung
genannten Karteninhaber autorisiert werden. Wir behalten
uns das Recht vor, Ihre Reservierung ohne vorherige Ankündigung zu
stornieren, wenn:
12.4.1.
Sie auf Nachfrage keine Kontaktdaten des Karteninhabers angeben
können, damit wir Sicherheitsüberprüfungen durchführen
können;
12.4.2.
der
Karteninhaber die Zahlung nicht autorisiert hat und behauptet, die Buchung sei
betrügerisch; und/oder
12.4.3.
wir den
begründeten Verdacht haben, dass der Karteninhaber oder der Passagier mit
anderen betrügerischen Aktivitäten in Verbindung steht.
12.5
Betrugsverdacht
12.5.1.
Von Zeit zu
Zeit werden wir von Banken und Kartenausstellern gebeten, Transaktionen zu
untersuchen, die der Karteninhaber für betrügerisch hält. Wenn wir im Rahmen
einer solchen Untersuchung begründeten Anlass
zu der Annahme haben, dass ein Karteninhaber eine Transaktion fälschlicherweise als Betrug gemeldet hat, unterliegt die Buchung weiteren
internen Überprüfungen. Alle zukünftigen Buchungen, die mit den Daten dieses
Karteninhabers in Verbindung stehen, können abgelehnt werden, bis alle
ausstehenden Beträge, die uns im Zusammenhang mit dem Fehler zustehen,
eingezogen sind.
12.5.2.
Sie erklären
sich damit einverstanden, sich bei jeglichen Ansprüchen zunächst über unseren
Kundenservice an uns zu wenden, bevor Sie rechtliche Schritte gegen uns
einleiten. Der Zweck dieser Klausel besteht nicht darin, Ihr Recht auf Rechtsbehelf einzuschränken. Vielmehr soll damit sichergestellt werden, dass zunächst der
für beide Seiten schnellste und kostengünstigste Weg eingeschlagen wird. Dies
spart sowohl Ihnen als auch uns Zeit und Geld.
Im Gegenzug bemühen
wir uns, Ihre Anfrage innerhalb
von 28 Tagen zu beantworten.
12.6
Sollten bestimmte Handlungen darauf hindeuten oder sollten wir den Verdacht
haben, dass eine Ihrer
früheren Buchungen mit betrügerischen Aktivitäten in Verbindung steht, werden
wir Sie nach eigenem Ermessen gemäß Ziffer 10.4 auf unsere Sperrliste setzen.
ARTIKEL 13 – RÜCKERSTATTUNGEN
13.1
Allgemeine Bestimmungen
Wir erstatten den für Ihr Ticket gezahlten Fahrpreis oder den nicht genutzten Teil davon zusammen mit den anfallenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Zusatzoptionen gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen, insbesondere den geltenden Tarifbestimmungen und Tarifen, sowie den folgenden zusätzlichen Bestimmungen:
13.1.1.
Sofern in
diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, sind wir berechtigt, die
Rückerstattung entweder an die im Ticket genannte Person oder an die Person,
die das Ticket bezahlt hat, vorzunehmen, sofern ein ausreichender Identitäts-
und Zahlungsnachweis vorgelegt wird.
13.1.2.
Wenn ein
Ticket von einer anderen Person als dem im Ticket genannten Passagier bezahlt
wurde und das Ticket eine Rückerstattungsbeschränkung enthält, erstatten wir
den Betrag nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat, oder auf deren
Anweisung hin.
13.2
Unfreiwillige Rückerstattungen des Flugpreises
Wenn wir einen Flug stornieren, einen Flug nicht angemessen nach dem
Flugplan durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp landen, Sie
nicht auf einem Flug befördern, für den Sie eine bestätigte Buchung haben und die Check-in-Frist sowie die geltende
Boarding-Frist eingehalten haben
und Ihnen die Beförderung nicht aus Gründen
verweigert wurde, die nach diesen
Beförderungsbedingungen zulässig sind, beträgt die Höhe der
Rückerstattung:
13.2.1.
Wenn kein
Teil des Flugscheins genutzt wurde, einen Betrag in Höhe des gezahlten
Flugpreises (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben);
13.2.2.
Wenn ein Teil
des Flugscheins genutzt wurde, mindestens die Differenz zwischen dem gezahlten
Flugpreis (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben) und dem von uns
berechneten geltenden Flugpreis (einschließlich Steuern,
Gebühren und Abgaben)
für die Reise zwischen den Punkten, für die der Flugschein genutzt wurde.
13.3
Freiwillige Rückerstattungen
Wenn
Sie aus anderen als den in Artikel 10.1 genannten Gründen Anspruch auf eine
Rückerstattung Ihres Tickets haben, beträgt der Rückerstattungsbetrag:
13.3.1.
Wenn kein
Teil des Tickets genutzt wurde, einen Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises
(einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben), abzüglich angemessener
Servicegebühren oder Stornierungsgebühren;
13.3.2.
Wenn ein Teil des Tickets genutzt
wurde, ein Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem gezahlten Fahrpreis (einschließlich
Steuern, Gebühren und Abgaben) und dem von uns berechneten anwendbaren
Fahrpreis (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben) für die Reise zwischen
den Orten, für die das Ticket genutzt wurde, abzüglich angemessener Service-
oder Verwaltungsgebühren.
13.4
Recht auf Verweigerung einer Rückerstattung
13.4.1.
Wir können
eine Rückerstattung verweigern, wenn der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit des
Tickets gestellt wird.
13.4.2.
Wir können
eine Rückerstattung für ein Ticket verweigern, das uns oder Regierungsbeamten
als Nachweis für Ihre Absicht vorgelegt wurde, aus diesem Land auszureisen, es
sei denn, Sie weisen uns gegenüber hinreichend nach, dass Sie die Erlaubnis
haben, im Land zu verbleiben, oder dass Sie dieses Land mit einer anderen
Fluggesellschaft oder mit anderen Verkehrsmitteln verlassen werden.
13.4.3.
Wir gewähren
keine Rückerstattung für ein Ticket für einen Flug, bei dem Ihnen die
Beförderung verweigert wurde oder von dem Sie aufgrund Ihres Verhaltens an Bord
des Flugzeugs oder.
13.4.3.1.
Für ein gestohlenes, gefälschtes oder nachgemachtes Ticket.
13.4.3.2.
Für Passagiere, die die in Artikel 9 genannten Bedingungen nicht erfüllt haben.
13.4.3.3.
Für Passagiere, denen die Beförderung durch uns gemäß Artikel 10.3 verweigert wurde.
13.5
Währung
Wir behalten uns das Recht vor, eine Rückerstattung in derselben Weise
und in derselben Währung vorzunehmen, in der das Ticket bezahlt wurde.
13.6
Beschränkung Ihrer Rechte
Sofern
wir in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes festlegen, stellen die in
diesem Artikel 13 dargelegten Rückerstattungsansprüche Ihre einzigen Ansprüche
gegen uns dar, falls Ihre Beförderung aus irgendeinem Grund nicht stattfindet.
Dies bedeutet, dass wir Ihnen gegenüber keine weitere Haftung für Verluste oder
Aufwendungen jeglicher Art übernehmen.
ARTIKEL 14 – VERHALTEN AN BORD DES FLUGZEUGS
14.1
Allgemeine Bestimmungen
Während Ihrer Beförderung sind Sie jederzeit verpflichtet, sich so zu
verhalten, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass Sie:
14.1.1. gegen die Gesetze
eines Staates verstößt, dessen Gerichtsbarkeit das Flugzeug unterliegt;
14.1.2.
das Flugzeug
oder Personen oder Eigentum gefährdet oder bedroht (sei es durch falsche Drohungen oder auf andere Weise);
14.1.3.
die
Gesundheit anderer Personen an Bord des Flugzeugs beeinträchtigt oder das
Risiko oder die Gefahr einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung verursacht;
14.1.4. anderen Personen an Bord des Flugzeugs („Besatzung oder Passagiere“) Unbehagen bereiten oder von diesen als erheblich störend empfunden werden; zu einem solchen Verhalten zählen beispielsweise Belästigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe oder Missbrauch sowie das Aufnehmen von Fotos oder Videos ohne die Zustimmung der Besatzung oder der anderen Personen;
14.1.5.
Verlust oder
Beschädigung unseres Eigentums oder des Eigentums anderer Personen an Bord des
Flugzeugs verursachen oder wahrscheinlich verursachen;
14.1.6. die Besatzung bei der Ausübung
ihrer Pflichten behindern, stören oder beeinträchtigen;
14.1.7.
Anweisungen
der Besatzung oder der Fluggesellschaft zu missachten, die ordnungsgemäß zum
Zwecke der Sicherheit des Flugzeugs sowie von Personen und Eigentum und/oder
zum Komfort oder zur Bequemlichkeit der Fluggäste erteilt wurden,
einschließlich Anweisungen in Bezug auf Sicherheit, Sitzplätze,
Sicherheitsgurte, Rauchen, Alkoholkonsum oder Drogenkonsum, die Nutzung
elektronischer Geräte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mobiltelefone, Laptops,
PDAs, tragbare Aufnahmegeräte, tragbare Radios,
CD-, DVD- und MP3-Player, elektronische Spiele oder Sendegeräte (z. B. ferngesteuertes Spielzeug usw.). Siehe
auch Artikel 14.3 bezüglich unserer Entscheidungen über die Anwendung von
Artikel 14.1 auf Sie.
14.2
Richtlinien zu Rauchen und Alkohol
Das Rauchen (einschließlich herkömmlicher Zigaretten, elektronischer
oder anderer künstlicher Formen des Rauchens) und/oder der Konsum von Alkohol
sind an Bord des Flugzeugs nicht gestattet.
14.3
Pflichtverletzung
Wenn
wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie gegen die Ihnen durch die Artikel 14.1
oder 14.2 auferlegten Pflichten verstoßen:
14.3.1.
können wir
die Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen und notwendig erachten, um die
Fortsetzung oder Wiederholung des beanstandeten Verhaltens zu verhindern, einschließlich beispielsweise Ihrer körperlichen Festhaltung und/oder Ihrer
Entfernung aus dem Flugzeug und/oder der Verweigerung Ihrer Beförderung nach einem
Zwischenstopp (unabhängig davon, ob dieser zum Zweck Ihrer Entfernung aus dem Flugzeug oder
aus anderen Gründen erfolgt); und
14.3.2.
Wir können die Angelegenheit der zuständigen Polizei
oder einer anderen
Vollzugsbehörde melden; und
14.3.3.
Wir können
beschließen, Ihre Beförderung zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft zu
verweigern; und
14.3.4. Sie erstatten uns alle Kosten,
die uns entstehen, um:
(i)
von Ihnen
verlorene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände zu reparieren oder zu ersetzen;
(ii)
alle von Ihren Handlungen betroffenen Passagiere oder Besatzungsmitglieder zu entschädigen; und
(iii)
das Flugzeug
umzuleiten, um Sie aus dem Flugzeug zu
entfernen.
14.3.5.
Wir können
den Wert nicht
genutzter Beförderungsleistungen aus Ihrer Buchungsbestätigung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen
Gelder verwenden, um die uns von Ihnen geschuldeten Beträge zu begleichen.
ARTIKEL 15 – VEREINBARUNGEN MIT
DRITTANBIETERN ÜBER ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
Wenn
wir mit einem Dritten Vereinbarungen treffen, um Ihnen Dienstleistungen
bereitzustellen (z. B. Hotelreservierungen, Bodentransporte oder Mietwagen
usw.), oder wenn wir ein Ticket oder einen Gutschein für solche von einem
Dritten erbrachten Dienstleistungen ausstellen, handeln wir bei diesen
Vereinbarungen oder der Ausstellung dieser Tickets oder Gutscheine lediglich
als Ihr Vermittler. Die Geschäftsbedingungen (einschließlich abweichender
Haftungsregelungen) des Dritten, der diese Dienstleistungen erbringt,
gelten für Sie, und wir übernehmen Ihnen oder Ihrem
Gepäck gegenüber keiner Haftung für alle derartigen
Vereinbarungen.
ARTIKEL 16 – REISEDOKUMENTE, GELDSTRAFEN, ZOLL- UND SICHERHEITSKONTROLLEN
16.1
Allgemeine Bestimmungen
16.1.1.
Sie sind
allein verantwortlich für die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente,
Visa und Genehmigungen, die für Ihre Reise erforderlich sind, sowie
gegebenenfalls für die Ihrer minderjährigen Kinder und/oder der Passagiere, für
die Sie verantwortlich sind, und für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen und Reiseanforderungen für alle
Länder, aus denen
und in die Sie fliegen (auch
als Transitländer).
16.1.2.
Wir haften
nicht für Unterstützung oder Informationen, die Ihnen von unseren Vertretern
oder Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Beschaffung der erforderlichen
Dokumente oder der Einhaltung solcher Gesetze, Vorschriften, Anordnungen,
Auflagen und Anforderungen erteilt werden, unabhängig davon, ob diese
schriftlich oder in anderer Form erfolgen, oder für die Folgen, die sich für
Sie aus der Nichtbeschaffung solcher Dokumente oder der Nichteinhaltung solcher
Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen, Anforderungen, Regeln oder
Anweisungen ergeben.
16.1.3.
Wir haften
nicht, wenn wir nach unserem alleinigen Ermessen feststellen, dass geltendes
Recht, behördliche Vorschriften, Aufforderungen, Anordnungen oder andere
Anforderungen es erfordern, dass wir Ihre Beförderung verweigern, und wir dies auch tun, oder wenn Ihnen die Einreise
in ein Land oder an Ihren Bestimmungsort verweigert wurde.
16.2
Reisedokumente
16.2.1. Vor Reiseantritt müssen Sie uns alle für Ihre Reise erforderlichen Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und sonstigen Reisedokumente vorlegen und uns gestatten, bei Bedarf Fotokopien dieser Dokumente anzufertigen und aufzubewahren. Wir sind berechtigt, von Ihnen jederzeit vor oder während Ihrer Beförderung die Vorlage dieser Dokumente zu verlangen.
16.2.2.
Wir haften
Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie nicht über alle erforderlichen Reisedokumente
verfügen, wie beispielsweise, aber nicht
beschränkt auf alle für Ihre Reise erforderlichen Reisepässe, Visa,
Gesundheitsbescheinigungen usw., oder wenn eines
dieser Dokumente abgelaufen ist, oder wenn Sie nicht alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und sonstigen Anforderungen aller Länder eingehalten haben, in die Sie einreisen, aus denen Sie
ausreisen oder durch die Sie während Ihrer Reise durchreisen.
16.2.3.
Wir nehmen
Sie oder Ihr Gepäck nicht zur Beförderung an, wenn Ihre Reisedokumente nicht in
Ordnung zu sein scheinen oder wenn Sie die übrigen Anforderungen dieses Artikels 16.1 nicht erfüllt haben. Wir
haben das Recht, die Beförderung auf diese Weise zu verweigern, selbst wenn Sie
einen Teil Ihrer Beförderung bereits begonnen oder abgeschlossen haben, bevor
uns (sei es aufgrund der Anwendung von Artikel 16.2.4 oder anderweitig) klar
wird, dass Sie Artikel 16.1 nicht eingehalten haben.
16.2.4.
Wir empfehlen
Ihnen, sich vor und zum Zeitpunkt Ihrer Buchung an die Botschaft, das Konsulat
oder eine andere zuständige Stelle aller relevanten Länder zu wenden, um
Einzelheiten zu den erforderlichen Reisedokumenten zu erfahren. Wenn Sie nicht sofort reisen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Reiseantritt erneut an dieselben
Stellen zu wenden, um sicherzustellen, dass sich die für Sie geltenden
Anforderungen nicht geändert haben und dass Ihre Reisedokumente für alle Flüge,
Ziele und geplanten Zwischenstopps gültig bleiben.
16.3
Einreiseverweigerung
Wenn Ihnen die Einreise in ein Land (einschließlich eines
Transitlandes) verweigert wird, erklären Sie sich
damit einverstanden, uns auf Verlangen alle Geldbußen, Gebühren oder Strafen,
die uns von der zuständigen Regierung/Behörde dieses Landes auferlegt werden,
in voller Höhe zu erstatten, unabhängig davon, ob es sich um einen Transit-
oder Zielflughafen handelt, sowie die Kosten für Ihren Transport von diesem
Land zu Ihrem Ausgangsort. Der für die Beförderung bis zum Ort der
Einreiseverweigerung erhobene Flugpreis wird von uns nicht erstattet, einschließlich aller Flüge,
die Sie aufgrund
Ihrer
Einreiseverweigerung
nicht nutzen können. Alle derartigen Kosten, die uns in Ihrem Namen entstehen,
können Ihnen durch Abzug dieser Kosten von dem Guthaben, das Sie bei uns haben,
oder von der Kreditkarte oder Debitkarte, die Sie für Ihre Buchung
verwendet haben, in Rechnung
gestellt werden. Aus Gründen der Sicherheit und der
Aufrechterhaltung der Ordnung können der Kapitän und/oder die begleitende Polizei
Ihre relevanten Reisedokumente während des Fluges
zu Ihrem Abflugort oder an einen anderen Ort in Verwahrung nehmen.
16.4
Haftung des Passagiers für Bußgelder, Haftkosten usw.
Wenn wir zur Zahlung von Bußgeldern oder Strafen jeglicher Art
verpflichtet sind oder uns Ausgaben entstehen, weil Sie gegen Gesetze,
Vorschriften, Anordnungen, Auflagen oder sonstige Reisevorschriften der Länder, in die Sie gereist sind, verstoßen haben – sei
es freiwillig oder unfreiwillig – oder weil Sie
bei der Einreise in dieses Land die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt haben, sind Sie verpflichtet, uns auf
Verlangen den gesamten
von uns gezahlten
Betrag oder die uns entstandenen Ausgaben in voller
Höhe zu erstatten. Wir können den Wert nicht genutzter
Beförderungsleistungen auf Ihrem Ticket oder Ihre in unserem Besitz
befindlichen Gelder auf solche Zahlungen oder Ausgaben anrechnen.
16.5
Rückgabe beschlagnahmter Reisedokumente
Wir haften Ihnen gegenüber nicht für die Rückgabe Ihrer Reisedokumente,
Ausweispapiere oder Tickets, die von einer staatlichen oder sonstigen Behörde
beschlagnahmt wurden.
16.6
Zollkontrolle
16.6.1.
Falls
erforderlich, müssen Sie bei der Kontrolle Ihres Gepäcks durch Zoll- oder
andere Regierungsbeamte anwesend sein. Sollten Sie jedoch nicht ohne Weiteres
verfügbar sein, kann eine Kontrolle in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden.
Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Schäden, die Ihnen im Zuge einer solchen
Kontrolle oder durch Ihre Nichtbefolgung dieser Anforderung entstehen.
16.6.2.
Sie sind verpflichtet, uns schadlos zu halten, wenn Handlungen, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit
Ihrerseits uns Schaden zufügen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die
Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels oder die Verweigerung der
Einsichtnahme in Ihr Gepäck.
16.7
Sicherheitskontrollen
16.7.1.
Sie sind
verpflichtet, sich allen Sicherheitskontrollen, Durchsuchungen und Scans Ihrer
Person durch uns, unsere Abfertigungsagenten, Behörden, Flughafenbeamte,
Polizei- oder Militärbeamte zu unterziehen.
16.7.2.
Wenn Sie die
Durchführung all dieser Sicherheitskontrollen, Durchsuchungen und Scans nicht
gestatten, werden wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern,
ohne dass Ihnen gegenüber einer Rückerstattung oder sonstige Haftung entsteht.
ARTIKEL 17 – AUF EINANDER FOLGENDE
BEFÖRDERER
Wird
die Beförderung nacheinander von uns und anderen Fluggesellschaften
durchgeführt, so gilt sie im Sinne des Übereinkommens voraussichtlich als ein
einziger Beförderungsvorgang. Die Haftungsbeschränkungen für eine solche
Beförderung finden Sie in Artikel 18.
ARTIKEL 18 – HAFTUNG
FÜR SCHÄDEN
Die Haftung jeder an Ihrer Beförderung beteiligten Fluggesellschaft
richtet sich nach deren eigenen Beförderungsbedingungen. Die Bestimmungen zu
unserer Haftung für Schäden sind in diesem Artikel 18 festgelegt.
Unsere Haftung für die Beförderung von Passagieren und Gepäck richtet
sich nach dem anwendbaren Recht und diesen Beförderungsbedingungen.
Das anwendbare Recht kann das Übereinkommen und/oder die in einzelnen Ländern
geltenden Gesetze umfassen.
18.1
Allgemeine Bestimmungen
18.1.1.
Wir haften
nur für Schäden, die während der von uns durchgeführten Beförderung entstehen
oder für die wir Ihnen gegenüber gesetzlich haftbar sind. Wenn wir ein Ticket
ausstellen oder Ihr Gepäck für die
Beförderung durch einen anderen Beförderer einchecken, tun wir dies nur als
Vermittler für den anderen Beförderer.
18.1.2.
Soweit die
Übereinkommen auf Ihre Beförderung Anwendung finden, unterliegt unsere Haftung
den Vorschriften und Haftungsbeschränkungen des anwendbaren Übereinkommens.
18.1.3.
Um künftige
Streitigkeiten zu vermeiden, müssen Sie die Tatbestandsmerkmale und die Höhe Ihres
Schadens nachweisen, da die
Haftungshöchstgrenzen der Übereinkommen lediglich Obergrenzen darstellen und
Sie nicht von der Beweispflicht für die Tatbestandsmerkmale und die Höhe des
Schadens entbinden.
18.1.4.
Wir sind ganz
oder teilweise von der Haftung Ihnen gegenüber für Schäden befreit, wenn wir
nachweisen, dass der Schaden durch Ihre Fahrlässigkeit oder eine andere
unerlaubte Handlung oder Unterlassung oder durch die Person,
von der Sie Ihre Rechte
ableiten, verursacht oder mitverursacht wurde.
18.1.5.
Wir haften
nicht für Schäden,
die sich aus unserer Einhaltung oder Ihrer Nichteinhaltung geltender Gesetze oder behördlicher Vorschriften und
Bestimmungen ergeben.
18.1.6.
Sofern in
diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht ausdrücklich anders
vorgesehen, haften wir Ihnen gegenüber nur für den Schadenersatz, auf den Sie
gemäß den Übereinkommen, der Verordnung (EG) oder den gegebenenfalls geltenden
lokalen Gesetzen für nachgewiesene Verluste und Kosten Anspruch haben.
18.1.7.
Ihr Beförderungsvertrag mit uns (einschließlich dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen) gilt für unsere bevollmächtigten Agenten,
die Codeshare-Partner des Luftfrachtführers (sofern der vermarktende
Luftfrachtführer Ihnen keine weiteren Vorteile gewährt), Bedienstete,
Mitarbeiter und Vertreter und kommt diesen in gleichem Maße zugute, wie er für
uns gilt. Der Gesamtbetrag, der von uns
und
unseren bevollmächtigten Agenten, Mitarbeitern, dem Eigentümer des vom
Luftfrachtführer eingesetzten Luftfahrzeugs sowie dem Personal, den
Mitarbeitern und Vertretern des genannten Eigentümers und des genannten Agenten einforderbar ist, darf den Betrag unserer
eigenen Haftung, sofern vorhanden, nicht übersteigen.
18.1.8.
Keine
Bestimmung dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen führt zu einem Verzicht
auf Ausschlüsse oder Beschränkungen unserer Haftung gemäß dem Übereinkommen
oder den geltenden Gesetzen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
18.1.9.
Keine
Bestimmung dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen stellt einen Verzicht auf
Ausschlüsse oder Beschränkungen unserer Haftung dar oder führt
zum Verzicht auf Einreden, die uns nach dem Übereinkommen oder den geltenden
Gesetzen gegenüber einer öffentlichen Sozialversicherungseinrichtung oder einer
Person zustehen, die zur Zahlung von Entschädigung verpflichtet ist oder eine
Entschädigung im Zusammenhang mit dem Tod, der Verletzung oder einer sonstigen
Körperverletzung eines Fluggastes gezahlt hat.
18.1.10.
Wir behalten
uns das Recht vor, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern, und diese geänderten Allgemeinen Beförderungsbedingungen treten ab dem
Datum der Änderung in Kraft und sind gültig.
18.2
Tod oder Verletzung von Fluggästen
18.2.1.
Unsere
Haftung für Schäden, die einem Fluggast im Falle des Todes, einer Verletzung
oder einer sonstigen körperlichen Beeinträchtigung bei einem Unfall im Sinne
des Übereinkommens entstehen, unterliegt den Vorschriften und
Haftungsbeschränkungen des anwendbaren Rechts sowie den folgenden ergänzenden
Bestimmungen
18.2.2. Unsere Haftung für nachgewiesene Schäden
unterliegt keiner finanziellen Begrenzung.
18.2.3.
Für Schäden
bis zu 100.000 SZR (oder, sofern das Montrealer Übereinkommen anwendbar ist,
128.821 SZR) schließen wir unsere Haftung nicht aus und beschränken sie nicht.
18.2.4.
Sofern das
Montrealer Übereinkommen Anwendung findet, haften wir nicht für Schäden, die
128.821 SZR übersteigen, wenn wir nachweisen, dass diese Schäden nicht auf
Fahrlässigkeit oder eine sonstige unerlaubte Handlung oder Unterlassung
unsererseits oder seitens unserer Bediensteten oder Beauftragten zurückzuführen
sind oder ausschließlich auf Fahrlässigkeit oder eine sonstige unerlaubte
Handlung oder Unterlassung eines Dritten beruhen.
18.2.5.
Ungeachtet
der Bestimmungen der Artikel 18.2.2., 18.2.3. und 18.2.4. können wir gemäß den
geltenden Gesetzen ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit werden, wenn
wir nachweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit oder eine sonstige
unerlaubte Handlung oder Unterlassung des verletzten oder verstorbenen
Passagiers (oder der Person, die den Schadenersatzanspruch geltend macht)
verursacht oder mitverursacht wurde.
18.2.6.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erklären wir uns bereit,
Ihnen oder Ihren Erben Vorauszahlungen zu leisten, vorbehaltlich
der folgenden Bedingungen:
a)
Die Person,
die die Zahlung
erhält, ist eine natürliche Person
(d. h. eine natürliche Person
im üblichen Sinne des Wortes im Gegensatz zu juristischen Personen wie
Kapitalgesellschaften);
b)
Sie oder die Person, die die Zahlung erhält,
haben nach geltendem
Recht Anspruch auf Entschädigung;
c)
Zahlungen erfolgen
nur zur Deckung unmittelbarer wirtschaftlicher Bedürfnisse;
d) Der Zahlungsbetrag steht in einem angemessenen Verhältnis zu der wirtschaftlichen Notlage, die infolge des Todes, der Verletzung oder der Körperverletzung entstanden ist, wobei er im Todesfall nicht weniger als 15.000 SZR pro Passagier betragen darf;
e)
Die Zahlung
erfolgt spätestens fünfzehn (15) Tage, nachdem die Identität der
entschädigungsberechtigten Person nach geltendem Recht bestätigt wurde, sofern
uns ein zufriedenstellender Nachweis dieser Bestätigung vorgelegt wurde.
f)
Keine Person
hat Anspruch auf eine Zahlung, wenn sie selbst oder der Passagier, auf den sich
die Zahlung bezieht, den Schaden, auf den sich die Zahlung bezieht, durch ihre
Fahrlässigkeit verursacht oder dazu beigetragen hat;
g) Der Empfänger
einer Zahlung ist verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen, wenn
nachgewiesen wird, dass der Empfänger nicht mehr in der Lage ist, Artikel
18.2.6. (b) jederzeit einzuhalten, oder dass er oder sie oder der Passagier, auf den sich die Zahlung
bezieht, den Schaden, auf den sich die Zahlung
bezieht, verursacht oder dazu beigetragen hat;
h)
Zahlungen
werden mit allen späteren Beträgen verrechnet, die im Rahmen unserer Haftung
nach geltendem Recht zu zahlen sind;
i)
Mit Ausnahme
der Zahlung des in Artikel
18.2.6. (d) festgelegten Mindestbetrags im Todesfall
darf eine Zahlung gemäß
diesem Absatz 18.2.6. den Höchstschadenersatz nicht übersteigen, zu dessen
Zahlung wir gegenüber dem Empfänger verpflichtet sein können;
j)
Die Leistung
einer Zahlung stellt
keine Anerkennung oder Einräumung einer
Haftung unsererseits dar;
k)
Es erfolgt
keine Zahlung, es sei denn, die Person, die die Zahlung erhält, händigt uns
eine unterzeichnete Quittung aus, in der auch die Anwendbarkeit der Artikel 18.2.6.
(g) bis (j) anerkannt wird,
und unterzeichnet die von uns vorgeschriebenen entsprechenden Freistellungs-
und Haftungsfreistellungsdokumente; und
l)
Sofern dies
nicht im Widerspruch zu geltendem Recht steht und vorbehaltlich der Zahlung des
in Artikel 18.2.6. (d) festgelegten Mindestbetrags im Todesfall, ist unsere
Entscheidung hinsichtlich der Höhe der Zahlung endgültig und bindend.
18.3
Verspätung gegenüber
Fluggästen
18.3.1.
Unsere
Haftung für Schäden, die einem Fluggast durch eine Verspätung entstehen, ist
durch die jeweils anwendbaren Übereinkommen oder Verordnungen begrenzt.
18.3.2.
Wir haften
nicht für Schäden, die einem Fluggast durch eine Verspätung entstehen, wenn wir
nachweisen, dass wir und unsere Beauftragten alle zumutbaren Maßnahmen
ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es uns oder unseren Beauftragten unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Soweit das Übereinkommen
keine Anwendung findet, haften wir Ihnen gegenüber nicht für die Verspätung, es
sei denn, in diesen Beförderungsbedingungen ist etwas anderes vorgesehen.
18.4
Schäden am Gepäck
18.4.1.
Wir haften
nicht für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck, es sei denn, wir haben den
Schaden durch unsere Fahrlässigkeit verursacht und diese Fahrlässigkeit wird
vom Passagier oder der Person, die Schadensersatz geltend macht, nachgewiesen.
18.4.2.
Wir haften nicht für Schäden am Gepäck,
die auf einen dem Gepäck innewohnenden Mangel,
eine Eigenschaft oder einen Fehler zurückzuführen sind. Ebenso haften
wir nicht für normale Abnutzung des Gepäcks, die sich aus den üblichen und
normalen Anforderungen des Lufttransports ergibt.
18.4.3. Unsere Haftung für Schäden am Gepäck ist auf die in den Artikeln 18.4.3. (a) bis (e) genannten Höchstbeträge, es sei denn, Sie weisen nach, dass der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung unsererseits zurückzuführen ist, die entweder in der Absicht, einen Schaden zu verursachen, oder leichtfertig und in dem Wissen begangen wurde, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten würde. Sie können eine besondere Wertangabe vornehmen (siehe Artikel 18.4.4.) oder selbst eine Versicherung abschließen, um Fälle abzudecken, in denen der tatsächliche Wert oder die Wiederbeschaffungskosten Ihres aufgegebenen oder nicht aufgegebenen Gepäcks unsere Haftung übersteigen.
a)
Für Schäden
an nicht aufgegebenem Gepäck gilt ein Höchstbetrag von 332 SZR (ca. 450 US-Dollar
oder der Gegenwert in Landeswährung) pro Passagier, sofern
das Warschauer Abkommen
auf Ihre Beförderung
Anwendung findet.
b)
Für Schäden
an nicht aufgegebenem Gepäck, bei denen das Warschauer Abkommen auf Ihre
Beförderung Anwendung findet, gilt ein Höchstbetrag von 17 SZR (ca. 23
US-Dollar oder der Gegenwert in Landeswährung) pro Kilogramm oder ein höherer Betrag, den wir gemäß Artikel
18.4.4 vereinbart haben.
c)
Der Höchstbetrag von 1288 SZR (ca. 1500 US-Dollar oder der Gegenwert
in Landeswährung) pro Passagier oder ein höherer
Betrag, den wir gemäß Artikel
18.4.4 vereinbart haben,
gilt für Schäden an sowohl nicht aufgegebenem als
auch aufgegebenem Gepäck, sofern das Montrealer Übereinkommen auf Ihre
Beförderung Anwendung findet.
d)
Die nach
lokalem Recht festgelegte Höchstgrenze der Haftung für Schäden an sowohl nicht
aufgegebenem als auch aufgegebenem Gepäck gilt für Ihr Gepäck, wenn für Ihre
Beförderung anstelle des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Abkommens
lokales Recht gilt.
e)
Die in den Artikeln
18.4.3.(a) und (b) festgelegte Höchstgrenze der Haftung für Schäden an sowohl
nicht aufgegebenem als auch aufgegebenem Gepäck gilt für Schäden an nicht aufgegebenem bzw. aufgegebenem Gepäck, sofern weder das Warschauer Abkommen
noch das Montrealer Übereinkommen auf Ihre Beförderung Anwendung findet und das anwendbare lokale
Recht keine Begrenzung unserer
Haftung vorsieht.
18.4.4.
Wir erhöhen
unsere Haftung Ihnen gegenüber für Schäden an aufgegebenem Gepäck
an bestimmten Zielorten auf
einen Betrag, den Sie bei der Übergabe Ihres aufgegebenen Gepäcks an uns beim
Check-in angeben und der von uns akzeptiert wird, jedoch nur, wenn Sie uns eine
zusätzliche Gebühr zahlen, die gemäß unseren Bestimmungen berechnet wird. Dies
wird als „besondere Wertangabe“ bezeichnet. Bitte fragen Sie uns nach Einzelheiten zur besonderen Wertangabe und den anfallenden Gebühren, falls diese für
Ihre Reiseziele gilt und Sie diese Option nutzen möchten.
18.4.5.
Wenn das
Gewicht Ihres aufgegebenen Gepäcks nicht auf dem Gepäckschein vermerkt ist,
gehen wir davon aus, dass es die Freigepäckmenge für die von Ihnen gebuchte
Beförderungsklasse nicht überschreitet.
18.4.6. Wird die Beförderung Ihres Gepäcks von aufeinanderfolgenden Luftfahrtunternehmen durchgeführt und gilt für diese Beförderung entweder
das Warschauer Abkommen
oder das Montrealer Übereinkommen, sind Sie nur dann berechtigt, einen Anspruch gegen uns geltend
zu machen, wenn (a) Sie der Fluggast
sind und wir der erste Beförderer sind oder (b) Sie der Fluggast sind und wir der letzte
Beförderer sind oder (c)
der Schaden während der Beförderung des Gepäcks durch uns entstanden ist.
18.4.7.
Sofern nicht
das Übereinkommen Anwendung findet, haften wir in keiner Weise für Schäden an
Gegenständen, die gemäß Artikel 8.3 nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt
werden dürfen, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Gegenstände,
Gegenstände von besonderem Wert wie Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Computer, persönliche elektronische Geräte, Aktienzertifikate, Anleihen, handelbare Wertpapiere, Geschäftsunterlagen und andere wertvolle Dokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente.
ARTIKEL 19 – VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN UND KLAGEN
19.1
Geltendmachung von Ansprüchen in Bezug auf Gepäck
19.1.1.
Das Verlassen
des Gepäckausgabebereichs am Endziel oder die Annahme des Gepäcks durch den
Inhaber des Gepäckscheins ohne Beanstandung bei der Aushändigung gilt als
ausreichender Nachweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag ausgeliefert
wurde, sofern Sie nichts
Gegenteiliges nachweisen.
19.1.3.
Wenn Sie eine
Reklamation oder Klage bezüglich einer Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks
einreichen möchten, müssen Sie uns unverzüglich nach Feststellung des Schadens und spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach
Erhalt des aufgegebenen Gepäcks oder im Falle von verlorenem Gepäck innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum,
an dem das aufgegebene Gepäck
hätte ankommen sollen, benachrichtigen. Wenn Sie eine
Reklamation oder Klage bezüglich der Verspätung von aufgegebenem Gepäck einreichen möchten, müssen Sie uns dies innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum, an
dem das Gepäck Ihnen zur Verfügung gestellt
wurde, mitteilen. Jede solche Mitteilung muss schriftlich erfolgen.
19.2
Verjährung von Ansprüchen des Passagiers
Alle Ansprüche
oder Schadensersatzrechte erlöschen, wenn keine Klage innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Datum Ihrer Ankunft am
Bestimmungsort, dem Datum, an dem das Flugzeug planmäßig hätte ankommen sollen,
oder dem Datum,
an dem die Beförderung endete,
erhoben wird. Die Art und Weise der Berechnung der Verjährungsfrist
richtet sich nach dem Recht des Gerichts, vor dem die Klage verhandelt wird.
ARTIKEL 20 – SONSTIGE BEDINGUNGEN
20.1
Die
Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck erfolgt
auch gemäß bestimmten anderen
Vorschriften und Bedingungen, die für uns gelten oder von uns übernommen
wurden, wie beispielsweise diese Regeln in Bezug auf Betriebssicherheit, Pünktlichkeit und Passagierkomfort. Diese Vorschriften und Bedingungen,
die von Zeit zu Zeit geändert werden, sind wichtig. Sie betreffen unter
anderem:
a)
Die
Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen, Schwangeren, Passagieren mit
eingeschränkter Mobilität (Menschen mit Behinderung) und kranken Passagieren.
b) Einschränkungen
bei der Nutzung
elektronischer Geräte und Gegenstände.
c)
Unsere
Notfallpläne für etwaige Verspätungen und/oder Annullierungen eines Fluges, der
vom chinesischen Festland (ausgenommen Hongkong, Macau und Taiwan) abfliegt
oder einen Zwischenstopp auf dem chinesischen Festland (ausgenommen Hongkong,
Macau und Taiwan)
einlegt. Unsere Notfallpläne sind auf Anfrage erhältlich.
Die diesbezüglichen Vorschriften sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
20.2
Weder wir noch unsere Mitarbeiter gelten als vertragsbrüchig, soweit die Erfüllung
unserer jeweiligen
Verpflichtungen durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert wird.
20.3
Sollte ein
Ereignis höherer Gewalt uns daran hindern, unsere Verpflichtungen aus diesem
Vertrag zu erfüllen, werden wir Sie und andere Passagiere über das Ereignis und
die Folgen des Ereignisses höherer Gewalt informieren, sobald wir dies
vorhersehen können.
20.4 Wird Ihr Flug aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt annulliert, verlängert sich Ihre Vertragslaufzeit um den Zeitraum der durch das Ereignis höherer Gewalt verursachten Unterbrechung, und Sie haben keinen Anspruch auf die in den Artikeln 12 und 13 genannte unfreiwillige Rückerstattung. Sie können Ihren aufgrund der Annullierung fälligen Guthabenbetrag nutzen und einen neuen Flug bei uns buchen, sobald unser Betrieb wieder normal läuft und vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
20.5
Diese
Beförderungsbedingungen unterliegen den im Ticket genannten Gesetzen und der
dort genannten Gerichtsbarkeit. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit
einer oder allen von der Fluggesellschaft und/oder einem ihrer bevollmächtigten
Vertreter vor, während und/oder nach der Erbringung der Dienstleistung
erbrachten Dienstleistungen sind solche Streitigkeiten ausschließlich und
allein durch ein Schiedsverfahren vor dem im Ticket genannten
Schiedsgericht anzustrengen, einzureichen, vorzulegen, zu registrieren
und/oder vorzubringen, zu verweisen und endgültig beizulegen.
ARTIKEL 21 – AUSLEGUNG
21.1.
Die
Überschriften der einzelnen Artikel dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen
dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind nicht für die Auslegung des
Textes heranzuziehen.
21.2.
Der maßgebliche Wortlaut dieser Allgemeinen
Beförderungsbedingungen ist die englische Fassung; Übersetzungen in
andere Sprachen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit und haben
Vorrang vor allen anderen Sprachfassungen.
21.3.
Diese Bedingungen (die „Bedingungen“) enthalten Informationen über uns und legen die rechtlichen Bedingungen fest, zu denen
wir mit Ihnen einen Vertrag über den Kauf von Flügen bei Air Arabia PJSC, Air
Arabia Marco, Air Arabia Egypt, Air Arabia Abu Dhabi oder Air Arabia DMM
abschließen.
21.4. Diese Bedingungen sind in Verbindung mit den folgenden Dokumenten zu lesen und beinhalten diese:
• unsere Datenschutzerklärung, in der dargelegt ist, wie wir Ihre Daten verwenden dürfen;
• unsere Nutzungsbedingungen, falls Sie unsere
Website nutzen; und
•
alle
Bestätigungsdokumente oder Beförderungsbedingungen, die in Ihrem elektronischen
Ticket aufgeführt sind.
21.5.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und vergewissern Sie sich, dass Sie sie verstanden
haben, bevor Sie Flüge bei uns buchen.
21.6.
Darüber hinaus
sind Sie an die oben genannten Bedingungen gebunden, die zum Zeitpunkt
Ihres Kaufs gelten, wenn Sie die folgenden Zusatzleistungen (jeweils
eine „Zusatzleistung“) erwerben:
21.6.1.
Wenn Sie einen Shuttlebus-Service oder eine Autovermietung gebucht haben, gelten die
Geschäftsbedingungen des Vermieters;
21.6.2.
Wenn Sie
einen Air Arabia Holidays-Urlaub gebucht haben, gelten die zum Zeitpunkt des
Kaufs geltenden Bedingungen; die Geschäftsbedingungen für Air Arabia
Holidays finden Sie unter diesem
Link.
21.6.3.
Wenn Sie Hotels gebucht
haben, gelten die in den Hotels aufgeführten Geschäftsbedingungen.
21.7.
Für weitere
Informationen zum Fliegen mit uns kann es hilfreich sein, sich an unsere
Callcenter zu wenden oder die häufig gestellten Fragen (FAQs) zu konsultieren.
21.8.
Im Falle
eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den oben genannten
besonderen Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen
und/oder zwingenden lokalen Gesetzen,
die für Ihre Buchung gelten, gelten
die besonderen Geschäftsbedingungen und/oder die zwingenden lokalen Gesetze
(sofern zutreffend).
21.9.
Bitte
beachten Sie, dass wir bei einer Buchung bei uns ein Konto für Sie anlegen,
über das Sie Ihre Buchung abschließen und verwalten können. Dies kann auch der
Fall sein, wenn Sie eine Buchung über einen Dritten oder eine andere Website
vornehmen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.



