Beförderungsbedingungen

Der Inhalt

ARTIKEL 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.............................................................................................................. 3

ARTIKEL 2 ANWENDBARKEIT.............................................................................................................. 6

ARTIKEL 3 REISEVORBEREITUNGEN, VERSICHERUNG UND AIRREWARDS.............................................................................................................. 8

ARTIKEL 4 BUCHUNGEN UND RESERVIERUNGEN.............................................................................................................. 9

ARTIKEL 5 BESONDERE UNTERSTÜTZUNG UND FLUGTAUGLICHKEIT............................................................................................................ 11

ARTIKEL 6 PERSONENBEZOGENE DATEN............................................................................................................ 12

ARTIKEL 7 FLUGTICKETS............................................................................................................ 13

ARTIKEL 8 TARIFE, STEUERN, GEBÜHREN, ENTGELTE UND WÄHRUNG............................................................................................................ 15

ARTIKEL 9 CHECK-IN UND BOARDING............................................................................................................ 35

ARTIKEL 10 VERWEIGERUNG UND BESCHRÄNKUNG DER BEFÖRDERUNG............................................................................................................ 40

ARTIKEL 11 GEPÄCK............................................................................................................ 21

ARTIKEL 12 FLUGPLÄNE, VERZÖGERUNGEN, ANNULLIERUNGEN UND

VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG............................................................................................................ 27

ARTIKEL 13 RÜCKERSTATTUNGEN............................................................................................................ 29

ARTIKEL 14 VERHALTEN AN BORD DES FLUGZEUGS............................................................................................................ 30

ARTIKEL 15 – VEREINBARUNGEN MIT DRITTANBIETERN ÜBER ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN................................................................................................ 30

ARTIKEL 16 REISEDOKUMENTE, GELDSTRAFEN, ZOLL- UND

SICHERHEITSKONTROLLEN............................................................................................................ 31

ARTIKEL 17 AUF EINANDER FOLGENDE BEFÖRDERER............................................................................................................ 32

ARTIKEL 18 HAFTUNG FÜR SCHÄDEN............................................................................................................ 32

ARTIKEL 19 VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN UND KLAGEN............................................................................................................ 35

ARTIKEL 20 SONSTIGE BEDINGUNGEN............................................................................................................ 35

ARTIKEL 21 AUSLEGUNG............................................................................................................ 36


 ARTIKEL 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1. In diesen Bedingungen und sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:

„Artikel“ bezeichnet jeden Artikel dieser Beförderungsbedingungen.

 

„Fluglinienkennzeichen“ bezeichnet den von der IATA vergebenen Code, der jede Fluggesellschaft anhand von zwei oder mehr Buchstaben, Ziffern oder alphanumerischen Zeichen identifiziert und unter anderem auf dem Flugschein angegeben ist, der bestimmte Fluggesellschaften kennzeichnet.

„Flughafenbehörde“ bezeichnet den Eigentümer und/oder Betreiber eines Flughafens, an dem wir tätig sind;

 

„Flughafenpersonal“ bezeichnet ein Mitglied des Boden- und/oder Flughafenpersonals oder einen in unserem Namen handelnden Beauftragten;

„Gebühren für zugewiesene Sitzplätze“ bezeichnet die Gebühren, die für bevorzugte Sitzplätze gemäß Artikel 4.2 (Sitzplatzzuweisung) zu entrichten sind;

„Anwendbares Recht“ bezeichnet alle Gesetze, Statuten, Verordnungen, Erlasse, Satzungen, verbindlichen Verhaltenskodizes und verbindlichen Richtlinien, einschließlich des Übereinkommens, die für die Buchung, die Beförderung und alle anderen Dienstleistungen gelten, die wir Ihnen gemäß diesen Bedingungen erbringen;

„Autorisierter Vertreter“ bezeichnet einen Passagierverkaufsagenten, dem Zugang zu unserem System gewährt wurde, um Flugbeförderungen oder unsere Dienstleistungen zu verkaufen.

„Gepäck“ bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie auf Ihrem Flug mitführen. Sofern nicht anders angegeben, umfasst dies sowohl Ihr aufgegebenes als auch Ihr Handgepäck.


„Freigepäck“ bezeichnet die von uns festgelegte Höchstmenge an Gepäck (in Bezug auf Anzahl und/oder Gewicht und/oder Abmessungen), sofern vorhanden, mit der jeder Passagier reisen darf, unabhängig davon, ob dies gegen eine Zahlung erfolgt oder nicht, je nach Tarifbedingungen

„Gepäckidentifikationsanhänger“ bezeichnet ein von uns ausschließlich zur Identifizierung Ihres aufgegebenen Gepäcks ausgestelltes Dokument.

Sperrliste“ bezeichnet eine Liste von Personen, denen der Zugang zu unseren Dienstleistungen oder das Reisen mit uns eingeschränkt, untersagt oder verweigert ist.

Buchung“ bezeichnet eine von Ihnen oder in Ihrem Namen vorgenommene Buchung zum Kauf eines Tickets, die von uns gemäß diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorbehaltlich des Eingangs der vollständigen Zahlung bei uns akzeptiert wird.

Buchender“ bezeichnet den Erwachsenen im Alter von mindestens 18 Jahren, der als Vertreter für alle Passagiere in der Buchung auftritt und die Buchung in seinem eigenen Namen oder in seinem Namen und im Namen anderer Passagiere, einschließlich einer großen Anzahl von Passagieren, vornimmt und der die in Artikel 2.1 (Allgemeine Bestimmungen) festgelegten Verpflichtungen übernimmt;

Codeshare-Flug“ bezeichnet einen Flug, der von einem Luftfahrtunternehmen („dem ausführenden Luftfahrtunternehmen“) durchgeführt wird, wobei ein oder mehrere andere Luftfahrtunternehmen berechtigt sind, ihren Airline-Code anzugeben und den Flug der Öffentlichkeit anzubieten („das vermarktende Luftfahrtunternehmen“).

Gutschrift bezeichnet den Rückerstattungsbetrag, der unter der Buchungsnummer Ihrer ursprünglichen Buchung gutgeschrieben und verbucht wird und der gemäß Artikel 7.6 verwendet werden kann.

„Aufgegebenes Gepäck“ oder „Rumpfgepäck“ bezeichnet den Teil Ihres Gepäcks (sofern vorhanden), den wir zur Beförderung im Rumpf des Flugzeugs in Verwahrung genommen haben und für den wir einen Gepäckidentifikationsanhänger ausgestellt haben.


„Check-in-Frist“ bezeichnet die Frist, die wir Ihnen für die Erledigung der Check-in-Formalitäten gesetzt haben, wie in Artikel 9 dieser Beförderungsbedingungen dargelegt.

„Beförderungsvertrag“ bezeichnet den Vertrag, den Sie mit uns geschlossen haben und der Ihnen das Recht einräumt, auf einem Flug oder einer Reihe von Flügen befördert zu werden. Die Bedingungen des Beförderungsvertrags unterliegen:

-  Die Vertragsbedingungen

-  Diese Beförderungsbedingungen

 

-  Geltende Tarife

 

-  Unsere Reisebestimmungen

  

Vertragsbedingungen“ bezeichnet die in Ihrem Ticket enthaltenen oder diesem beiliegenden Erklärungen, die als solche gekennzeichnet sind und auf die in diesen Beförderungsbedingungen Bezug genommen wird.

Übereinkommen“ bezeichnet dasjenige der folgenden Rechtsinstrumente, das auf den Beförderungsvertrag Anwendung findet:

 

(a)   Warschauer    Abkommen    von    1929    bezeichnet                         jedes              der     folgenden                         internationalen Rechtsinstrumente, das auf Ihre Beförderung Anwendung findet:

·       Das Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929;

·       Das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag vom 28. September 1955;

·       das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nr. 1 von Montreal (1975);


·       das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag und des Zusatzprotokolls Nr. 2 von Montreal (1975);

·       das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag und des Zusatzprotokolls Nr. 4 von Montreal (1975);

·       das Zusatzübereinkommen von Guadalajara (1961)

 

(b)   Montrealer Übereinkommen“ bezeichnet das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnete Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr in seiner jeweils gültigen Fassung.

Tage bezeichnet jeden der sieben Tage der Woche. Für die Zwecke der Zustellung wird der Tag, an dem die Mitteilung versandt wird, nicht mitgezählt. Für die Zwecke der Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Flugscheins wird der Tag, an dem der Flugschein ausgestellt wurde oder der Flug begonnen hat, nicht mitgezählt.

Schaden“ bezeichnet den Tod oder die Verletzung eines Fluggastes oder jede andere körperliche Verletzung, die ein Fluggast erleidet und die durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder während des Ein- oder Aussteigens verursacht wird. Dies umfasst auch Schäden, die im Falle der Zerstörung oder des vollständigen oder teilweisen Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck während der Beförderung im Luftverkehr entstehen, mit Ausnahme der normalen Abnutzung des Gepäcks wie kleine Kratzer, Schrammen, Dellen und Schnitte. Darüber hinaus umfasst dies Schäden, die durch Verspätungen bei der Beförderung von Passagieren oder Gepäck im Luftverkehr verursacht werden.

Nichtbeförderung bezeichnet die Weigerung, einen Passagier auf einem Flug zu befördern, obwohl sich der Passagier vor dem Einsteigen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der EU-Verordnung 261/2004 gemeldet hat, ohne dass die Nichtbeförderung auf triftigen Gründen beruht, die mit Gesundheit, Sicherheit oder unzureichenden Reisedokumenten zusammenhängen.


Offen gelegte Agentur“ oder „Offen gelegter Vermittler“ bedeutet, dass wir Sie darüber informieren, dass wir im Namen eines Drittanbieters und nicht in unserem eigenen Namen handeln, wie beispielsweise eines Hotels, eines Transportunternehmens oder eines Autovermieters. Jeder Anbieter hat seine eigenen Geschäftsbedingungen, die für seine Produkte gelten und für Sie zusätzlich zu diesen Bedingungen anwendbar sind;

 

Inlandsflug“ bezeichnet einen kommerziellen Flug, bei dem Abflug und Ankunft im selben Land stattfinden.

E-Ticket-Nummer“ bezeichnet die eindeutige Nummer, die wir Ihnen zuweisen, um die von Ihnen vorgenommene und von uns bestätigte Buchung zu identifizieren.

Zusatzoptionen“ bezeichnet zusätzlich zum Flugpreis erworbene Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sitzplatzauswahl, Verpflegung, Versicherung und die Beförderung von Gepäck.

Elektronisches Ticket“ bezeichnet das Ticket, das von uns oder auf unseren Auftrag hin von einem computergestützten Reservierungssystem gespeichert wurde und durch das Reisememo (auch als Reiseplan und Quittung bezeichnet) oder ein anderes Dokument mit gleichem Wert belegt wird, das von uns auf Ihren Namen ausgestellt wurde.

Flug“ bezeichnet einen einzelnen Flug, der von uns von einem Flughafen zu einem anderen Flughafen durchgeführt wird.

Ereignis höherer Gewalt bezeichnet jedes Ereignis, das außerhalb unserer Kontrolle liegt, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Feindseligkeiten, Rebellion, Revolution, Aufstand oder militärische oder widerrechtliche Machtübernahme oder Bürgerkrieg, radioaktive Kontamination, Feuer, Überschwemmung, vulkanische Aktivität, Erdbeben, Terrorakte, Unfälle, Epidemien, Pandemien, Quarantänebeschränkungen, staatliche Maßnahmen, Vorschriften oder Anordnungen, die sich direkt oder indirekt auf unsere Tätigkeit auswirken, Aufstände, Unruhen, Streiks, Bummelstreiks, Aussperrungen oder Unruhen, die eine Einstellung, Verlangsamung oder Unterbrechung der Arbeit verursachen, sowie alle anderen Ursachen,


Umstände oder unvorhergesehenen Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, unabhängig davon, ob sie oben erwähnt wurden oder nicht und ob sie den vorgenannten ähnlich sind oder nicht, und die die Erfüllung unserer Verpflichtungen gemäß den Beförderungsbedingungen verhindern oder behindern.

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen“ bezeichnet diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen unterliegen Änderungen, die von uns von Zeit zu Zeit vorgenommen werden können.

Urlaubspaket“ bezeichnet eine Buchung, die einen Flug und eine Unterkunft umfasst, die Ihnen gleichzeitig zu einem Pauschalpreis verkauft werden und für die Sie die Zahlung leisten;

Hotel bezeichnet die über Air Arabia Holiday gebuchte Unterkunft;

 

Bearbeitungsgebühren (oder Ticketgebühren)“ bezeichnet die Gebühren, die dem Passagier gegebenenfalls von uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter als Gegenleistung für die Ausstellung eines Tickets in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Gebühren wird je nach Aussteller des Tickets (wir oder der bevollmächtigte Vertreter) festgelegt. Die von uns gegebenenfalls erhobenen Bearbeitungsgebühren sind bei uns und auf der Air Arabia-Website einsehbar.

IATA bezeichnet die International Air Transport Assoziation.

 

ICAO bezeichnet die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.

Internationaler Flug im Sinne der genannten Übereinkommen.

 

Integrierte Systeme“ oder „Systemintegration“ bezeichnet den Prozess der Zusammenführung von Teil-Subsystemen zu einem funktionierenden Gesamtsystem. Dies sorgt für die Kohärenz eines Systems, indem die Teile oder Komponenten zusammenarbeiten oder „aus Teilen ein Ganzes aufgebaut oder geschaffen wird“.


Marketing-Carrier“ bezeichnet in Bezug auf einen Codeshare-Flug die Partei, die Beförderungsleistungen in eigenem Namen verkauft und ihren Code auf einen solchen, vom Operating Carrier durchgeführten Flug setzt.

 

Operating Carrier bezeichnet in Bezug auf einen Codeshare-Flug die Partei, die diesen Flug mit eigenen oder geleasten Flugzeugen durchführt.

Passagier“ oder „Sie“, „Ihr“ und „Sie selbst bezeichnet jede Person (unabhängig davon, ob es sich um einen Erwachsenen, ein Kind oder ein Kleinkind handelt), die aufgrund eines Flugscheins zur Beförderung in einem Flugzeug berechtigt ist, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder.

„Passagierdaten“ oder „personenbezogene Daten“ bezeichnet die erforderlichen Informationen gemäß Artikel 6 (personenbezogene Daten);

Abflugort“ bezeichnet den auf dem Flugschein angegebenen Abflugort (z. B. Flughafen, Bahnhof oder einen anderen auf dem Flugschein angegebenen Abflugort).

Bestimmungsort“ bezeichnet den auf dem Flugschein angegebenen Bestimmungsort (z. B. Flughafen oder einen anderen auf dem Flugschein angegebenen Bestimmungsort).

Passagier mit eingeschränkter Mobilität bezeichnet jede Person, deren Mobilität bei der Nutzung von Verkehrsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder einer sonstigen Ursache für eine Behinderung oder aufgrund ihres Alters eingeschränkt ist und deren Situation eine angemessene Betreuung sowie die Anpassung der allen Passagieren zur Verfügung gestellten Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert.

Verbotene Gegenstände“ bezeichnet bestimmte Gegenstände, deren Mitnahme oder Einpacken in Ihr aufgegebenes oder nicht aufgegebenes Gepäck verboten (untersagt) oder eingeschränkt ist.


Verordnung [EG] Nr. 261/2004“ bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

Reservierung“ bezeichnet jeden von uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter erfassten Beförderungsantrag eines Fluggastes.

Buchungsnummer“ oder „PNR“ bezeichnet den Passagierdatensatz in der Datenbank unseres computergestützten Buchungssystems, der die Reiseroute für einen Passagier oder eine Gruppe von zusammenreisenden Passagieren enthält.

Buchungsbestätigung“  oder  „Flugticket  bezeichnet  das  Dokument  mit  der  Aufschrift

 

„Buchungsbestätigung“, das von uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter aus dem Buchungssystem ausgestellt wird und den Namen des Passagiers, die Flugdaten sowie die Vertragsbedingungen enthält.

Flugpläne oder Flugplanangaben“ bezeichnet die Liste der Abflug- und Ankunftszeiten der Flüge, wie sie in den vom Luftfahrtunternehmen oder in dessen Auftrag veröffentlichten Flugplanhandbüchern aufgeführt sind und der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege zur Kenntnis gebracht werden.

Zwischenlandung“ bezeichnet jeden Ort, der in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben oder in unseren Flugplänen als planmäßiger Zwischenstopp (unabhängig von der Dauer) zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Bestimmungsort in dieser Buchungsbestätigung aufgeführt ist.

Besondere Interessenerklärung“ bezeichnet die Erklärung, die der Fluggast bei der Übergabe des aufzugebenden Gepäcks abgibt und in der gegen Zahlung eines Zuschlags ein Wert angegeben wird, der über der im Übereinkommen festgelegten Haftungsgrenze liegt.

Sonderziehungsrechte“ oder „SZR bezeichnet die zusammengesetzte Währungseinheit, die aus einem Währungskorb bestehend aus Euro, japanischem Yen, Pfund Sterling und US-Dollar gebildet wird und als


offizielle Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds dient. Die Währungswerte der SZR schwanken und werden an jedem Bankarbeitstag neu berechnet. Diese Werte sind den meisten Geschäftsbankern bekannt und werden regelmäßig in führenden Finanzzeitschriften veröffentlicht.

 

Tarif“ bezeichnet unsere veröffentlichten Flugpreise, Gebühren und/oder die damit verbundenen Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die, soweit erforderlich, bei den zuständigen Behörden hinterlegt sind.

Steuern“ bezeichnet Gebühren, Steuern und Abgaben, die von Regierungen, einem Flughafenbetreiber oder einer anderen Behörde erhoben werden. (Siehe auch die Definition von „Steuern“ in Artikel 8.2.)

Reisebestimmungen“ sind die von uns veröffentlichten (in ihrer jeweils gültigen Fassung) und zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Vorschriften, die die Beförderung von Passagieren und/oder Gepäck regeln und die geltenden Tarife umfassen; diese sind auf unserer Website und auf Anfrage in unseren Büros erhältlich.

Nicht aufgegebenes Gepäck“ oder „Handgepäck“ bezeichnet sämtliches Gepäck, mit Ausnahme von aufgegebenem Gepäck, einschließlich aller persönlichen Gegenstände, die Sie an Bord des Flugzeugs mitführen. Dieses nicht aufgegebene Gepäck verbleibt in der Obhut des Passagiers.

Wir“, „unser“, „uns“, „Air Arabia“ bezeichnet „Air Arabia PJSC“, „Air Arabia Maroc“, „Air Arabia Egypt“, „Air Arabia Abu Dhabi“, „Air Arabia DMM“ oder jede andere Fluggesellschaft, die die Marke Air Arabia nutzt, wie von Zeit zu Zeit festgelegt; jede davon ist eine unabhängige Fluggesellschaft, die nach den Gesetzen des Landes ihrer Registrierung gegründet wurde; weitere Angaben zur Identifizierung finden Sie in Artikel 7.4 (Unsere Identifizierung).

Website“ oder „Mobile App bezeichnet unsere Internetseite www.airarabia.com  oder mobile

Anwendungen, die von Air Arabia von Zeit zu Zeit betrieben werden.


1.2 Wir haben Überschriften verwendet, um Ihnen das Verständnis dieser Bedingungen zu erleichtern und das Auffinden von Informationen zu vereinfachen.

1.3.  Ein Verweis auf „Artikel“ in diesen Bedingungen bezeichnet einen Artikel dieser Bedingungen.

 

1.4.    In diesen Bedingungen ist jeder Verweis auf ein Gesetz, eine gesetzliche Bestimmung, eine untergeordnete Rechtsvorschrift, einen Kodex oder eine Richtlinie („Rechtsvorschrift“) ein Verweis auf diese Rechtsvorschrift in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie auf jede Rechtsvorschrift, die eine solche Rechtsvorschrift (mit oder ohne Änderungen) neu erlässt oder konsolidiert.

1.5.            Unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fracht sind unter https://cargo.airarabia.com/conditions-of-carriage/ veröffentlicht.

ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT

 

2.1  Allgemeine Bestimmungen

 
2.1.1.  Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen regeln jede Buchung, die Sie bei uns vornehmen, sowie jede Haftung, die wir im Zusammenhang mit dieser Buchung haben, da sie Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags mit uns sind, und gelten nur für die Beförderung, die wir für Sie erbringen und für die unsere Kenncodes auf dem Ticket angegeben sind, sofern in Artikel 2.2 nichts anderes bestimmt ist.

2.1.2.  Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten für jeden Anbieter seine eigenen Geschäftsbedingungen, die den Verkauf seiner Produkte und Dienstleistungen regeln. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sowohl diese Bedingungen als auch die Geschäftsbedingungen für etwaige Zusatzleistungen der jeweiligen Anbieter gelesen haben, bevor Sie Ihre Transaktion mit uns abschließen.


2.1.3.  Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind in unseren Verkaufsbüros oder bei autorisierten Vertretern erhältlich und können auf der Aira Rabia-Website durch Anklicken der Hyperlinks zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgerufen werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Bedingungen sowie die Bedingungen zu lesen, die für alle Zusatzleistungen gelten, die Sie erwerben möchten.

2.1.4.  Durch die Buchung eines Fluges bei uns und/oder durch das Einchecken für einen Flug bei uns und/oder für zusätzliche Dienstleistungen gelten diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen als von Ihnen im Namen Ihrer selbst und aller anderen Personen, die in Ihrer Buchungsbestätigung aufgeführt sind, akzeptiert.

2.1.5.    Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten auch für kostenlose oder ermäßigte Beförderungen, sofern im Beförderungsvertrag oder in einem anderen Vertragsdokument, das uns mit dem Passagier verbindet, nichts anderes vorgesehen ist.

2.1.6. Wenn Sie eine Buchung vornehmen, müssen Sie als Buchender mindestens 18 Jahre alt sein, und wir werden Sie nach einem Buchungsnamen fragen, unter dem Sie als Buchender bekannt sein werden:

(a)   diese Bedingungen im Namen der in der Buchung genannten Passagiere akzeptieren;

(b)   dafür verantwortlich sein, jegliche Mitteilungen oder Korrespondenz (einschließlich Änderungen, Ergänzungen und Stornierungen) von uns oder unseren Lieferanten bezüglich der Buchung entgegenzunehmen und an alle in der Buchung genannten Passagiere weiterzuleiten;

(c)   Wenn der Buchende kein Reisender ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Buchende befugt ist, die personenbezogenen Daten des/der Reisenden während der Buchung weiterzugeben; Sie erklären sich außerdem bereit, uns auf Anfrage die Kontaktdaten des Hauptreisenden der Buchung mitzuteilen, der von uns kontaktiert werden kann, um ihn über Störungen wie Verspätungen und Stornierungen zu informieren oder zu Marketingzwecken anzusprechen;


(d)   Sie erkennen an, dass andere Reisende derselben Buchung nachträgliche Änderungen daran vornehmen können (sofern dies gemäß unseren Änderungsrichtlinien zulässig ist), nachdem sie die erforderlichen Sicherheitsfragen zum Datenschutz beantwortet und uns bestätigt haben, dass sie Ihre Zustimmung zu solchen Änderungen haben. Wir handeln in gutem Glauben auf der Grundlage der Antworten auf unsere Sicherheitsfragen zum Datenschutz und haften nicht für solche Änderungen, wenn Ihre Zustimmung ohne unser Wissen nicht erteilt wurde.

(e)   Sie erkennen an, dass Sie die Zustimmung jedes Passagiers zum Erhalt etwaiger Rückerstattungen und, sofern zutreffend, fälliger Nebenkosten oder Entschädigungen im Rahmen der Buchung haben. Wenn eine Buchung durch einen Dritten (einschließlich Buchungssystemen) vorgenommen wird, handelt der Dritte (z. B. ein Reisebüro) als Buchender und übernimmt im Namen der in der Buchung genannten Passagiere alle Rechte und Pflichten des Buchenden; und

2.1.7.  Sie erkennen an, dass Ihre personenbezogenen Daten uns für die in unserer Datenschutzerklärung genannten Zwecke übermittelt wurden, und indem Sie uns Ihre Kontaktdaten als Buchender zur Verfügung stellen und/oder dem Buchenden die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen zu handeln, stimmen Sie zu, dass wir diese Kontaktdaten in der gesamten späteren Korrespondenz zwischen dem Buchenden und uns oder unseren Lieferanten verwenden. Bitte stellen Sie sicher, dass die uns übermittelten Kontaktdaten des Buchenden korrekt sind, und informieren Sie uns unverzüglich, falls sich diese Daten ändern.

2.1.8.  Wir sind in erster Linie eine Punkt-zu-Punkt-Fluggesellschaft, können unsere Flüge jedoch nutzen, um Anschlussflüge für die Weiterreise anzubieten. Wenn Sie einen Anschlussflug mit Air Arabia ausschließlich innerhalb desselben PNR gebucht haben, haften wir für Ihren Anschlussflug. Wenn Sie jedoch einen Anschlussflug mit Air Arabia mit einem anderen PNR oder auf Flügen anderer Fluggesellschaften gebucht haben, stellt dies einen separaten Beförderungsvertrag dar. In diesem Fall übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung für verpasste Anschlussflüge auf einem nachfolgenden


Flug oder auf Flügen anderer Fluggesellschaften. Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen solchen Weiterflug oder einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft zu buchen, sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen hinsichtlich Check-ins, Gepäck und Reisedokumenten auf einem nachfolgenden Flug oder auf Flügen anderer Fluggesellschaften erfüllen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen solchen Weiterflug oder einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft zu buchen, sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen hinsichtlich Online-Check-in, Gepäck und Reisedokumenten auf einem nachfolgenden Flug oder auf Flügen anderer Fluggesellschaften erfüllen. Zur Vermeidung von Zweifeln: Da Air Arabia eine Punkt-zu-Punkt-Fluggesellschaft ist, verlangen wir, dass Sie oder jeder Passagier in Ihrer Buchung, der ein Visum für die Einreise in die VAE, nach Marokko, Ägypten oder zu einem Zwischenstopp benötigt, über ein gültiges Visum verfügt, wenn er auf einem Flug reist, unabhängig davon, ob Sie oder ein anderer Passagier in Ihrer Buchung beabsichtigen, auf einen Anschlussflug umzusteigen.

2.1.9.   Kein Beauftragter, Mitarbeiter oder Vertreter des Beförderers ist befugt, Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.

 

2.2  Charterflüge, Codeshare-Flüge und Zusatzleistungen

 2.2.1.  Bestimmte von uns durchgeführte Flüge unterliegen einem Charter- oder Codeshare-Vertrag.

2.2.2.   Der Fluggast wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrags über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmens/Luftfahrtunternehmen informiert. Nach Abschluss des Beförderungsvertrags kann ein anderes Luftfahrtunternehmen als das auf dem Flugschein angegebene die betreffende Beförderung durchführen, und der Fluggast wird über die Identität des tatsächlichen Luftfahrtunternehmens informiert, sobald diese bekannt ist. In jedem Fall wird der Fluggast spätestens beim Check-in oder, im Falle eines Anschlussfluges ohne vorheriges Check-in, vor dem Einsteigen gemäß den geltenden Vorschriften informier


2.2.3.          Das ausführende Luftfahrtunternehmen wendet seine eigenen Allgemeinen Beförderungsbedingungen sowie Verfahren und Regelungen zur Schadenregulierung in Bezug auf alle Fluggäste auf den von ihm durchgeführten Codeshare-Flügen an. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass weder das vermarktende Luftfahrtunternehmen noch das ausführende Luftfahrtunternehmen berechtigt ist, das jeweils andere zur Änderung seiner Beförderungsbedingungen zu zwingen; das Luftfahrtunternehmen, das höhere Leistungen anbietet, ist allein für diese Leistungen verantwortlich.

2.2.4.  Ungeachtet des Artikels 2.1 (Allgemeine Bestimmungen) gilt Folgendes: Wenn wir im Rahmen des Abschlusses des Luftbeförderungsvertrags vereinbaren, mit Dritten Vorkehrungen für die Erbringung von Zusatzleistungen an Sie zu treffen, treffen wir solche Vereinbarungen ausschließlich als Vertreter des Anbieters und haften Ihnen gegenüber nicht (außer bei Fahrlässigkeit unsererseits) für diese Vereinbarungen, da sich die Dauer der Beförderung im Luftverkehr nicht auf Beförderungen zu Lande, zu Wasser oder auf Binnenwasserstraßen erstreckt, die außerhalb eines Flughafens durchgeführt werden. Die für solche Zusatzleistungen angebotenen Preise werden vom jeweiligen Drittanbieter angeboten, und die Annahme des Angebots ermächtigt uns, die Kosten in Ihrem Namen vollständig an den jeweiligen Dritten zu zahlen.

2.2.5.  Die Geschäftsbedingungen für Mietwagen über Air Arabia sowie für Air Arabia Holidays oder Air Arabia Airwards finden Sie auf unserer Website.

2.3  Vorrangiges Recht

Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten, sofern sie nicht im Widerspruch zu unseren Tarifen oder zu den für Ihren Beförderungsvertrag geltenden Gesetzen stehen; in diesem Fall gelten der Tarif oder das Gesetz. Sollte eine dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen auf diese Weise unwirksam werden, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin gültig.


2.4  Gültigkeit der Bedingungen

 2.4.1.  Jeder Beförderung unterliegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen sowie die zum Zeitpunkt der Buchung durch den Passagier geltenden Tarifbestimmungen der Beförderer.

2.4.2.  Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen und anderen Reisebestimmungen, die wir möglicherweise haben, haben diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen Vorrang. Sollte ein Teil unserer Reisebestimmungen auf diese Weise ungültig werden, gelten die übrigen Teile der Reisebestimmungen weiterhin.

 

2.5  Der englische Text ist maßgebend

 Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen können in mehreren Sprachen wiedergegeben werden. Bei Widersprüchen zwischen dem englischen Text und einem nicht-englischen Text gilt der englische Text, sofern das anwendbare lokale Recht nichts anderes vorschreibt.

ARTIKEL 3 REISEVORBEREITUNGEN, VERSICHERUNG UND AIRREWARDS

3.1  Reisevorbereitungen

 3.1.1.  Sie sind allein dafür verantwortlich, alle notwendigen Vorkehrungen für Ihre Reise zu treffen und sicherzustellen, dass Sie alle Gesetze, Vorschriften und Anordnungen der Orte einhalten, an die Sie reisen, wie zum Beispiel:

·       sich bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten zu erkundigen, ob Sie einen Reisepass, ein Visum oder ein anderes Reisedokument, ein Gesundheitszeugnis oder einen Nachweis über die Weiterreise benötigen;


·       diese Dokumente zu beschaffen;

·       Impfungen zu erhalten; und

·       sich über Gefahren für Ihre Gesundheit und Sicherheit an Ihrem Reiseziel bzw. Ihren Reisezielen zu informieren.

 3.1.2. Wenn wir Ihnen bei einem der oben genannten Aspekte Ihrer Reise Unterstützung oder Informationen bieten, entbindet Sie dies nicht von Ihrer Verantwortung in Bezug auf diese Angelegenheiten.

3.1.3. Sie sollten sich vor Reiseantritt über alle lokalen Gegebenheiten und Bedingungen an Ihrem Reiseziel bzw. Ihren Reisezielen erkundigen. Wir geben keine Zusicherungen hinsichtlich der Sicherheit, der Bedingungen oder anderer Aspekte ab, die an einem Reiseziel bestehen könnten.

 

3.2  Reiseversicherung

 

Da Reisen mit vielen Risiken verbunden sind und unsere Haftung Ihnen gegenüber möglicherweise begrenzt ist, können Sie eine Reiseversicherung abschließen, die unter anderem folgende Risiken abdeckt:

·       Änderungen der Reisepläne und Reiserücktritt,

·       Arzt- und Krankenhauskosten,

 

·       Personenschäden und Tod,

·       verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck und andere Gegenstände oder

 

·       verpasste Fluganschlüsse und zusätzliche Kosten.

 

3.3  AirRewards Treueprogramm

AirRewards ist das Treueprogramm von Air Arabia. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu AirRewards finden Sie unter diesem Link.


ARTIKEL 4 BUCHUNGEN UND RESERVIERUNGEN

 4.1.  Allgemeine Bestimmungen

 4.1.1.  Eine Buchung für einen Flug gilt als vorgenommen, wenn sie auf Antrag des Passagiers durch uns oder unseren autorisierten Vertreter im computergestützten Reservierungssystem der Fluggesellschaft als angenommen und bestätigt erfasst wurde. Die Buchung für einen Flug kann entweder über unsere Callcenter oder über unser Online-Buchungssystem auf unserer Website vorgenommen werden.

4.1.2.  Für alle Buchungen werden elektronische Tickets ausgestellt. Die Tarife sind erst nach Ausstellung des Tickets garantiert.

4.1.3. Sobald das Ticket gekauft wurde, erstellt das System ein Ticket, das an die von Ihnen bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Sie müssen dieses Ticket ausdrucken und es für den Zugang zum Flughafen und das Check-in verwenden. Wir haften nicht für irreführende Hinweise oder Ausfälle bzw. Fehler des autorisierten Agenten oder für Ausfälle aufgrund der Integration unseres Reservierungssystems mit anderen Subsystemen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Online-Zahlungssysteme, Online-Reisebürosysteme usw.

4.1.4.  Sie sind dafür verantwortlich, alle bei der Buchung genannten Reisebestimmungen zur Kenntnis zu nehmen. Wir betrachten diese Reisebestimmungen als von Ihnen akzeptiert, wenn Sie Ihre Buchung abschließen.

4.1.5.    Sie sind für die Richtigkeit aller von Ihnen bei der Buchung angegebenen Informationen verantwortlich, einschließlich Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die für unsere gesamte Kommunikation mit Ihnen verwendet werden.


4.1.6.  Sie müssen uns zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen, wenn Sie unter einer Erkrankung oder einem anderen Zustand leiden, aufgrund dessen Sie beim Ein- oder Aussteigen oder an Bord eines Flugzeugs (wie in Artikel 5 definiert) medizinische Hilfe oder besondere Unterstützung benötigen.

 

4.2.  Fristen für die Ticketausstellung

 Sollten wir nicht alle für das Ticket fälligen Beträge (einschließlich aller Steuern, Gebühren, etwaiger Zusatzoptionen und Entgelte) vor Ablauf der von uns angegebenen Frist für die Ticketausstellung oder Überweisung direkt vom Passagier oder von einem Reisebüro, Online-Reisebüro oder einem Dritten, der die Zahlung im Namen des Passagiers vornimmt, erhalten haben oder sollte es zu einer Rückbuchung auf Verlangen des Kreditkartenausstellers kommen, sind wir berechtigt, Ihre Buchung ohne Vorankündigung zu stornieren und den Sitzplatz einem anderen Passagier zuzuweisen, ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem betreffenden Passagier, für den wir keine Zahlung entweder direkt oder über ein Reisebüro, ein Online-Reisebüro oder einen Dritten oder aufgrund der Rückbuchung durch den Kreditkartenaussteller erhalten haben, und ohne jegliche Haftung seitens des Beförderers und unabhängig von etwaigen Zahlungen, die der Passagier an das Reisebüro, das Online-Reisebüro, den Kreditkartenaussteller oder einen Dritten geleistet hat.

4.3.  Sitzplatzzuweisung

Wir bemühen uns, Wünsche bezüglich der Sitzplatzzuweisung im Voraus zu berücksichtigen, können jedoch nicht garantieren, dass Sie einen bestimmten Sitzplatz erhalten, selbst wenn die Reservierung für diesen Sitzplatz bestätigt wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit, auch nach dem Einsteigen in das Flugzeug, zuzuweisen oder neu zuzuweisen, da dies aus betrieblichen, sicherheitstechnischen oder Sicherheitsgründen erforderlich sein kann.


4.4.  Service an Bord

4.4.1.  Wir übernehmen keine Gewähr für die Bereitstellung/Verfügbarkeit von Bordunterhaltungsgeräten und angekündigten Programmen, für angekündigte Mahlzeiten oder für die Verfügbarkeit angekündigter Borddienstleistungen.

 

4.4.2.  Wir garantieren nicht, dass Mahlzeiten stets genau der Beschreibung entsprechen. Dies liegt daran, dass sie von Dritten in unserem Auftrag zubereitet wurden. Wir akzeptieren keine Anfragen nach nussfreien Mahlzeiten und garantieren nicht, dass die Umgebung an Bord unserer Flugzeuge frei von Nüssen oder Nussprodukten ist.

4.5.  Änderungen an Buchungen

4.5.1.    Wenn Sie Ihre Buchung ändern möchten, können Sie dies gemäß den Bestimmungen der Vertragsbedingungen tun; ein neues Ticket wird erst nach Zahlung etwaiger anfallender Differenzbeträge bei Flugpreisen, Gebühren und Entgelten bestätigt und ausgestellt, wie in unseren Reisebestimmungen aufgeführt und Ihnen von uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter mitgeteilt.

4.5.2.   Wir befördern nur Personen, die nachweislich aufgrund eines Tickets dazu berechtigt sind, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Wir haften nicht gegenüber anderen Personen, die behaupten, aufgrund desselben Tickets zur Beförderung berechtigt zu sein.

4.5.3.  Ein Ticket ist nicht übertragbar, und nur der Passagier, dessen Name auf dem Ticket aufgedruckt ist, ist zur Nutzung berechtigt.


4.5.4.  Bestimmte Tarife unterliegen Bedingungen, die die Möglichkeit einer Änderung einschränken oder ausschließen.

 

4.6.  Stornierung von Buchungen

 4.6.1.   Wenn Sie Ihre Buchung stornieren möchten, können Sie dies gemäß den Bedingungen Ihres Beförderungsvertrags tun.

4.6.2.  Für Flüge mit Air Arabia Maroc gebuchte Flugscheine können nicht storniert werden.

 

4.6.3. Bestimmte Tarife unterliegen Bedingungen, die die Möglichkeit einer Stornierung einschränken oder ausschließen.

 

4.7.  Rückbestätigung von Buchungen

 4.7.1.     Sofern nicht anders angegeben, ist es nicht erforderlich, dass Sie Anschluss- oder Rückflugbuchungen vor dem Flug rückbestätigen. Falls wir von Ihnen verlangen, Ihre Buchung vor einem Flug rückzubestätigen, werden wir oder unser autorisierter Vertreter Sie darüber informieren, wann, wie und wo dies zu erfolgen hat.

4.7.2.  Falls eine Rückbestätigung erforderlich ist und Sie diese versäumen, können wir Ihre Weiter- oder Rückflugbuchungen stornieren, und es erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Flugpreises für diese stornierte Buchung, es sei denn, die für Ihr Ticket geltenden Bedingungen lassen dies zu.

 

4.8.  Stornierung von Weiterflugbuchungen

4.8.1.  Wir stornieren den nicht genutzten Teil Ihrer Buchung, wenn Sie für einen Flug nicht einchecken oder wenn Sie nach dem Einchecken nicht innerhalb der von uns beim Check-in festgelegten Frist mit Ihrer Bordkarte am Flugsteig erscheinen.


4.8.2.   Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten jeglicher Art, die sich aus Ihrer Nichtbeachtung der Anforderungen der Artikel 9.1 und 9.3 ergeben.

 

4.9.  Namensänderung

4.9.1.  Sie können eine Namensänderung beantragen, sofern die Buchung bezahlt wurde. Um den Namen des Passagiers zu ändern, müssen Sie die Gebühr für die Namensänderung sowie gegebenenfalls die Preisdifferenz entrichten.

4.9.2.  Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Vorgang mindestens 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abschließen müssen.

4.9.3.   Die Möglichkeit der Namensänderung gilt nicht für Air Arabia Maroc oder für einen Teil der Buchung.

4.9.4.     Bestimmte Tarife unterliegen Bedingungen, die die Möglichkeit einer Namensänderung einschränken oder ausschließen.

ARTIKEL 5 BESONDERE UNTERSTÜTZUNG UND FLUGTAUGLICHKEIT

 

5.1.  Allgemeine Bestimmungen

5.1.1. Die Beförderung von unbegleiteten Kindern, Passagieren mit eingeschränkter Mobilität und Personen mit Erkrankungen oder sonstigen Personen, die besondere Unterstützung benötigen, weil Sie sich nicht selbst versorgen, die Toilette nicht ohne Hilfe benutzen oder die Flugzeugkabine nicht ohne Hilfe verlassen können oder weil Sie besondere Bedürfnisse haben, die spezielle Ausrüstung erfordern, erfolgt nur, wenn

(a) Sie vor dem Einsteigen die Genehmigung eines von uns als ausreichend qualifiziert erachteten Arztes eingeholt haben; und (b) Sie von einer Person begleitet werden, die Ihnen bei Ihren Bedürfnissen behilflich sein kann. Die Beförderung schwangerer Frauen kann einer vorherigen Vereinbarung gemäß Artikel 5.3 unterliegen. Die besonderen Bedingungen für die Beförderung von Passagieren gemäß diesem Artikel 5.1 sind auf Anfrage bei uns und unseren autorisierten Vertretern sowie auf der AirArabia-Website erhältlich.


5.1.2.   Es wird empfohlen, dass Sie uns bei der Buchung über Ihre Behinderung oder den Bedarf an besonderer Unterstützung, einschließlich des Bedarfs an einem Rollstuhl, informieren. Sollte ein Antrag auf besondere Unterstützung nach der Buchung oder gemäß den geltenden Vorschriften weniger als 48 Stunden vor Abflug gestellt werden, werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um dem Antrag gemäß den geltenden Vorschriften nachzukommen, wobei wir insbesondere den Zeitrahmen und die spezifische Art der angeforderten Unterstützung berücksichtigen. Sollten Sie beim Einchecken oder beim Einsteigen besondere Hilfe oder einen Rollstuhl benötigen, für die kein Antrag rechtzeitig und gemäß diesem Artikel gestellt wurde, haben wir das Recht, den Passagier gemäß Artikel 10 abzulehnen. Wir werden uns bemühen, ihn auf einem anderen von unserer Fluggesellschaft durchgeführten Flug unterzubringen.

5.1.3.  Wenn Sie eine Vorerkrankung oder eine bestimmte Erkrankung haben, die durch das Reisen in einer Druckkabine beeinträchtigt werden könnte, wird empfohlen, dass Sie vor Antritt eines Fluges, insbesondere eines Langstreckenfluges, einen Arzt konsultieren und alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit Ihr Flug ohne Zwischenfälle verläuft.

5.2.  Tiefe Venenthrombose (TVT)

 Einige Studien kommen zu dem Schluss, dass längere Bewegungslosigkeit ein Risikofaktor für die Bildung von Blutgerinnseln in den Beinen (TVT – tiefe Venenthrombose) sein kann. Wenn Sie glauben, dass bei Ihnen ein Risiko für eine TVT oder andere gesundheitliche Probleme besteht, konsultieren Sie vor Reiseantritt Ihren Arzt.

 

5.3.  Beförderung von schwangeren Passagieren, Neugeborenen, Kindern und Säuglingen

5.3.1.  Wenn Sie schwanger sind, müssen die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.


(i)    Wir befördern Sie bis zur 28. Schwangerschaftswoche, sofern Sie das „EXPECTANT MOTHER INDEMNITY FORM“ (Formular zur Haftungsfreistellung für werdende Mütter) ausfüllen, das Ihnen beim Check-in ausgehändigt wird.

(ii)   Wir befördern Sie nach Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche bis zur 36. Schwangerschaftswoche – oder bis zur 32. Schwangerschaftswoche, wenn Sie eine Mehrlingsgeburt wie Zwillinge oder Drillinge erwarten – nur, wenn Sie uns ein ärztliches Attest oder Schreiben vorlegen

(iii) Das ärztliche Attest oder der ärztliche Brief muss in englischer Sprache verfasst, von einem Arzt unterzeichnet und abgestempelt sein und folgende Angaben enthalten:

·       Die genaue Anzahl der Schwangerschaftswochen,

·       den voraussichtlichen Entbindungstermin,

·       die Bestätigung, dass die Schwangerschaft normal verläuft, und

·      die Bestätigung, dass Sie zumindest für den Hinflug flugtauglich sind.

Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als vierzehn (14) Tage vor dem Abflugdatum liegen. Sie müssen außerdem das „EXPECTANT MOTHER INDEMNITY FORM“ (Haftungsfreistellungsformular für werdende Mütter) ausfüllen, das Ihnen beim Check-in ausgehändigt wird.

(iv) Wir befördern Sie nicht, wenn Sie die 36. Schwangerschaftswoche überschritten haben.

(v)   Wenn Sie innerhalb von sieben Tagen nach der Entbindung reisen möchten, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Säuglinge dürfen 48 Stunden nach der Entbindung nicht reisen und benötigen eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, um zwischen drei und sieben Tagen nach der Entbindung zu reisen.


5.3.2.  Bitte beachten Sie:

i.         Wir geben keine Zusicherung, dass das Reisen für Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während Ihrer Schwangerschaft sicher ist. Sie müssen sich vor Ihrem Flug von Ihrem eigenen Arzt beraten lassen. Die oben genannten Zeiträume stellen lediglich unsere Mindestanforderungen dar.

ii.         Einige Länder sehen Beschränkungen für die Einreise von schwangeren Ausländerinnen vor.

 

Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat, um etwaige weitere Beschränkungen zu bestätigen.

5.4.  Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen (UM)

5.4.1.  Wir befördern keine Minderjährigen unter 12 Jahren (zum Zeitpunkt des Abflugs des betreffenden Fluges), es sei denn, das Kind wird von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet, der mindestens 16 Jahre alt ist.

5.4.2.  Ein begleitender Elternteil oder Erziehungsberechtigter muss auf derselben Buchungsbestätigung reisen.

5.5.  Erstattung von medizinischen Kosten durch den Passagier

5.5.1.     Wenn Sie uns nicht über eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung oder eine Handlungsunfähigkeit im Sinne von Artikel 5.1.1. informieren und/oder wenn Sie an Bord des Flugzeugs aufgrund einer bereits vor dem Flug bestehenden Erkrankung (unabhängig davon, ob Sie davon Kenntnis hatten oder nicht) oder aufgrund Ihrer Schwangerschaft erkranken und wir in Verbindung mit dieser Erkrankung das Flugzeug zu einem außerplanmäßigen Zielort umleiten oder den Rückflug bzw. die Flüge verzögern.


5.5.2. Sie erstatten uns die Kosten, die uns durch Ihre Behandlung an Bord eines Flugzeugs, Ihren Transport am Boden oder die Bezahlung einer von Dritten erbrachten Behandlung entstanden sind. Sie tragen außerdem alle Kosten, die uns durch die Umleitung eines Flugzeugs oder durch einen Rückflug oder eine Flugverspätung zur Einholung medizinischer Hilfe entstanden sind, wenn Sie gegen die Artikel 5 (1) bis

(4) verstoßen haben. Wir können den Wert nicht genutzter Beförderungsleistungen auf Ihrem Ticket oder nicht genutzter Gutschriften auf Ihrem Konto bei uns oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Gelder auf die uns von Ihnen geschuldete Zahlung anrechnen.

ARTIKEL 6 PERSONENBEZOGENE DATEN

6.1.   Sie erkennen an, dass personenbezogene Daten alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person umfassen. Dazu gehören Namen, Adresse, Telefonnummer, Passdaten und IP-Adresse. Sensible personenbezogene Daten beziehen sich auf eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, zu der „rassische oder ethnische Herkunft, Krankenakten, Strafregister, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse Überzeugungen, politische Neigungen, sexuelle Orientierung sowie Informationen über Kinder“ gehören. Ihre personenbezogenen Daten (einschließlich sensibler personenbezogener Daten) wurden uns zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt: (i) zur Vornahme einer Buchung; (ii) zur Erfassung und Ausstellung eines Tickets; (iii) die Ausstellung einer Bordkarte und anderer Begleitdokumente im Zusammenhang mit Ihrer Beförderung; (iv) die Benachrichtigung über Änderungen an Ihrer Reiseroute; (v) die Beantwortung Ihrer Anfragen oder Wünsche; (vi) die Ausstellung von Belegen; die Durchführung Ihrer Beförderung; (vii) die Erbringung von Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Beförderung; (viii) die Buchhaltung, (ix) Abrechnungs- und Prüfungsverfahren sowie andere administrative Zwecke; (x) Erleichterung von Einreise-, (xi) Zoll- und Einreiseformalitäten;

(xii) Erleichterung von Sicherheitskontrollen; (xiii) Umgang mit Einwanderungsbehörden; (xiv) Erfüllung von Sicherheitsanforderungen; (xv) Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten; (xvi) Sicherstellung der Einhaltung der für uns geltenden gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen; (xvii) Bearbeitung von


Kundenbeziehungsangelegenheiten; statistische Analyse; (xviii) Systemtests, (xix) Wartung und Entwicklung; (xx) Marktanalyse; (xxi) Unterstützung bei künftigen Transaktionen mit Ihnen; (xxii) Direktmarketing und Marktforschung; (xxiii) Anpassung unseres Marketings an Ihre spezifischen Beförderungsanforderungen; (xxiv) Benchmarking und Leistungsmessungen; (xxv) Schulungen zur IT-Wartung oder -Entwicklung; (xxvi) Betrieb von Vielfliegerprogrammen; (xxvii) Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen Ihnen gegenüber; (xxviii) Bereitstellung von Daten an Behörden im Zusammenhang mit Ihrer Beförderung (z. B. Sicherheit, (xxix) Zoll oder Einwanderung, sofern wir nach geltendem Recht dazu verpflichtet sind); (xxx) sowie andere Zwecke, die mit Ihrer Beförderung in Zusammenhang stehen oder sich daraus ergeben.

6.2.  Zu diesen Zwecken stellen Sie uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung und ermächtigen uns, diese Daten zu speichern und zu verwenden sowie an folgende Stellen zu übermitteln und/oder mit diesen zu teilen: unsere eigenen Niederlassungen, unsere bevollmächtigten Vertreter, unsere anderen Unternehmen und/oder Marken, alle Personen, an die wir unsere Rechte und Pflichten übertragen; Drittunternehmen, die entsprechende Dienstleistungen und Einrichtungen bereitstellen; für uns tätige Datenverarbeiter; unseren bevollmächtigten Vertretern; Regierungs- und Vollzugsbehörden; sowie Kredit- und anderen Zahlungskartenunternehmen.

6.3.  Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch für Direktmarketingzwecke speichern, werden hierfür jedoch zuvor Ihre Einwilligung einholen. Sie können den Erhalt von Marketingmaterialien kostenlos abbestellen, indem Sie uns unter Verwendung der in Artikel 7.4 angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.

6.4.   Sensible personenbezogene Daten, beispielsweise Daten zu Ihrer Gesundheit oder Behinderungen, Ihrer Religion, Vorstrafen oder Ähnlichem, können von uns verarbeitet werden. Sie erkennen an und akzeptieren, dass Sie uns durch die Bereitstellung sensibler personenbezogener Daten Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilen, diese zu den oben genannten Zwecken zu verarbeiten und an Dritte weiterzugeben. Wir verpflichten uns, Ihre Daten in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen zu


erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu übermitteln. Wir haften nicht für Angriffe durch Cyberkriminelle und Ransomware; wir werden unser Bestes tun, um diese so weit wie möglich zu verhindern. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten können wir diese in Länder übermitteln, die möglicherweise nicht das gleiche Schutzniveau bieten.

6.5.    Wir können Ihre Telefongespräche mit uns auch überwachen und/oder aufzeichnen, um ein einheitliches Serviceniveau zu gewährleisten, Betrug zu verhindern bzw. aufzudecken sowie zu Schulungszwecken.

6.6.   Wir können den Namen und die Kontaktdaten einer dritten Person anfordern, die wir im Notfall kontaktieren können. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die dritte Person der Weitergabe der zu diesem Zweck bereitgestellten Informationen zustimmt.

6.7.    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten wir über Sie erheben, wie wir diese schützen, wie und warum wir sie verarbeiten, an wen wir sie weitergeben und welche Datenschutzrechte Sie haben, finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung, die auf unserer Website www.airarabia.com

verfügbar ist.

6.8.  Aufgrund von Rechtsvorschriften bestimmter Länder, einschließlich der Europäischen Union, müssen wir, wenn Sie zwischen diesen Ländern reisen, sind wir verpflichtet, bestimmten Zielflughäfen vor Ihrem Flug zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Falls diese Informationen erforderlich sind, werden wir Sie über diese Anforderung und darüber informieren, wie Sie uns diese Informationen zur Verfügung stellen können. Sie müssen uns diese Informationen mehr als zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug Ihres Fluges zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung dieser Informationen durch den Beförderer an die Zielflughäfen bedeutet nicht, dass Ihre Einreise in einen Staat oder ein Gebiet akzeptiert wird oder dass Sie dazu berechtigt sind.


ARTIKEL 7 – FLUGTICKETS

7.1.  Allgemeine Bestimmungen

7.1.1.  Ihr Flugticket gilt als Anscheinsbeweis für den Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und uns.

7.1.2.  Wir erbringen die Beförderungsleistung nur für Personen, die im Besitz eines gültigen Flugtickets sind, vorausgesetzt, dass jede dieser Personen im Flugticket namentlich als Passagier aufgeführt ist.

7.1.3.  Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf Beförderung auf einem Flug, wenn das vorgelegte Ticket manipuliert wurde oder wenn es von anderen als uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter geändert wurde. Sie sind außerdem verpflichtet, einen eindeutigen Lichtbildausweis vorzulegen, der Sie als den im Ticket ODER im Reservierungssystem genannten Passagier identifiziert, sowie gültige Reisedokumente in Form eines Reisepasses und etwaiger Visa oder anderer erforderlicher Dokumente, die den Anforderungen der für die von Ihnen durchgeführte Beförderung zuständigen Behörden genügen.

7.1.4.  Für die Zwecke der Übereinkommen und für alle anderen relevanten Zwecke gilt ein Ticket als Passagierticket und Beförderungsdokument.

7.1.5.  Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Ticket nicht verloren geht oder gestohlen wird.

7.1.6.  Sollten Sie von einem Sondertarif profitieren, der bestimmten Bedingungen unterliegt, müssen Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten während Ihrer gesamten Reise jederzeit geeignete Belege vorlegen können, die die Erfüllung dieser Bedingungen nachweisen. Andernfalls sind Sie verpflichtet, uns die Differenz zwischen dem ursprünglich gezahlten Sondertarif einschließlich Steuern, Gebühren oder Abgaben und dem Tarif einschließlich Steuern, Gebühren oder Abgaben zu zahlen, den Sie ohne das Vorliegen der betreffenden besonderen Bedingungen hätten zahlen müssen. Sollten Sie die Zahlung der Tarifdifferenz versäumen oder verweigern, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen das Einsteigen zu verweigern.


7.2.  Gültigkeitsdauer

Sofern im Ticket, in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder in den geltenden Reisebestimmungen oder Tarifen nichts anderes vorgesehen ist, gilt ein Ticket nur für den/die darin genannten Passagier(e) und für das/die darin angegebene(n) Datum(e), Uhrzeit(en) und Flug(e). Ihre Buchungsbestätigung ist ungültig und wird von uns nicht anerkannt, wenn sie nicht in der in der Buchungsbestätigung angegebenen Reihenfolge genutzt wird.

 

7.3.  Gutschriften, Sondertarife, Rückerstattungen

7.3.1.  Wir verkaufen einige Tickets zu Sondertarifen, die teilweise oder vollständig nicht erstattungsfähig sein können. Einige Tarife und Buchungsbestätigungen sind mit Bedingungen verbunden, die Ihr Recht auf Änderung oder Stornierung von Buchungen einschränken oder ausschließen. Sie sollten den Tarif wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

7.3.2.  Sofern geltende Gesetze nichts anderes vorsehen, erfolgen Rückerstattungen (sofern vorhanden) ausschließlich in Form von Gutschriften, die gemäß unseren Reisebestimmungen für den Kauf von Tickets verwendet werden können. Es werden keine Barerstattungen gewährt. Die Gutschrift wird in unserem System unter Ihrer stornierten oder ungenutzten Buchungsnummer verbucht.

7.3.3. Falls Sie zur Vorlage eines ärztlichen Attests aufgefordert werden, muss dieses von einem staatlichen Krankenhaus stammen und die gesundheitlichen Gründe angeben, die Sie an der Reise gehindert haben, vorausgesetzt, dass diese gesundheitlichen Gründe zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt waren.

7.3.4.  Im Falle des Todes eines Passagiers vor Nutzung seiner Tickets ist eine Rückerstattung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Todestag zulässig; auf schriftlichen Antrag eines Familienangehörigen des verstorbenen Passagiers erfolgt die Rückerstattung nach Erhalt einer gültigen Sterbeurkunde.


7.3.5.   Das Guthaben ist für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Buchungsdatum Ihres ursprünglichen Tickets gültig („Gültigkeitsdauer“). Das Guthaben ist nicht übertragbar und kann nur zur teilweisen oder vollständigen Bezahlung einer anderen Buchungsbestätigung verwendet werden, vorausgesetzt, dass der in der neuen Buchung genannte Passagier mit dem Passagier in der ursprünglichen Buchung identisch ist und die Buchung innerhalb der Gutschriftsfrist erfolgt. Das Guthaben kann nur über ein Air Arabia-Callcenter oder einen autorisierten Vertreter eingelöst werden.

7.3.6.  Falls Sie zu einem Flug nicht erscheinen, gilt Ihre Buchung als ungültig, und wir werden Sie weder befördern noch auf einen anderen Flug umbuchen, noch Ihnen einen Betrag zur Verfügung stellen, der als Gutschrift für einen zukünftigen Flug verwendet werden könnte. Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Flughafengebührenanteils Ihrer Buchung für die nicht in Anspruch genommenen Flüge gemäß Artikel 13.

7.4.  Unsere Identifizierung

7.4.1.  Unsere Identifizierung kann im Ticket auf unseren Airline-Code abgekürzt werden oder anderweitig angegeben werden; als unsere Adresse gilt der Sitz unserer Hauptniederlassung oder Hauptgeschäftsstelle (wie in der nachstehenden Tabelle definiert):

 Bezeichnungscode    Adresse

Fluggesellschaft

 

Air Arabia PJSC  (G9)  Postfach 132, Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate.
Air Arabia Maroc (3O)  Rue de Carthage 4, 20153 Casablanca, Marokko

Air Arabia Egypt (E5) Florida Mall Sheraton-Gebäude Kairo, Ägypten
Air Arabia Abu Dhabi (3L) Business Park 1, Zayed International Airport, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
Air Arabia DMM (4P) King Fahd International Airport, King Fahd Ibn Abdul Aziz  Branch  Rd.,  Al  Matar  District,  Dammam, Königreich Saudi-Arabien


7.4.2.  Sollte das ausführende Luftfahrtunternehmen aus irgendeinem Grund ein anderes Unternehmen als Air Arabia PJSC, Air Arabia Maroc, Air Arabia Egypt, Air Arabia Abu Dhabi oder Air Arabia DMM sein, werden wir Sie so bald wie möglich darüber informieren. Diese Beförderung unterliegt weiterhin diesen Bedingungen.

ARTIKEL 8 TARIFE, STEUERN, GEBÜHREN, ENTGELTE UND WÄHRUNG

8.1.  Tarife

8.1.1. Die für den/die Flug(e) gezahlten Tarife gelten nur für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort zum Flughafen am Zielort zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten und Daten, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben. Die Flugpreise beinhalten keine Bodentransportleistungen zwischen Flughäfen und Check-in-Schaltern in der Stadt.

8.1.2. Die Flugpreise für Ihre Buchungsbestätigung wurden gemäß dem zum Zeitpunkt der Zahlung für Ihre Buchungsbestätigung geltenden Tarif berechnet.

8.2.  Steuern, Gebühren und Abgaben

8.2.1.   Anwendbare Steuern, Gebühren und Abgaben, die uns von einer Regierung oder einer anderen Behörde, einschließlich des Flughafenbetreibers, auferlegt werden und die wir im Zusammenhang mit Ihrem Flug von Ihnen einziehen oder in Ihrem Namen entrichten müssen, sind von Ihnen zusätzlich zum Flugpreis an uns zu zahlen. Beim Kauf Ihres Tickets werden Sie über alle Steuern, Gebühren und Abgaben informiert, die nicht im Flugpreis enthalten sind, und diese werden in der Regel separat auf Ihrem Ticket ausgewiesen.


8.2.2.  Solche Steuern und Abgaben für Flugreisen ändern sich ständig und können nach dem Datum der Buchung Ihres Tickets erhoben werden. Diese geänderten Beträge werden nicht auf Ihrer Buchungsbestätigung ausgewiesen. Wenn solche Steuern oder Abgaben nach der Ticketbuchung und vor Ihrer Reise eingeführt oder erhöht werden, geben wir diese Kosten an Sie weiter, sofern uns dies gesetzlich gestattet ist, und Sie sind verpflichtet, diese vor dem Abflug zu begleichen. Solche Gebühren, Entgelte oder Steuern, die zusätzlich zum Flugpreis anfallen, können Ihnen durch Abbuchung von der für Ihre Buchung verwendeten Kredit- oder Debitkarte oder am Flughafen in Rechnung gestellt werden. Eine Nichtzahlung kann Ihre Möglichkeit beeinträchtigen, mit uns zu fliegen.

 

8.2.3.  Wenn Steuern, Gebühren oder Entgelte, die Sie bei der Ausstellung des Tickets an uns entrichten, später abgeschafft oder gesenkt werden, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung von uns.

8.2.4.  Wenn Sie Ihr Ticket nicht nutzen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung aller Steuern, Gebühren und Abgaben, die Sie gemäß Artikel 8.2.1. gezahlt haben, abzüglich etwaiger anfallender Servicegebühren, die wir infolgedessen nicht verpflichtet sind, in Ihrem Namen an eine Regierung oder eine andere Behörde zu zahlen.

8.2.5.  Wenn Sie den anfallenden Flugpreis (einschließlich, aber nicht beschränkt auf anfallende Steuern, Gebühren, Abgaben, Zusatzoptionen und Zuschläge) für die Buchungsbestätigung nicht vor Ihrem Flug bezahlen, stornieren wir Ihre Reservierung und verweigern Ihnen das Boarding.

8.3.  Von uns oder einem autorisierten Vertreter erhobene Bearbeitungsgebühren

 

Wir oder unsere autorisierten Vertreter können Ihnen Bearbeitungsgebühren für die Ausstellung eines Tickets in Rechnung stellen. Bearbeitungsgebühren können je nach Ort des Ticketkaufs, Art des Fluges, dem anwendbaren Flugpreis und dem Ticketvertriebskanal variieren. Bearbeitungsgebühren werden nicht zum Ticketpreis hinzugerechnet, sondern separat berechnet. Bearbeitungsgebühren sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, ein Ticket wird aufgrund eines Fehlers unsererseits oder seitens unseres


autorisierten Agenten storniert. Wir werden Sie vor Abschluss einer Buchung über die Höhe der anfallenden Bearbeitungsgebühren informieren.

8.4.  Zahlungswährung

 

Der Flugpreis, ohne Steuern, Bearbeitungsgebühren und Verwaltungsgebühren, ist in der Währung des Landes zu zahlen, in dem das Ticket gekauft wird, es sei denn, wir oder unser autorisierter Vertreter geben eine andere Währung an (z. B. weil die lokale Währung nicht umgerechnet wird). Nach unserem alleinigen Ermessen können wir auch Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.

ARTIKEL 9 CHECK-IN UND BOARDING

9.1.      Online- und City-Check-in

9.1.1.      Der Online- und City-Check-in ist für einige Flughäfen und ab bestimmten Städten verfügbar.

9.1.2.  Bevor Sie für Ihren geplanten Flug am Flughafen eintreffen, können Sie online einchecken und entweder Ihre Bordkarte ausdrucken oder eine mobile Bordkarte herunterladen, sofern Sie von einem Flughafen abfliegen, an dem diese akzeptiert werden. Um online einzuchecken, müssen Sie unsere Website oder App aufrufen und den Anweisungen folgen. Sie müssen den Online-Check-in für Ihren/Ihre geplanten Flug(e) innerhalb des in Ihrem Ticket angegebenen Zeitraums abschließen. Sobald Sie online eingecheckt haben, müssen Sie entweder Ihre Bordkarte ausdrucken oder, falls Sie von einem Flughafen abfliegen, an dem diese akzeptiert werden, eine mobile Bordkarte herunterladen und diese mit zum Flughafen nehmen. Sie können auch online einchecken und Ihre Bordkarte ausdrucken oder eine mobile Bordkarte herunterladen (sofern Sie von einem Flughafen abfliegen, an dem diese akzeptiert werden) für alle nachfolgenden Flüge.

9.1.3.  Bitte beachten Sie, dass Flughäfen mobile Bordkarten akzeptieren, die über die Air Arabia App auf Ihr Mobiltelefon oder Tablet heruntergeladen wurden. Flughäfen akzeptieren möglicherweise keine PDF-Versionen Ihrer Bordkarte, die auf ein Mobiltelefon oder Tablet heruntergeladen wurden, und lassen Sie möglicherweise nicht durch die Sicherheitskontrolle oder an Bord Ihres Fluges, wenn Sie eine PDF-Version Ihrer Bordkarte auf einem Mobiltelefon oder Tablet vorlegen.

9.1.4.   Wenn Sie seit der Buchung Ihrer Flüge Angaben zu Ihren Flügen geändert, ein Kleinkind hinzugefügt, besondere Unterstützung angefordert und/oder einen Sitzplatz über die Sitzplatzzuweisung oder andere von uns angebotene Dienstleistungen gebucht haben, müssen Sie erneut online einchecken und eine neue Bordkarte ausdrucken oder, sofern diese am Abflughafen verfügbar sind, eine neue mobile Bordkarte für Ihren Flug bzw. Ihre Flüge herunterladen, da Ihre ursprüngliche Bordkarte nicht mehr gültig ist. Sie müssen bei Ihrer Ankunft am Flughafen im Besitz Ihrer ausgedruckten Bordkarte oder Ihrer mobilen Bordkarte sein.

9.1.5.  Wenn Ihr Flug verspätet ist oder gestrichen wurde oder wenn Sie auf einen anderen Flug umgebucht wurden, müssen Sie erneut online einchecken und eine neue Bordkarte ausdrucken oder, sofern am betreffenden Flughafen verfügbar, eine neue mobile Bordkarte herunterladen, da die ursprüngliche Bordkarte nicht mehr gültig ist. Wenn Sie sich bereits am Flughafen befinden, wenn Ihr Flug verspätet ist oder gestrichen wurde, begeben Sie sich bitte zum Gepäckaufgabeschalter, zum Helpdesk oder zum Kundenservice, wo Ihnen einer unserer Mitarbeiter behilflich sein wird.

9.2.  Check-in-Fristen am Flughafen

 

Sie müssen sich rechtzeitig vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges zum Check-in einfinden, damit der Check-in, die behördlichen Formalitäten und die Sicherheitskontrollen abgeschlossen werden können, wobei Folgendes zu beachten ist:

9.2.1.  Die Check-in-Fristen können je nach Flughafen variieren, und Ihre Reise verläuft reibungsloser, wenn Sie ausreichend Zeit einplanen, um die Check-in-Fristen einzuhalten. Wir oder unsere autorisierten Vertreter werden Sie über die Check-in-Frist für Ihren ersten Flug mit uns informieren, falls diese länger als die übliche Frist ist. Für alle nachfolgenden Flüge Ihrer Reise sollten Sie sich über die Check-in-Fristen informieren, indem Sie unseren Flugplan konsultieren oder uns bzw. unsere autorisierten Vertreter fragen.


9.2.2.  Sie müssen die geltende Check-in-Frist einhalten; nach Ablauf der Check-in-Frist ist ein Check-in nicht mehr möglich. Bei Ankunft nach Ablauf der Check-in-Frist können Sie Ihre Buchung und den gesamten gezahlten Flugpreis verlieren.

9.2.3.  Behördliche Formalitäten und Sicherheitsverfahren können je nach Flughafen und für bestimmte Flüge variieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie diese Formalitäten und Verfahren einhalten.

9.2.4.  Wenn Sie online oder an den Check-in-Schaltern in der Stadt eingecheckt haben, sollten Sie direkt durch die Sicherheitskontrolle und etwaige Zoll-/Einreisebereiche zum Abfluggate gehen.

9.2.5.  Wenn Sie im Voraus Unterstützung für den Weg zum Gate gebucht haben, informieren Sie bitte entweder einen unserer Mitarbeiter am Flughafen oder begeben Sie sich bei Ihrer Ankunft am Flughafen zum von der zuständigen Flughafenbehörde angegebenen Abholpunkt, wo die Unterstützung für Sie organisiert wird. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.

9.2.6.  Wenn Sie mit einem Rollstuhl reisen, informieren Sie bitte ein Mitglied unseres Flughafenpersonals, sobald Sie am Flughafen ankommen, um sicherzustellen, dass unser Personal über Ihre Bedürfnisse und die benötigte Unterstützung informiert ist. Sie sollten sicherstellen, dass Sie mit ausreichend Zeit am Flughafen ankommen, um die Sicherheitskontrolle zu passieren und rechtzeitig zum Abfluggate zu gelangen. Rollstühle mit einem Gewicht von mehr als 60 kg können nicht befördert werden, es sei denn, die Fluggesellschaft hat dies nach Rücksprache mit den Ankunfts- und Abflugstellen bezüglich der Einrichtungen genehmigt.

9.2.7.  Die Bereitstellung von Unterstützung auf dem Flughafengelände, beim Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug sowie bei der Abfertigung im Ankunftsbereich am Zielort liegt in der Verantwortung der jeweiligen Flughafenbehörde. Bedenken hinsichtlich des Umfangs der erbrachten Dienstleistungen sollten gegebenenfalls an die Flughafenbehörde gerichtet werden.


9.2.8.   Sie dürfen nur dann mit einem anderen Passagier in einem separaten PNR für denselben Flug einchecken, wenn Sie beide gleichzeitig am Check-in-Schalter erscheinen und die Sicherheitskontrollen durchlaufen haben.


9.3.  Beim Check-in

 

9.3.1.     Alle Passagiere, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen beim Check-in ihre Buchungsbestätigung und alle erforderlichen Reisedokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reisepässe, Visa usw., vorlegen. Wenn Sie beim Check-in die für die Reise zum Zielort Ihrer Buchung erforderlichen Reisedokumente nicht vorlegen, kann Ihnen die Beförderung verweigert werden, was dazu führen kann, dass Sie Ihre Buchung und den gesamten gezahlten Flugpreis verlieren.

9.3.2.   Beim Check-in stellen wir Ihnen Ihre Bordkarte und einen Gepäckschein für Ihr aufgegebenes Gepäck aus. Es ist wichtig, dass Sie diese während Ihrer gesamten Reise bei sich behalten.

9.3.3.   Normalerweise sind die Check-in-Schalter am Flughafen drei Stunden vor Abflug geöffnet und schließen eine Stunde vor dem planmäßigen Abflug. An einigen Flughäfen gelten andere Check-in-Zeiten. Bitte überprüfen Sie daher die auf Ihrem Ticket angegebene Check-in-Zeit, da es Abweichungen geben kann. Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihr aufgegebenes Gepäck vor Ablauf der Check-in-Frist aufgegeben haben. An einigen Flughäfen müssen Sie Ihr aufgegebenes Gepäck mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges aufgegeben haben, andernfalls wird Ihr aufgegebenes Gepäck nicht zur Beförderung angenommen. An einigen Flughäfen müssen Sie Ihr aufgegebenes Gepäck mehr als 60 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges aufgegeben haben, damit es angenommen wird. Bitte überprüfen Sie Ihr Bestätigungsdokument auf diese begrenzten Ausnahmen.


9.3.4.    Gruppen, die unter derselben PNR reisen, oder gemeinsam reisende Familien können ihr aufgegebenes Gepäck gleichzeitig zusammenlegen; sie müssen ihr Gepäck jedoch einzeln aufgeben, damit jeder Passagier seinen eigenen Gepäckabschnitt bei sich behält. Falls ein Gruppenmitglied aus irgendeinem Grund am Flugsteig aussteigt, muss das aufgegebene Gepäck dieses Gruppenmitglieds ausgeladen werden.

9.4.  Einsteigen

9.4.1.  Die Einzelheiten zum Einsteigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gate-Nummer oder die Einsteigefrist, sind in der Regel auf Ihrer Bordkarte angegeben, können jedoch durch eine öffentliche Durchsage oder auf andere Weise geändert werden. Sie müssen zu dem von uns beim Check-in angegebenen Zeitpunkt am Flugsteig anwesend sein, in jedem Fall jedoch spätestens 20 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges, andernfalls können Sie möglicherweise nicht zur Reise zugelassen werden.

9.4.2.   Ihr Reisepass und Ihre Reisedokumente werden beim Passieren der Sicherheitskontrolle am Flughafen sowie erneut vor dem Einsteigen in das Flugzeug überprüft.

9.4.3.   Bei Ankunft am Gate müssen Sie bestimmte Informationen zu Ihrem Flug und Ihrer Identität vorlegen. Dazu gehören Ihre Bordkarte für Ihren Flug und ein gültiger Lichtbildausweis. Einzelheiten zu diesen Ausweisvorschriften, die für alle Flüge (sowohl internationale als auch Inlandsflüge) gelten.

9.4.4.  Wenn Sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt vor oder nach der in diesem Artikel genannten Boarding-Zeit am Boarding-Gate einfinden oder wenn Sie nicht reisefertig sind und nicht über die erforderlichen Dokumente verfügen, nehmen Sie zur Kenntnis und erkennen an, dass wir die Beförderung verweigern, Ihren Sitzplatz einbehalten und Ihr aufgegebenes Gepäck aus dem Flugzeug ausladen, ohne dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Zweifeln: Dies umfasst auch Ihr Versäumnis, die im Rahmen der Anforderungen an die Vorab-Passagierdaten erforderlichen Informationen einzureichen oder vorzulegen. Einzelheiten zu unseren Anforderungen an Passagierdaten sind in Artikel 6 festgelegt.


9.5.  Wichtiger Hinweis

Wir sind nicht verpflichtet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung, Sie auf einem alternativen Flug zu befördern oder Ihnen eine Rückerstattung des Flugscheins anzubieten) und haften nicht für Verluste oder Kosten jeglicher Art, die sich aus Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels 9 ergeben.

ARTIKEL 10 VERWEIGERUNG UND BESCHRÄNKUNG DER BEFÖRDERUNG

10.1.  Recht auf Verweigerung der Beförderung

10.1.1.  Wir sind berechtigt, die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck auf einem Flug zu verweigern (auch wenn Sie im Besitz eines gültigen Flugscheins und einer Bordkarte sind), wenn eines oder mehrere der unten aufgeführten Ereignisse eingetreten sind oder wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass sie eintreten könnten, wobei Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht verpflichtet sind, Nachforschungen anzustellen, um festzustellen, ob wir davon ausgehen, dass ein Ereignis eintreten könnte. Siehe auch die Artikel 10.2 und 13.4 bezüglich der Folgen einer Beförderungsverweigerung.

10.1.2. Eine solche Maßnahme ist erforderlich, um geltende Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen einer Regierung eines Staates oder Landes einzuhalten, aus dem, in das oder über das geflogen wird; oder

10.1.3.  Die Beförderung von Ihnen und/oder Ihrem Gepäck könnte die Sicherheit, Gesundheit oder den Schutz des Flugzeugs, anderer Passagiere oder der Besatzung (einschließlich des Bodenpersonals) oder den Komfort anderer Passagiere an Bord des Flugzeugs gefährden oder nachteilig und erheblich beeinträchtigen oder hat diese bereits gefährdet oder nachteilig und erheblich beeinträchtigt; oder

10.1.4. Sie scheinen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen; oder wenn Sie sich im illegalen Besitz von Drogen befinden oder wir Grund zu der Annahme haben, dass dies der Fall ist; oder


10.1.5.  Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihrer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, scheint eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, für Passagiere, für die Besatzung, für das Flugzeug oder für Personen oder Eigentum darin darzustellen oder stellt eine wahrscheinliche oder tatsächliche Quelle erheblicher Belästigung oder Unannehmlichkeiten für andere Passagiere an Bord des Flugzeugs dar, sollten Sie die Reise fortsetzen; oder

10.1.6. Sie haben sich geweigert, eine Sicherheitskontrolle an Ihrer Person oder Ihrem Gepäck durchführen zu lassen; oder

10.1.7.   Sie haben sich geweigert, sich einer Sicherheitskontrolle für sich selbst oder Ihr Gepäck zu unterziehen, oder Sie haben, nachdem Sie sich einer solchen Kontrolle unterzogen haben, keine zufriedenstellenden Antworten auf Sicherheitsfragen beim Check-in oder am Flugsteig gegeben, oder Sie haben eine Sicherheitsprofilbewertung/-analyse nicht bestanden, oder Sie manipulieren oder entfernen Sicherheitssiegel an Ihrem Gepäck oder Sicherheitsaufkleber auf Ihrer Bordkarte; oder

10.1.8.  Sie verwenden bedrohliche, beleidigende oder beschimpfende Worte oder verhalten sich gegenüber dem Bodenpersonal, den Besatzungsmitgliedern oder anderen Passagieren vor oder während eines der Vorgänge beim Einsteigen in Ihren Flug oder beim Aussteigen aus einem Anschlussflug oder an Bord des Flugzeugs vor dem Start bedrohlich, beleidigend oder beschimpfend; oder

10.1.9.  Sie unsere Anweisungen in Bezug auf Sicherheit oder Gefahrenabwehr vor dem Einsteigen oder an Bord des Flugzeugs nicht befolgen, behindern oder stören, oder die Anweisungen von Bodenpersonal oder Besatzungsmitgliedern bei der Ausübung ihrer Pflichten nicht befolgen, oder wenn Sie das Flugzeug, seine Ausrüstung oder Teile davon manipulieren oder mit Manipulation drohen; oder


10.1.10. Sie befolgen unsere Anweisungen in Bezug auf Sicherheit, Gefahrenabwehr oder den Komfort der Passagiere nicht, beispielsweise hinsichtlich der Sitzplatzwahl, der Unterbringung von nicht aufgegebenem Gepäck, des Rauchens, des Alkoholkonsums, des Drogenkonsums oder der Nutzung elektronischer Geräte (z. B. Mobiltelefone, Laptops, PDAs, tragbare Aufnahmegeräte, CD-, DVD- und MP3-Player, elektronische Spiele oder Sendegeräte); oder

10.1.11.  Sie haben eine Bombendrohung, eine Entführungsdrohung oder eine sonstige Sicherheitsbedrohung ausgesprochen oder versucht, eine solche auszusprechen; oder

10.1.12.  Sie begehen während des Check-ins oder eines der anderen Vorgänge beim Einsteigen in Ihren Flug, beim Aussteigen aus einem Anschlussflug oder an Bord des Flugzeugs vor dem Start eine Straftat; oder Sie verhalten sich störend oder ungebührlich

10.1.13.  Sie verfügen nicht über gültige Reisedokumente oder scheinen nicht im Besitz solcher zu sein; Sie versuchen oder haben versucht, illegal in ein Land einzureisen, durch das Sie möglicherweise auf der Durchreise sind oder für das Sie kein gültiges Einreisedokument besitzen; Sie vernichten Reisedokumente während des Fluges; Sie weigern sich, Ihre Reisedokumente auf Aufforderung gegen Quittung einem Mitglied der Besatzung auszuhändigen; Sie weigern sich, uns zu gestatten, Ihre Reisedokumente zu kopieren; oder wenn das Check-in-Personal den Verdacht hat, dass eine Diskrepanz zwischen der auf dem Dokument angegebenen Person und der vor ihm stehenden Person besteht.

10.1.14.  Wir wurden (mündlich oder schriftlich) von Einwanderungs- oder anderen Behörden des Landes, in das Sie reisen oder durch das Sie möglicherweise durchreisen möchten, oder eines Landes, in dem Sie einen Zwischenstopp geplant haben, darüber informiert, dass Ihnen die Einreise in dieses Land nicht gestattet wird, selbst wenn Sie über gültige Reisedokumente verfügen; oder


10.1.15.   Sie (oder die Person, die das Ticket bezahlt hat) haben den anfallenden Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Abgaben nicht vollständig bezahlt; oder

10.1.16. Sie haben die Check-in-Frist nicht eingehalten oder sind nicht rechtzeitig am Flugsteig erschienen; oder

 10.1.17.  Sie legen ein Ticket vor, das:

·       ungültig ist oder zu sein scheint, oder

·       rechtswidrig oder auf betrügerische Weise erworben wurde (beispielsweise durch die Verwendung einer gestohlenen Kredit- oder Debitkarte), oder

·       aufgrund eines Versäumnisses des autorisierten Vertreters nicht bezahlt wurde,

·       gefälscht oder ohne erforderliche Befugnis verfälscht oder verändert wurde, oder

·       von einer anderen Stelle als uns oder unserem autorisierten Vertreter gekauft, ausgestellt oder verändert wurde, oder

·       als beschädigt, verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder eine Fälschung ist, oder

10.1.18.  Sie können nicht nachweisen, dass Sie die im Ticket genannte Person sind, oder Sie erfüllen die an anderer Stelle in diesen Beförderungsbedingungen festgelegten Anforderungen nicht; oder

10.1.19.  Sie unterlassen es oder weigern sich, uns Informationen zu übermitteln, die sich in Ihrem Besitz befinden oder Ihnen zur Verfügung stehen und die eine staatliche Behörde rechtmäßig von uns über Sie angefordert hat; oder

10.1.20.  Sie sind aus medizinischen Gründen fluguntauglich; oder

10.1.21.  Sie sind im illegalen Besitz von Drogen oder wir haben den begründeten Verdacht, dass dies der Fall ist; oder


10.1.22.  Sie sind unter 12 Jahre alt und werden nicht von einem Erziehungsberechtigten über 16 Jahren begleitet, der auf demselben Ticket genannt ist; oder

10.1.23.  Sie haben sich zuvor in einer der oben verbotenen Weisen verhalten und wir glauben, dass Sie ein solches Verhalten wiederholen könnten, oder Ihnen wurde zuvor von einer anderen Fluggesellschaft die Beförderung aus einem Grund verweigert, der mit Ihrem Verhalten zusammenhängt, oder Sie haben gegen eine Ihrer in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegten Pflichten im Zusammenhang mit einer früheren Beförderung durch uns verstoßen; oder

10.1.24.  Sie benötigen beim Einchecken oder beim Einsteigen besondere Hilfe, die bei der Reisebuchung nicht angefordert wurde oder gemäß den geltenden Vorschriften nicht mindestens 48 Stunden vor der angekündigten Abflugzeit des Fluges gemäß Artikel 5.1 angefordert wurde und die wir vernünftigerweise nicht leisten können; oder

10.1.25.  Wir haben Ihnen mitgeteilt, dass wir Sie zu keinem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung auf unseren Flügen befördern werden; oder

10.2.  Erstattung von Kosten

Wird Ihnen die Beförderung aus einem der in Artikel 10.1 genannten Gründe verweigert, erstatten Sie uns alle Kosten, die uns entstehen durch: (a) die Reparatur oder den Ersatz von Eigentum, das durch Sie verloren gegangen, beschädigt oder zerstört wurde; (b) Entschädigungen, die wir an von Ihren Handlungen betroffene Passagiere oder Besatzungsmitglieder zahlen müssen; und (c) die Verspätung des Flugzeugs zum Zwecke Ihrer Entfernung und/oder der Entfernung Ihres Gepäcks. Wir können den Wert nicht genutzter Beförderungsleistungen aus Ihrer Buchungsbestätigung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Gelder auf solche Zahlungen oder Ausgaben anrechnen.


10.3.  Nicht aufeinanderfolgende Flüge

10.3.1.   Ihr Ticket ist nur für jeden der auf dem Ticket und in der Reservierung (PNR) in unserem Computerreservierungssystem vermerkten Flüge gültig, vom Abflugort über etwaige Zwischenstopps bis zum endgültigen Zielort. Ihr Ticket verliert seine Gültigkeit und wir haben das Recht, die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck auf einem Flug zu verweigern (auch wenn Sie im Besitz eines Tickets und einer Bordkarte sind), wenn nicht alle gebuchten Flüge, sowohl Hin- als auch Rückflug, in der auf dem Ticket angegebenen Reihenfolge genutzt werden.

10.3.2.  Vor dem ersten Flug: Wenn Sie nicht in der genauen Reihenfolge der Flüge in der Buchung reisen möchten, müssen Sie vor dem ersten Flug in dieser Reihenfolge die Buchung gemäß Artikel 4.5 ändern oder die Buchung gemäß Artikel 4.6 stornieren; danach können Sie eine neue Buchung vornehmen.

10.3.3.  Jeder Flug in der Buchung: Wenn Sie einen Flug nicht in der exakten Reihenfolge der Buchung antreten, gilt Artikel 7.3.6 unverzüglich für alle Flüge in der Buchung (Hin- und Rückflug). Alle Flüge in der Buchung werden ungültig.

10.3.4.   Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Kosten jeglicher Art, die sich aus Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels ergeben.

 

10.4.  Sperrliste

10.4.1  Wir sind berechtigt, Sie nach eigenem Ermessen auf unsere Sperrliste zu setzen, wenn Sie gegen Sicherheitsvorschriften oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen sei es am Boden oder an Bord unserer Flugzeuge, gegenüber unseren Passagieren, Mitarbeitern und Beauftragten –, wenn Sie sich ungebührlich verhalten oder wenn wir den Verdacht auf betrügerische Transaktionen im Zusammenhang mit Ihren Buchungen hegen.

10.4.2  Sie werden schriftlich über die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse über Ihren Status auf der Sperrliste informiert, einschließlich der Gründe für diese Maßnahme.


10.4.3  Gründe für die Aufnahme in die Sperrliste umfassen unter anderem die folgenden Handlungen:

a.     Störendes Verhalten:

·       Passagiere, die sich ungebührlich oder aggressiv verhalten, beispielsweise durch verbale oder körperliche Übergriffe.

·       Handlungen, die die Aufgaben der Flugbesatzung beeinträchtigen, wie die Weigerung, Sicherheitsanweisungen wie das Anlegen des Sicherheitsgurts zu befolgen.

b.     Gefährdung der Sicherheit:

·       Jeder    Versuch,    Türen    zu    öffnen,            Sicherheitsausrüstung      zu            manipulieren           oder Sicherheitsanweisungen zu missachten.

·       Gefährliches Verhalten, das die Sicherheit anderer gefährdet, wie z. B. Rauchen an Bord.

c.      Sicherheitsbedenken:

·       Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, wie der Versuch, Sicherheitskontrollen am Flughafen zu umgehen, oder das Mitführen nicht zugelassener Gegenstände an Bord.

·       Betrügerisches Verhalten, wie die Verwendung eines gefälschten Ausweises oder der Bordkarte einer anderen Person.

d.     Körperliche Auseinandersetzungen oder tätliche Angriffe:

·       Passagiere, die in körperliche Auseinandersetzungen, Schlägereien oder tätliche Angriffe verwickelt sind, sei es mit anderen Passagieren, Besatzungsmitgliedern oder Bodenpersonal.

·       Fälle unangemessenen körperlichen Verhaltens, wie Belästigung oder Körperverletzung, werden von uns mit einer Null-Toleranz-Politik geahndet.

e.      Nichtzahlung oder betrügerische Zahlungen:

·       Nichtbezahlung von Leistungen, wie strittige Ticketgebühren, die zu ungelösten Forderungen führen.


·       Verwendung betrügerischer Zahlungsmethoden zur Buchung von Flügen.

 

f.      Drohungen oder Beleidigungen (mündlich oder schriftlich):

·       Drohende oder beleidigende Äußerungen, unabhängig davon, ob sie sich gegen die Besatzung oder andere Passagiere richten.

·       Drohungen, auch im Scherz, bezüglich potenzieller Sicherheitsrisiken.

 

 g.     Rechtliche Probleme oder Beteiligung an kriminellen Aktivitäten:

·       Wenn festgestellt wird, dass ein Passagier an illegalen Aktivitäten an Bord beteiligt ist, wie z. B. Drogenhandel oder Schmuggel.

·       Nichteinhaltung der Vorschriften von Zoll- oder Einwanderungsbehörden im Ausland.

 
h.     Gesundheits- und Sicherheitsrisiken:

·       Passagiere, die aufgrund übertragbarer Krankheiten ein Risiko darstellen, ohne die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

·       Situationen, in denen der Gesundheitszustand eines Passagiers eine übermäßige oder spezialisierte Versorgung erfordert, für die die Fluggesellschaft nicht ausgerüstet ist.

10.4.4  Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Aufnahme in unsere Sperrliste Sie daran hindert, mit uns zu reisen oder unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, und zwar für einen Zeitraum, der ausschließlich von uns festgelegt wird. Es ist Ihnen untersagt, unsere Tickets/Produkte zu nutzen, und wir sind berechtigt, alle Ihre zukünftigen Buchungen bei uns ohne Rückerstattung oder Gutschrift zu stornieren.

10.4.5  Sobald Sie auf die Sperrliste gesetzt wurden, können Sie nicht mehr einchecken, und Ihre Buchung wird ohne Rückerstattung oder Gutschrift storniert.


ARTIKEL 11 – GEPÄCK

11.1.  Allgemeine Bestimmungen

11.1.1.  Freigepäckmenge

a)     Einige Tarife beinhalten keine Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck. Der Passagier kann bei der Buchung die gewünschte Freigepäckmenge hinzubuchen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den geltenden Tarifen. Diese stehen Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung zur Verfügung. Die aktuellen Freigepäckmengen und Beschränkungen für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck sind auf unserer Website aufgeführt und können sich von Zeit zu Zeit ändern.

b)     Ein Passagier, der nicht reist, kann seine nicht genutzte Freigepäckmenge für aufgegebenes oder nicht aufgegebenes Gepäck nicht auf andere Passagiere übertragen, einschließlich Passagiere auf demselben Ticket.

 

11.1.2.  Übergepäck

Die Annahme und Beförderung von Übergepäck liegt in unserem Ermessen, und Sie müssen eine Gebühr für die Beförderung von Gepäck zahlen, das Ihre Freigepäckmenge überschreitet. Für Einzelheiten zu den für die Beförderung von Übergepäck geltenden Tarifen wenden Sie sich bitte an uns oder unsere bevollmächtigten Vertreter.

11.1.3.  Ihre Pflichten

a)     Sie erklären, dass Sie über den Inhalt Ihres gesamten Gepäcks vollständig informiert sind.

b)     Sie verpflichten sich, Ihr Gepäck ab dem Zeitpunkt des Packens nicht unbeaufsichtigt zu lassen und keine Gegenstände von einem anderen Passagier oder einer anderen Person anzunehmen.

c)     Sie verpflichten sich, nicht mit Gepäck zu reisen, das Ihnen von einem Dritten anvertraut wurde.


d)     Es wird Ihnen empfohlen, keine verderblichen oder zerbrechlichen Gegenstände in Ihr Gepäck aufzunehmen. Sollten Sie dennoch solche Gegenstände in Ihr Gepäck aufnehmen, müssen Sie sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß und sicher verpackt und in geeigneten Behältern geschützt sind, um eine Beschädigung dieser Gegenstände sowie des Gepäcks anderer Passagiere oder unseres Flugzeugs zu vermeiden.

e)     Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Gepäck ordnungsgemäß verschlossen ist und nur von Ihnen geöffnet werden kann; dies bedeutet, dass wir zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung für verbotene Gegenstände in Ihrem Gepäck übernehmen.

 

11.1.4.  Gegenstände, die Sie nicht in Ihrem Gepäck mitführen dürfen

11.1.4.1.  Allgemeines Es gibt bestimmte streng verbotene Gegenstände, die Sie nicht in Ihrem Gepäck mitführen dürfen. Nachstehend sind Verbote aufgeführt, die sowohl für aufgegebenes als auch für nicht aufgegebenes Gepäck gelten, sowie gesonderte und zusätzliche Verbote, die nur für aufgegebenes Gepäck bzw. nur für nicht aufgegebenes Gepäck gelten. Wenn Sie gegen eine der geltenden Vorschriften verstoßen, kann Ihnen und/oder Ihrem Gepäck die Beförderung verweigert werden (siehe auch Artikel 10.1). Darüber hinaus haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein unzulässiger Gegenstand, der fälschlicherweise in Ihrem Gepäck enthalten ist, beschädigt wird oder Schäden an Ihrem Gepäck verursacht.

a)     Sie dürfen keine der folgenden Gegenstände in die sicherheitsbeschränkten/sterilisierten Bereiche und an Bord eines Flugzeugs oder in Ihr Handgepäck oder Ihr aufgegebenes Gepäck aufnehmen:

(i)             Gegenstände, die das Flugzeug oder Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden könnten, wie beispielsweise diejenigen, die in den Technischen Anweisungen der ICAO für den sicheren Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr und den IATA-Gefahrgutvorschriften sowie in unseren entsprechenden Reisebestimmungen aufgeführt sind.


Sollten Sie mit diesen Regeln und Vorschriften nicht vertraut sein, bitten Sie uns oder unsere bevollmächtigten Vertreter um weitere Informationen;

(ii)            Gegenstände, deren Beförderung durch geltende Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder behördliche Richtlinien eines Staates, von dem oder in den geflogen wird, verboten ist;

(iii)          Gegenstände, die wir als für die Beförderung ungeeignet erachten, weil sie gefährlich oder unsicher sind, oder aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, Form oder Beschaffenheit, oder weil sie zerbrechlich oder verderblich sind, unter anderem unter Berücksichtigung des eingesetzten Flugzeugtyps. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Eignung Ihres Gepäcks haben, bevor Sie am Flughafen eintreffen;

(iv)          Schusswaffen (ob echt, Nachbildungen oder Spielzeug) und Munition, die nicht für Jagd- und Sportzwecke bestimmt sind, dürfen nicht als Gepäck befördert werden. Schusswaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können nach unserem alleinigen Ermessen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. Schusswaffen müssen entladen, gesichert und ordnungsgemäß verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den in Artikel 11.1.4.1 genannten ICAO- und IATA-Vorschriften. (a). (i)

(v)            Sie dürfen in Ihrem aufgegebenen Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Wertgegenstände (einschließlich beispielsweise Geld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Silberwaren, Kunstwerke oder andere Wertgegenstände, optische oder fotografische Ausrüstung), Computer, persönliche elektronische Geräte (einschließlich, ohne Einschränkung, Mobilfunkgeräte und Tablets), gespeicherte Daten, Medikamente oder medizinische Geräte, die Sie während des Fluges oder Ihrer Reise benötigen könnten (medizinische Geräte können im Handgepäck mitgeführt werden) oder die bei Verlust oder Beschädigung nicht schnell ersetzt werden können, Haus- oder Autoschlüssel, wertvolle Dokumente  (einschließlich  beispielsweise  Aktienzertifikate,  Anleihen,  handelbare


Wertpapiere, Wertpapierurkunden, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente) oder Proben. Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, einschließlich Elektrorollstühlen (vorbehaltlich einer Vorankündigung von 48 Stunden und möglicher Platzbeschränkungen an Bord des Flugzeugs sowie vorbehaltlich der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften für Gefahrgut

(vi)          Beispiele für verbotene Gegenstände Sie dürfen diese nicht in sicherheitsrelevante Bereiche und an Bord eines Flugzeugs mitnehmen:

       Waffen, Schusswaffen und andere Geräte, die Projektile abfeuern – Geräte, die dazu geeignet sind oder geeignet erscheinen, durch das Abfeuern eines Projektils schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich: Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten, Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können, Bestandteile von Schusswaffen, ausgenommen Zielfernrohre, Druckluft- und CO₂-Waffen wie Pistolen, Luftgewehre, Gewehre und Kugellagerwaffen, Signalpistolen und Startpistolen, Bögen, Armbrüste und Pfeile, Harpunen und Speerfischgewehre, Schleudern und Katapulte.

       Betäubungsgeräte Geräte, die speziell zum Betäuben oder Immobilisieren entwickelt wurden, darunter: Elektroschockgeräte wie Elektroschocker, Taser und Elektroschockstöcke, Tierbetäubungsgeräte und Tötungsgeräte für Tiere, chemische und biologische Mittel sowie Gase und Sprays zur Ausschaltung und Handlungsunfähigkeit, wie Mace, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;


       Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante — Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen zu verursachen, darunter: Gegenstände zum Hacken, wie Äxte, Beile und Hackmesser, Eispickel und Eishaken, Rasierklingen, Teppichmesser, Messer mit Klingen von mehr als 6 cm, Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt, Kampfsportgeräte mit einer scharfen Spitze oder einer scharfen Kante, Schwerter und Säbel.

       Handwerkszeug – Werkzeuge, die dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen zu gefährden, darunter: Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich kabelloser Akku-Bohrmaschinen, Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm Länge, die als Waffe eingesetzt werden können, wie Schraubendreher und Meißel, Sägen, einschließlich kabelloser Akku-Sägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen

 

       Stumpfe Gegenstände — Gegenstände, die bei einem Schlag schwere Verletzungen verursachen können, darunter: Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke, wie z. B. Schlagstöcke, Black Jacks und Nachtstöcke, Kampfsportausrüstung

       Sprengstoffe sowie Brand- und Zündstoffe und -vorrichtungen — Sprengstoffe sowie Brand- und Zündstoffe und -vorrichtungen, die dazu geeignet sind oder geeignet erscheinen, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen zu gefährden, darunter: Munition, Sprengkapseln, Zünder und Zündschnüre, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern, Minen, Granaten und andere militärische Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände, Rauchpatronen und Rauchpatronen, Dynamit, Schießpulver und plastische Sprengstoffe.


(vii)         Sie dürfen keinen Gegenstand in die Flugzeugkabine mitnehmen, wenn wir nach unserem alleinigen Ermessen feststellen, dass dessen Anwesenheit dort die Sicherheit des Flugzeugs oder einer darin befindlichen Person beeinträchtigen könnte.

b)     Sie dürfen in Ihrem aufgegebenen Gepäck Folgendes nicht mitführen:

 

(i)             Echte Waffen, Nachbildungen oder Spielzeugwaffen, Waffen und Munition, Sprengstoffe oder Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (z. B. Weihnachtsknallbonbons, Feuerwerkskörper oder Feuerwerksknaller) sowie Brandbeschleuniger; Messer jeglicher Art, Typ, Form oder Größe; Brieföffner; Metallbesteck; Schleudern; Steinschleudern, Rasierklingen und Rasiermesser (ausgenommen Sicherheitsrasierer und dazugehörige Klingen); Handwerkswerkzeuge; Dartpfeile; Scheren; Nagelfeilen; Injektionsnadeln und Spritzen (es sei denn, diese sind aus medizinischen Gründen erforderlich und werden von einem ärztlichen Attest begleitet, das die medizinische Notwendigkeit der Mitnahme bestätigt); Stricknadeln; Korkenzieher; Sportschläger und -stöcke (einschließlich beispielsweise Baseball- und Softballschläger, Golfschläger, Cricketschläger, jedoch ausgenommen Tennis-, Badminton-und Squashschläger); harte Sportbälle (einschließlich beispielsweise Cricket-, Feld-, Hockey-oder Billard-, Snooker- oder Poolbälle); Billard-, Snooker- oder Poolqueues; Kampfsportgeräte.

(ii)            Jeder Gegenstand, der nach unserer Auffassung oder nach Auffassung des Sicherheitspersonals am Flughafen als Waffe verwendet oder für eine solche Verwendung umfunktioniert werden könnte, mit der Gefahr, Verletzungen oder Handlungsunfähigkeit zu verursachen oder eine sonstige Sicherheitsbedrohung darzustellen.

(iii)          Beispiele für verbotene Gegenstände, die Sie nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitführen dürfen:


       Sprengstoffe, Brandstoffe und Brandvorrichtungen – Sprengstoffe, Brandstoffe und Brandvorrichtungen, die dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen zu gefährden, darunter: Munition, Sprengkapseln, Zünder und Zündschnüre, Minen, Granaten und andere militärische Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände, Rauchpatronen und Rauchpatronen, Dynamit, Schießpulver und plastische Sprengstoffe.

c)     Smart Bags: Hierbei handelt es sich um Taschen, die Batterien entweder für Motoren oder als integrierte Ladevorrichtungen enthalten. Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

a-     Nicht aufgegebenes Gepäck: Um Smart Bags in die Kabine mitzunehmen, muss die Batterie der Smart Bags entweder (1) aus der Smart Bag entfernt werden ODER (2) die Batterie kann eingebaut bleiben, solange die Smart Bag vollständig ausgeschaltet ist und darf bis zur Ankunft am Zielort nicht eingeschaltet werden. Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien dürfen nicht als Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden.

b-     Aufgegebenes Gepäck: Bei der Aufgabe von Smart Bags muss die Batterie entfernt werden, und die entfernten Batterien dürfen ausschließlich als Teil des Handgepäcks (Kabinengepäck) mitgeführt werden. Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien sind unter keinen Umständen als aufgegebenes Gepäck zulässig.

Alle im Handgepäck mitgeführten Batterien müssen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtlinien für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien. Die Passagiere sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die mitgeführten Batterien diesen Standards entsprechen.

d)     Wir können Sie entweder auffordern, die in den Artikeln 11.1.4.1.(a) und 11.1.4.1.(b) genannten Gegenstände als aufgegebenes Gepäck aufzugeben, oder deren Beförderung gänzlich verweigern.


e)     Sollten trotz des Verbots Gegenstände, auf die in den Artikeln 11.1.4.1.(a) und 11.1.4.1.(b) Bezug genommen wird, in Ihrem Gepäck enthalten sein, haften wir nicht für den Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände.

 

f)      Wenn ein Gegenstand aus dem Handgepäck zum aufgegebenen Gepäck wird (sei es auf Ihren Wunsch oder weil wir dies verlangen), müssen Sie unverzüglich alle Gegenstände daraus entfernen, deren Mitnahme im aufgegebenen Gepäck gemäß Artikel 11.1.4.1.(a) verboten ist. Sie dürfen solche Gegenstände als Handgepäck mitführen, jedoch nur, wenn Sie unsere Anforderungen hinsichtlich Inhalts, Größe und Gewicht des Handgepäcks gemäß Artikel 11.3 einhalten. 

g)     Wir haften nicht für Gegenstände, die aus Ihrem aufgegebenen oder nicht aufgegebenen Gepäck entnommen und vom Sicherheitspersonal des Flughafens einbehalten werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich vor Reiseantritt über die für Ihren Flug und den Abflughafen geltenden Sicherheitsvorschriften zu informieren. Wenn persönliche Gegenstände vom Sicherheitspersonal des Flughafens aus Ihrem Gepäck entnommen werden, liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie vom Sicherheitspersonal des Flughafens eine Quittung erhalten und Vorkehrungen für die Abholung dieser Gegenstände treffen.

11.1.4.2.  Schusswaffen und gefährliche Gegenstände

a)       Wenn Sie Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, einschließlich Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (z. B. Weihnachtsknallbonbons, Feuerwerkskörper oder Knallkörper), als aufgegebenes Gepäck befördern möchten, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich vor Beginn Ihrer Beförderung über alle erforderlichen Genehmigungen der staatlichen und/oder militärischen Behörden des Abflug- und des Ziellandes zu informieren und sicherzustellen, dass Sie diese erhalten haben.


b)      Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, einschließlich Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (z. B. Weihnachtsknallbonbons, Feuerwerkskörper oder Knallkörper), werden nicht als aufgegebenes Gepäck angenommen, es sei denn, dies wurde von uns mindestens 10 Werktage vor Ihrem Flug genehmigt. Wenn sie zur Beförderung angenommen werden, müssen Schusswaffen ungeladen und mit eingerastetem Sicherheitsverschluss sein, ordnungsgemäß verpackt sein und von allen Dokumenten begleitet werden, die von den Abflug-, Ziel- und Zwischenlandeländern gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Beförderung von Munition unterliegt den ICAO- und IATA-Vorschriften gemäß Artikel 11.1.4.1(a). Ihre Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe werden niemals in der Kabine oder im Cockpit des Flugzeugs befördert.

c)       Waffen wie beispielsweise antike Schusswaffen, Schwerter, Messer, Spielzeug- oder Nachbauwaffen, Pfeil und Bogen sowie ähnliche Gegenstände dürfen nur nach unserem Ermessen und vorbehaltlich unserer vorherigen Genehmigung als aufgegebenes Gepäck befördert werden, sind jedoch in der Kabine oder im Cockpit des Flugzeugs nicht gestattet.

d)       Wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung, wenn Gegenstände, die gemäß Artikel 11.1.4.2.(b). und/oder 11.1.4.1.(c) angenommenen Gegenstände aus Ihrem aufgegebenen Gepäck entfernt und/oder von Sicherheitspersonal, Regierungsbeamten, Flughafenbeamten, Polizei- oder Militärbeamten oder anderen an Ihrer Beförderung beteiligten Fluggesellschaften einbehalten oder vernichtet werden.

 

e)       Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung der in 11.1.4 genannten Gegenstände ohne Angabe von Gründen zu verweigern

 
11.1.4.3.  Recht auf Verweigerung der Beförderung von Gepäck

a)     Wir behalten uns vor, aus Sicherheitsgründen die Beförderung oder Weiterbeförderung von Gepäck zu verweigern, das einen der in Artikel 11.1.4 (und Artikel 11.3, sofern es sich ausschließlich um


nicht aufgegebenes Gepäck handelt) beschriebenen verbotenen Gegenstände enthält, oder wenn der Fluggast seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 11.1.3 (a) bis (c), unabhängig davon, ob und wann wir über das Vorhandensein solcher verbotenen Gegenstände informiert werden oder diese entdecken.

b)     Wir können die Beförderung von Gegenständen als Gepäck verweigern, die wir aufgrund ihrer Hygiene, Größe, Form, ihres Gewichts, Aussehens, Inhalts, ihrer Beschaffenheit oder aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen oder zum Schutz des Komforts anderer Passagiere oder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Art nach vernünftigem Ermessen als für die Beförderung ungeeignet erachten, oder deren weitere Beförderung verweigern, sollten sie während einer Reise entdeckt werden. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich bestimmter Gegenstände haben, bitten Sie uns oder unsere bevollmächtigten Vertreter um Rat.

 

c)     Wir können die Annahme von Gepäck zur Beförderung verweigern, es sei denn, es ist nach unserer vernünftigen Einschätzung ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältern verpackt. Auf Ihre Anfrage hin geben wir Ihnen Auskunft über für uns akzeptable Verpackungen und Behälter.

d)     Wir sind nicht verpflichtet, nicht zur Beförderung zugelassenes Gepäck und/oder Gegenstände in Verwahrung zu nehmen.

 

e)     Wir können die Beförderung von Gepäck im Frachtraum verweigern, das Sie unserem Personal nicht vor Ablauf der in Artikel 9.1 festgelegten Check-in-Frist übergeben haben.

 

 11.1.4.4.  Recht auf Durchsuchung, Kontrolle und Röntgenprüfung

a)     Aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit und Gefahrenabwehr sowie zur Überprüfung, dass Sie keine nach diesen Beförderungsbedingungen verbotenen Gegenstände bei sich tragen oder in Ihrem


Gepäck mitführen, sind wir berechtigt, Sie und Ihr Gepäck zu durchsuchen, zu kontrollieren und durchleuchten zu lassen. Wir werden versuchen, Ihr Gepäck in Ihrer Anwesenheit zu durchsuchen; sollten Sie jedoch nicht ohne weiteres erreichbar sein, können wir es in Ihrer Abwesenheit durchsuchen. Wenn Sie uns nicht gestatten, alle derartigen Durchsuchungen, Scans und Röntgenuntersuchungen durchzuführen, werden wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern.

b)     Sie müssen Sicherheitskontrollen Ihres Gepäcks durch Regierungsbeamte, Flughafenbeamte und andere Personen, die zur Durchführung von Sicherheitskontrollen und Durchsuchungen befugt sind, zulassen.

c)     Auf Verlangen von Polizei- oder Militärbeamten und anderen an Ihrer Beförderung beteiligten Fluggesellschaften.

d)     Wenn eine Durchsuchung oder ein Scan Schäden an Ihrem Gepäck verursacht, haften wir nicht für solche Schäden, es sei denn, sie wurden ausschließlich durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.

e)     Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitsbehörden einiger Länder verlangen, dass aufgegebenes Gepäck so gesichert ist, dass es in Abwesenheit des Passagiers geöffnet werden kann, ohne dass dabei Schäden entstehen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über solche Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten.


11.2.  Aufgegebenes Gepäck oder aufgegebenes Reisegepäck

11.2.1.  Bei der Übergabe Ihres Gepäcks, das Sie unter den vorgenannten Bedingungen aufgeben möchten, an uns nehmen wir jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks in Verwahrung und stellen dafür einen Gepäckidentifikationsanhänger aus.

11.2.2.    Jedes aufgegebene Gepäckstück muss mit Ihrem Namen oder einer anderen persönlichen Kennzeichnung versehen sein, die Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und eine Telefonnummer enthält, unter der wir Sie erreichen können; diese Kennzeichnung muss entweder als Etikett oder als Aufkleber sicher am Gepäckstück angebracht sein.

11.2.3.  Aufgegebenes Gepäck wird, soweit möglich, auf demselben Flug wie Sie befördert, doch kann es manchmal erforderlich sein, dass es auf einem anderen Flug befördert wird (beispielsweise aus Sicherheits-

, Gesundheits- oder betrieblichen Gründen oder aufgrund der Größe oder des Gewichts des aufgegebenen Gepäcks oder der Nichteinhaltung relevanter Teile dieser Beförderungsbedingungen) Wenn wir Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem anderen Flug befördern, liefern wir es an die von Ihnen angegebene Adresse, es sei denn, die Rechtsvorschriften am Abholort verlangen, dass Sie zur Zollabfertigung am Ankunftsflughafen anwesend sind, oder der Grund für die Beförderung auf einem anderen Flug hängt mit der Größe oder dem Gewicht des aufgegebenen Gepäcks oder der Nichteinhaltung relevanter Teile dieser Beförderungsbedingungen zusammen.

11.2.4.  Sofern wir nicht beschließen, dass Ihr aufgegebenes Gepäck nicht auf demselben Flug wie Sie befördert wird, befördern wir Ihr aufgegebenes Gepäck nicht, wenn Sie nicht in das Flugzeug einsteigen, in das es verladen wurde, oder wenn Sie nach dem Einsteigen das Flugzeug vor dem Start oder an einem Umsteigeort verlassen, ohne wieder einzusteigen.


11.2.5.  Wir befördern Ihr Übergepäck nur auf demselben Flug wie Sie, wenn im Flugzeug ausreichend Platz vorhanden ist und Sie die anfallende Zusatzgebühr für die Beförderung von Gepäck, das Ihre Freigepäckmenge überschreitet, entrichtet haben.

11.2.6.  Sie müssen sicherstellen, dass Ihr aufgegebenes Gepäck ausreichend robust und gut gesichert ist, um den üblichen und normalen Belastungen des Lufttransports standzuhalten, ohne Schaden zu nehmen (mit Ausnahme von normaler Abnutzung).

 

11.3.  Nicht aufgegebenes Gepäck

11.3.1.    Wir legen eine Höchstzahl und/oder Abmessungen und/oder ein Höchstgewicht für nicht aufgegebenes Gepäck fest, das Sie mit an Bord des Flugzeugs nehmen. Jedes nicht aufgegebene Gepäckstück muss so klein sein, dass es unter den Vordersitz oder in die Gepäckfächer über den Sitzen in der Kabine des Flugzeugs passt.

11.3.2. Ist Ihr Handgepäck zu groß, um auf diese Weise verstaut zu werden, oder ist es zu schwer oder wird es aus irgendeinem Grund als unsicher angesehen, müssen Sie es als aufgegebenes Gepäck aufgeben und etwaige Übergepäckgebühren entrichten, die gemäß Artikel 11.1.2 fällig werden können, falls Ihre Freigepäckmenge bereits durch anderes aufgegebenes Gepäck ausgeschöpft ist.

11.3.3.  Wenn Sie einen besonders wertvollen Gegenstand, ein Kunstwerk, ein Musikinstrument oder eine Diplomatenpost im Sinne von Artikel 11.1.4.1 besitzen (v) das Sie als Handgepäck mitführen möchten, das jedoch unsere Größen- oder Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck überschreitet, müssen Sie einen oder mehrere zusätzliche Sitzplätze (je nach Verfügbarkeit) in derselben Reiseklasse wie Sie buchen, um diesen zulässigen Gegenstand während Ihres Fluges neben sich unterbringen zu können.


11.3.4.  Aufgrund der maximalen Kapazität der Gepäckfächer in der Flugzeugkabine oder aus betrieblichen Gründen können wir Ihr Handgepäck unter Umständen nicht an Bord akzeptieren; in solchen Fällen wird Ihr Gepäck als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs befördert, sodass Sie alle Wertgegenstände aus dem Gepäck entfernen müssen, bevor Sie es dem Personal übergeben, und sicherstellen müssen, dass Sie den Gepäckschein erhalten.

11.3.5.     Wir befördern keine anderen Gegenstände als Handgepäck, die unsere Größen- oder Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck überschreiten und die nicht ordnungsgemäß auf dem Sitz verstaut werden können.

11.3.6.  Die Passagiere sind für ihre persönlichen Gegenstände und das Handgepäck verantwortlich, das sie in die Kabine mitnehmen. Im Falle von Zerstörung, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen und nicht aufgegebenem Gepäck haften wir nur, wenn ein Verschulden unsererseits oder seitens unserer Bediensteten oder Beauftragten nachgewiesen wird; diese Haftung ist dann auf den in Artikel 18.4 dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegten Betrag beschränkt.

11.4.  Abholung und Aushändigung von aufgegebenem Gepäck

11.4.1.  Sie müssen Ihr aufgegebenes Gepäck abholen, sobald es an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp bereitsteht. Wenn Sie es nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen, können wir Ihnen eine Lagergebühr in Rechnung stellen. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck drei (3) Monate nach seiner Bereitstellung an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp nicht abgeholt wurde, können wir es verwerten und den Erlös aus der Verwertung ohne Benachrichtigung oder Haftung Ihnen gegenüber zu unseren Gunsten einbehalten.


11.4.2. Nur die Person, die im Besitz des Gepäckidentifikationsetiketts ist, kann ein Stück des aufgegebenen Gepäcks beanspruchen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Überprüfung der Identität oder Befugnis der Person, die das Gepäckidentifikationsetikett vorlegt, oder für die Überprüfung, ob diese Person ein Recht auf die Abholung hat.

11.4.3.   Kann die Person, die ein Stück des aufgegebenen Gepäcks beansprucht, den erforderlichen Gepäckidentifikationsanhänger nicht vorlegen, muss sie nachweisen, dass das Gepäck ihr gehört, bevor wir die Abholung gestatten. Wir übernehmen keine Verantwortung für andere Maßnahmen als die begrenzte Befragung der Person, die das Gepäck beansprucht, bei der Prüfung des Abholrechts.

11.5.  Tiere

11.5.1.  Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, befördern wir keine Tiere in der Kabine oder im Frachtraum.

11.5.2.  Begleitende Falken werden (zusammen mit Transportbehältern und Futter) zusätzlich zur normalen Freigepäckmenge befördert, vorbehaltlich unserer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung sowie gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühren.

11.5.3.   Passagiere im Sinne des vorstehenden Artikels 11.5.2 müssen in der Lage sein, alle gültigen Dokumente in Bezug auf ihre Falken vorzulegen, die von den Behörden im Abflug-, Ankunfts- oder Transitland verlangt werden, darunter insbesondere Pässe, Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Einreise- oder Transitgenehmigungen. Wir werden keine Falken befördern, für die die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen.


11.5.4.  Die Annahme zur Beförderung der oben genannten Tiere erfolgt unter der Bedingung, dass der Passagier die volle Verantwortung für das betreffende Tier übernimmt. Wir haften nicht für Verletzungen, Verlust, Krankheit oder Tod eines solchen Tieres, es sei denn, dies wurde ausschließlich durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.

11.5.5. Wir sind jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen zusätzliche Bedingungen festzulegen, die wir für angemessen halten.

 

11.6.  Menschliche Überreste

Air Arabia akzeptiert die Beförderung menschlicher Überreste auf bestimmten Strecken vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Platz im Frachtraum und anderer Anforderungen. Die Beförderung von menschlicher Asche ist jedoch gestattet, sofern Sie als Passagier, der im Besitz der Asche ist, eine Kopie der Sterbeurkunde und der Einäscherungsurkunde mit sich führen. Sie müssen sicherstellen, dass die menschliche Asche sicher in einem geeigneten, versiegelten Behälter verpackt ist, der in Ihrem zulässigen Handgepäck enthalten sein sollte.

ARTIKEL 12 – FLUGPLÄNE, VERZÖGERUNGEN, ANNULLIERUNGEN UND VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG

12.1  Flugpläne

12.1.1.   Die in unseren Flugplänen aufgeführten Flugzeiten und Flugdauer können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung (oder Ausstellung) und dem Datum Ihrer tatsächlichen Reise ändern; diese dienen ausschließlich dazu, Sie über die von uns angebotenen Flüge zu informieren. Wir garantieren Ihnen keine Flugzeiten und Flugdauer, und diese sind nicht Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags mit uns.


12.1.2.   Bevor wir Ihre Buchung annehmen, teilen wir oder unser bevollmächtigter Vertreter dem Buchenden die Abflugzeit Ihres Fluges mit, und diese wird auf Ihrem Ticket vermerkt. Nach erfolgter Buchung können wir jederzeit die planmäßige Abflugzeit Ihres Fluges und/oder den Abflug- oder Zielflughafen ändern oder einen Flug streichen, umleiten, das Boarding verweigern oder einen Flug verspäten. Dies kann Änderungen aus Gründen der Sicherheit, der Wartung, erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder aus anderen kommerziellen oder betrieblichen Gründen umfassen.

12.1.3.  Im Falle einer Stornierung oder einer wesentlichen Änderung unseres Flugplans werden wir uns in angemessener Weise bemühen, den Buchenden so bald wie möglich über eine solche Stornierung oder Änderung zu informieren; dieser verpflichtet sich seinerseits, alle anderen Passagiere/Mitglieder der Gruppe zu benachrichtigen.

12.1.4.    Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter korrekte Kontaktdaten mitzuteilen, damit wir oder dieser bevollmächtigte Vertreter versuchen können, Sie über eine solche Änderung zu benachrichtigen; wir übernehmen keine Verantwortung, falls wir Sie aufgrund uns mitgeteilter unrichtiger Kontaktdaten nicht informieren können.

12.1.5.  Sollte die Änderung für Sie nicht akzeptabel sein und wir nicht in der Lage sein, Ihnen einen Platz auf einem für Sie akzeptablen Alternativflug zu reservieren, haben Sie Anspruch auf eine unfreiwillige Rückerstattung gemäß Artikel 13.2. Darüber hinaus haften wir Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten jeglicher Art.

12.1.6.  Sofern nicht durch unsere fahrlässige oder vorsätzliche Handlung oder Unterlassung verursacht, haften wir nicht für Fehler oder Auslassungen in unseren Flugplänen oder anderen öffentlich veröffentlichten Flugplänen hinsichtlich der Abflug- oder Ankunftsdaten oder -zeiten oder hinsichtlich der Durchführung eines Fluges.


12.1.7.     Die Bestimmungen zu Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung sind im Übereinkommen und (sofern anwendbar) in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt, und keine Bestimmung dieser Bedingungen beeinträchtigt Ihre Rechte nach diesem anwendbaren Recht. Weitere Informationen zu Ihren Rechten sowie Hilfestellungen bei Flugausfällen finden Sie auf unserer Website.

 

12.2  Entschädigungsansprüche bei Annullierung, Umleitung, Verspätungen usw.

12.2.1.  Manchmal kommt es zu Verspätungen bei den Abflugzeiten und der Flugdauer zu einem Zielort aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (z. B. schlechtes Wetter, Verspätungen durch die Flugsicherung oder Streiks). Wir werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um eine Verspätung bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu vermeiden. Diese Maßnahmen können den Einsatz eines anderen Flugzeugs oder die Beauftragung einer anderen Fluggesellschaft mit der Durchführung eines Fluges für uns oder beides umfassen.

12.2.2.  Sie haben Anspruch auf eine der folgenden drei verfügbaren Abhilfemaßnahmen, wenn wir einen Flug stornieren; einen Flug nicht angemessen gemäß dem Flugplan durchführen; nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenlandeort landen; oder dazu führen, dass Sie einen Anschlussflug mit uns oder einer anderen Fluggesellschaft verpassen, für den Sie eine Durchbuchung/bestätigte Reservierung besitzen und nach der geplanten Ankunftszeit Ihres Fluges ausreichend Zeit für den Anschluss bestand. Die drei Ihnen zur Auswahl stehenden Abhilfemaßnahmen sind ohne Aufpreis verfügbar und in den nachstehenden Artikeln 12.2.2.(i) bis (iii) aufgeführt. Siehe auch Artikel 12.2.3. bezüglich der Einschränkungen Ihrer Rechte und unserer Haftung

I.  Wir befördern Sie und Ihr Gepäck bei der ersten sich bietenden Gelegenheit auf einem anderen unserer Flüge, auf dem Platz verfügbar ist, ohne zusätzliche Kosten und verlängern, falls erforderlich, die Gültigkeit Ihres Tickets, um diese Beförderung abzudecken; oder.


II.  Wir werden Sie und Ihr Gepäck innerhalb einer angemessenen Frist mit einem anderen unserer Flüge oder mit einem Flug einer anderen Fluggesellschaft oder auf andere, einvernehmlich vereinbarte Weise an den auf Ihrem Ticket angegebenen Bestimmungsort befördern; oder

III.   Wir werden Ihnen eine unfreiwillige Rückerstattung gemäß den Bestimmungen von Artikel 13.2 gewähren.

12.2.3.  Die drei Rechtsbehelfe in Artikel 12.2.2.(i) bis (iii) lassen etwaige Rechte, die Ihnen gemäß Artikel

18 zustehen, unberührt. Diese Rechtsbehelfe und Rechte stellen die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe und Rechte dar, die Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Ihre Beförderung von einem der in Artikel 12.2 aufgeführten Ereignisse betroffen ist.

12.2.4.      Allen Passagieren, deren Flüge von Spanien abfliegen, steht ein alternatives Streitbeilegungsverfahren (ADR) zur Verfügung, das gemäß Abschnitt 40.3 des spanischen Gesetzes 7/2017 und der spanischen Ministerialverordnung TMA/201/2022 vom 14. März bei der spanischen Behörde für Flugsicherheit und Luftsicherheit („AESA“ www.seguridadaerea.gob.es ) eingerichtet

wurde. Air Arabia ist an dieses Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern im Zusammenhang mit Ansprüchen gemäß EG 261/2004 und EG 1107/2006 gebunden. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

12.3  Nichtbeförderung

12.3.1.  Wenn wir Sie nicht auf einem Flug befördern können, für den Sie eine Buchungsbestätigung haben und alle geltenden Check-in-Fristen sowie Boarding-Fristen eingehalten haben:

12.3.2.  befördern wir Sie auf einem unserer späteren Flüge; oder


12.3.3.  Wenn Sie dies wünschen, werden wir dafür sorgen, dass Sie mit einer anderen Fluggesellschaft befördert werden, damit Sie innerhalb einer angemessenen Zeit nach Ihrer ursprünglich geplanten Ankunftszeit an Ihrem Zielort ankommen. In diesem Fall gelten diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen weiterhin, mit der Ausnahme, dass die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft für alle betrieblichen und verfahrenstechnischen Aspekte des umgebuchten Fluges gelten.

12.3.4.  Alternativ können Sie sich für eine unfreiwillige Rückerstattung gemäß Artikel 13.2 entscheiden.

 

12.3.5.  Dies gilt nicht, wenn wir Ihre Beförderung aus Gründen verweigern, die nach diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen zulässig sind (siehe beispielsweise Artikel 10).

12.3.6.   Gilt Artikel 12.3.1 für Sie, zahlen wir Ihnen jegliche Ihnen zustehende Entschädigung (sofern vorhanden) gemäß geltendem Recht und unseren Richtlinien zur Entschädigung bei Nichtbeförderung.

12.3.7.  Abgesehen von Ihren Rechten gemäß diesem Artikel 12.3 haften wir Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten jeglicher Art. Bitte erkundigen Sie sich nach unseren Richtlinien zur Entschädigung bei Nichtbeförderung.

12.4  Betrug oder rechtswidrige Handlungen

Zahlungen müssen von dem in der Buchung genannten Karteninhaber autorisiert werden. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Reservierung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren, wenn:

12.4.1.    Sie auf Nachfrage keine Kontaktdaten des Karteninhabers angeben können, damit wir Sicherheitsüberprüfungen durchführen können;

12.4.2.  der Karteninhaber die Zahlung nicht autorisiert hat und behauptet, die Buchung sei betrügerisch; und/oder


12.4.3.   wir den begründeten Verdacht haben, dass der Karteninhaber oder der Passagier mit anderen betrügerischen Aktivitäten in Verbindung steht.

12.5  Betrugsverdacht

12.5.1.   Von Zeit zu Zeit werden wir von Banken und Kartenausstellern gebeten, Transaktionen zu untersuchen, die der Karteninhaber für betrügerisch hält. Wenn wir im Rahmen einer solchen Untersuchung begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass ein Karteninhaber eine Transaktion fälschlicherweise als Betrug gemeldet hat, unterliegt die Buchung weiteren internen Überprüfungen. Alle zukünftigen Buchungen, die mit den Daten dieses Karteninhabers in Verbindung stehen, können abgelehnt werden, bis alle ausstehenden Beträge, die uns im Zusammenhang mit dem Fehler zustehen, eingezogen sind.

12.5.2.   Sie erklären sich damit einverstanden, sich bei jeglichen Ansprüchen zunächst über unseren Kundenservice an uns zu wenden, bevor Sie rechtliche Schritte gegen uns einleiten. Der Zweck dieser Klausel besteht nicht darin, Ihr Recht auf Rechtsbehelf einzuschränken. Vielmehr soll damit sichergestellt werden, dass zunächst der für beide Seiten schnellste und kostengünstigste Weg eingeschlagen wird. Dies spart sowohl Ihnen als auch uns Zeit und Geld. Im Gegenzug bemühen wir uns, Ihre Anfrage innerhalb von 28 Tagen zu beantworten.

12.6     Sollten bestimmte Handlungen darauf hindeuten oder sollten wir den Verdacht haben, dass eine Ihrer früheren Buchungen mit betrügerischen Aktivitäten in Verbindung steht, werden wir Sie nach eigenem Ermessen gemäß Ziffer 10.4 auf unsere Sperrliste setzen.

ARTIKEL 13 – RÜCKERSTATTUNGEN

13.1  Allgemeine Bestimmungen

Wir erstatten den für Ihr Ticket gezahlten Fahrpreis oder den nicht genutzten Teil davon zusammen mit den anfallenden     Steuern,     Gebühren,    Abgaben und Zusatzoptionen gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen, insbesondere den geltenden Tarifbestimmungen und Tarifen, sowie den folgenden zusätzlichen Bestimmungen:

13.1.1.   Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, sind wir berechtigt, die Rückerstattung entweder an die im Ticket genannte Person oder an die Person, die das Ticket bezahlt hat, vorzunehmen, sofern ein ausreichender Identitäts- und Zahlungsnachweis vorgelegt wird.

13.1.2.  Wenn ein Ticket von einer anderen Person als dem im Ticket genannten Passagier bezahlt wurde und das Ticket eine Rückerstattungsbeschränkung enthält, erstatten wir den Betrag nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat, oder auf deren Anweisung hin.

13.2  Unfreiwillige Rückerstattungen des Flugpreises

Wenn wir einen Flug stornieren, einen Flug nicht angemessen nach dem Flugplan durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp landen, Sie nicht auf einem Flug befördern, für den Sie eine bestätigte Buchung haben und die Check-in-Frist sowie die geltende Boarding-Frist eingehalten haben und Ihnen die Beförderung nicht aus Gründen verweigert wurde, die nach diesen Beförderungsbedingungen zulässig sind, beträgt die Höhe der Rückerstattung:

13.2.1.  Wenn kein Teil des Flugscheins genutzt wurde, einen Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben);

13.2.2.  Wenn ein Teil des Flugscheins genutzt wurde, mindestens die Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben) und dem von uns berechneten geltenden Flugpreis (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben) für die Reise zwischen den Punkten, für die der Flugschein genutzt wurde.


13.3  Freiwillige Rückerstattungen

Wenn Sie aus anderen als den in Artikel 10.1 genannten Gründen Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets haben, beträgt der Rückerstattungsbetrag:

13.3.1.   Wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde, einen Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben), abzüglich angemessener Servicegebühren oder Stornierungsgebühren;

13.3.2. Wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde, ein Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem gezahlten Fahrpreis (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben) und dem von uns berechneten anwendbaren Fahrpreis (einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben) für die Reise zwischen den Orten, für die das Ticket genutzt wurde, abzüglich angemessener Service- oder Verwaltungsgebühren.

13.4  Recht auf Verweigerung einer Rückerstattung

13.4.1.   Wir können eine Rückerstattung verweigern, wenn der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gestellt wird.

13.4.2.  Wir können eine Rückerstattung für ein Ticket verweigern, das uns oder Regierungsbeamten als Nachweis für Ihre Absicht vorgelegt wurde, aus diesem Land auszureisen, es sei denn, Sie weisen uns gegenüber hinreichend nach, dass Sie die Erlaubnis haben, im Land zu verbleiben, oder dass Sie dieses Land mit einer anderen Fluggesellschaft oder mit anderen Verkehrsmitteln verlassen werden.

13.4.3.  Wir gewähren keine Rückerstattung für ein Ticket für einen Flug, bei dem Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder von dem Sie aufgrund Ihres Verhaltens an Bord des Flugzeugs oder.

13.4.3.1.  Für ein gestohlenes, gefälschtes oder nachgemachtes Ticket.

 

13.4.3.2.  Für Passagiere, die die in Artikel 9 genannten Bedingungen nicht erfüllt haben.


13.4.3.3.  Für Passagiere, denen die Beförderung durch uns gemäß Artikel 10.3 verweigert wurde.

13.5  Währung

Wir behalten uns das Recht vor, eine Rückerstattung in derselben Weise und in derselben Währung vorzunehmen, in der das Ticket bezahlt wurde.

13.6  Beschränkung Ihrer Rechte

Sofern wir in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes festlegen, stellen die in diesem Artikel 13 dargelegten Rückerstattungsansprüche Ihre einzigen Ansprüche gegen uns dar, falls Ihre Beförderung aus irgendeinem Grund nicht stattfindet. Dies bedeutet, dass wir Ihnen gegenüber keine weitere Haftung für Verluste oder Aufwendungen jeglicher Art übernehmen.

ARTIKEL 14 VERHALTEN AN BORD DES FLUGZEUGS

14.1  Allgemeine Bestimmungen

Während Ihrer Beförderung sind Sie jederzeit verpflichtet, sich so zu verhalten, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass Sie:

14.1.1.  gegen die Gesetze eines Staates verstößt, dessen Gerichtsbarkeit das Flugzeug unterliegt;

14.1.2.  das Flugzeug oder Personen oder Eigentum gefährdet oder bedroht (sei es durch falsche Drohungen oder auf andere Weise);

14.1.3.  die Gesundheit anderer Personen an Bord des Flugzeugs beeinträchtigt oder das Risiko oder die Gefahr einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung verursacht;

14.1.4.  anderen Personen an Bord des Flugzeugs („Besatzung oder Passagiere“) Unbehagen bereiten oder von diesen als erheblich störend empfunden werden; zu einem solchen Verhalten zählen beispielsweise Belästigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe oder Missbrauch sowie das Aufnehmen von Fotos oder Videos ohne die Zustimmung der Besatzung oder der anderen Personen;


14.1.5.  Verlust oder Beschädigung unseres Eigentums oder des Eigentums anderer Personen an Bord des Flugzeugs verursachen oder wahrscheinlich verursachen;

14.1.6.  die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindern, stören oder beeinträchtigen;

14.1.7.  Anweisungen der Besatzung oder der Fluggesellschaft zu missachten, die ordnungsgemäß zum Zwecke der Sicherheit des Flugzeugs sowie von Personen und Eigentum und/oder zum Komfort oder zur Bequemlichkeit der Fluggäste erteilt wurden, einschließlich Anweisungen in Bezug auf Sicherheit, Sitzplätze, Sicherheitsgurte, Rauchen, Alkoholkonsum oder Drogenkonsum, die Nutzung elektronischer Geräte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mobiltelefone, Laptops, PDAs, tragbare Aufnahmegeräte, tragbare Radios, CD-, DVD- und MP3-Player, elektronische Spiele oder Sendegeräte (z. B. ferngesteuertes Spielzeug usw.). Siehe auch Artikel 14.3 bezüglich unserer Entscheidungen über die Anwendung von Artikel 14.1 auf Sie.


14.2 
Richtlinien zu Rauchen und Alkohol

Das Rauchen (einschließlich herkömmlicher Zigaretten, elektronischer oder anderer künstlicher Formen des Rauchens) und/oder der Konsum von Alkohol sind an Bord des Flugzeugs nicht gestattet.

14.3  Pflichtverletzung

Wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie gegen die Ihnen durch die Artikel 14.1 oder 14.2 auferlegten Pflichten verstoßen:

14.3.1.  können wir die Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen und notwendig erachten, um die Fortsetzung oder Wiederholung des beanstandeten Verhaltens zu verhindern, einschließlich beispielsweise Ihrer körperlichen Festhaltung und/oder Ihrer Entfernung aus dem Flugzeug und/oder der Verweigerung Ihrer Beförderung nach einem Zwischenstopp (unabhängig davon, ob dieser zum Zweck Ihrer Entfernung aus dem Flugzeug oder aus anderen Gründen erfolgt); und


14.3.2. Wir können die Angelegenheit der zuständigen Polizei oder einer anderen Vollzugsbehörde melden; und

14.3.3.   Wir können beschließen, Ihre Beförderung zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft zu verweigern; und

14.3.4.  Sie erstatten uns alle Kosten, die uns entstehen, um:

(i)  von Ihnen verlorene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände zu reparieren oder zu ersetzen;

(ii)  alle von Ihren Handlungen betroffenen Passagiere oder Besatzungsmitglieder zu entschädigen; und

(iii)  das Flugzeug umzuleiten, um Sie aus dem Flugzeug zu entfernen.

14.3.5.  Wir können den Wert nicht genutzter Beförderungsleistungen aus Ihrer Buchungsbestätigung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Gelder verwenden, um die uns von Ihnen geschuldeten Beträge zu begleichen.

ARTIKEL 15 – VEREINBARUNGEN MIT DRITTANBIETERN ÜBER ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Wenn wir mit einem Dritten Vereinbarungen treffen, um Ihnen Dienstleistungen bereitzustellen (z. B. Hotelreservierungen, Bodentransporte oder Mietwagen usw.), oder wenn wir ein Ticket oder einen Gutschein für solche von einem Dritten erbrachten Dienstleistungen ausstellen, handeln wir bei diesen Vereinbarungen oder der Ausstellung dieser Tickets oder Gutscheine lediglich als Ihr Vermittler. Die Geschäftsbedingungen (einschließlich abweichender Haftungsregelungen) des Dritten, der diese Dienstleistungen erbringt, gelten für Sie, und wir übernehmen Ihnen oder Ihrem Gepäck gegenüber keiner Haftung für alle derartigen Vereinbarungen.


ARTIKEL        16                 REISEDOKUMENTE,                         GELDSTRAFEN,                         ZOLL- UND SICHERHEITSKONTROLLEN

16.1  Allgemeine Bestimmungen

16.1.1.  Sie sind allein verantwortlich für die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente, Visa und Genehmigungen, die für Ihre Reise erforderlich sind, sowie gegebenenfalls für die Ihrer minderjährigen Kinder und/oder der Passagiere, für die Sie verantwortlich sind, und für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen und Reiseanforderungen für alle Länder, aus denen und in die Sie fliegen (auch als Transitländer).

16.1.2.  Wir haften nicht für Unterstützung oder Informationen, die Ihnen von unseren Vertretern oder Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Beschaffung der erforderlichen Dokumente oder der Einhaltung solcher Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen und Anforderungen erteilt werden, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder in anderer Form erfolgen, oder für die Folgen, die sich für Sie aus der Nichtbeschaffung solcher Dokumente oder der Nichteinhaltung solcher Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen ergeben.

16.1.3.  Wir haften nicht, wenn wir nach unserem alleinigen Ermessen feststellen, dass geltendes Recht, behördliche Vorschriften, Aufforderungen, Anordnungen oder andere Anforderungen es erfordern, dass wir Ihre Beförderung verweigern, und wir dies auch tun, oder wenn Ihnen die Einreise in ein Land oder an Ihren Bestimmungsort verweigert wurde.

 

16.2  Reisedokumente

16.2.1.    Vor Reiseantritt müssen Sie uns alle für Ihre Reise erforderlichen Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und sonstigen Reisedokumente vorlegen und uns gestatten, bei Bedarf Fotokopien dieser Dokumente anzufertigen und aufzubewahren. Wir sind berechtigt, von Ihnen jederzeit vor oder während Ihrer Beförderung die Vorlage dieser Dokumente zu verlangen.


16.2.2.   Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie nicht über alle erforderlichen Reisedokumente verfügen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf alle für Ihre Reise erforderlichen Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen usw., oder wenn eines dieser Dokumente abgelaufen ist, oder wenn Sie nicht alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und sonstigen Anforderungen aller Länder eingehalten haben, in die Sie einreisen, aus denen Sie ausreisen oder durch die Sie während Ihrer Reise durchreisen.

 

16.2.3.  Wir nehmen Sie oder Ihr Gepäck nicht zur Beförderung an, wenn Ihre Reisedokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen oder wenn Sie die übrigen Anforderungen dieses Artikels 16.1 nicht erfüllt haben. Wir haben das Recht, die Beförderung auf diese Weise zu verweigern, selbst wenn Sie einen Teil Ihrer Beförderung bereits begonnen oder abgeschlossen haben, bevor uns (sei es aufgrund der Anwendung von Artikel 16.2.4 oder anderweitig) klar wird, dass Sie Artikel 16.1 nicht eingehalten haben.

16.2.4.  Wir empfehlen Ihnen, sich vor und zum Zeitpunkt Ihrer Buchung an die Botschaft, das Konsulat oder eine andere zuständige Stelle aller relevanten Länder zu wenden, um Einzelheiten zu den erforderlichen Reisedokumenten zu erfahren. Wenn Sie nicht sofort reisen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Reiseantritt erneut an dieselben Stellen zu wenden, um sicherzustellen, dass sich die für Sie geltenden Anforderungen nicht geändert haben und dass Ihre Reisedokumente für alle Flüge, Ziele und geplanten Zwischenstopps gültig bleiben.

 

16.3  Einreiseverweigerung

Wenn Ihnen die Einreise in ein Land (einschließlich eines Transitlandes) verweigert wird, erklären Sie sich damit einverstanden, uns auf Verlangen alle Geldbußen, Gebühren oder Strafen, die uns von der zuständigen Regierung/Behörde dieses Landes auferlegt werden, in voller Höhe zu erstatten, unabhängig davon, ob es sich um einen Transit- oder Zielflughafen handelt, sowie die Kosten für Ihren Transport von diesem Land zu Ihrem Ausgangsort. Der für die Beförderung bis zum Ort der Einreiseverweigerung erhobene Flugpreis wird von uns nicht erstattet, einschließlich aller Flüge, die Sie aufgrund Ihrer


Einreiseverweigerung nicht nutzen können. Alle derartigen Kosten, die uns in Ihrem Namen entstehen, können Ihnen durch Abzug dieser Kosten von dem Guthaben, das Sie bei uns haben, oder von der Kreditkarte oder Debitkarte, die Sie für Ihre Buchung verwendet haben, in Rechnung gestellt werden. Aus Gründen der Sicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung können der Kapitän und/oder die begleitende Polizei Ihre relevanten Reisedokumente während des Fluges zu Ihrem Abflugort oder an einen anderen Ort in Verwahrung nehmen.

 

16.4  Haftung des Passagiers für Bußgelder, Haftkosten usw.

Wenn wir zur Zahlung von Bußgeldern oder Strafen jeglicher Art verpflichtet sind oder uns Ausgaben entstehen, weil Sie gegen Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen oder sonstige Reisevorschriften der Länder, in die Sie gereist sind, verstoßen haben – sei es freiwillig oder unfreiwillig – oder weil Sie bei der Einreise in dieses Land die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt haben, sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen den gesamten von uns gezahlten Betrag oder die uns entstandenen Ausgaben in voller Höhe zu erstatten. Wir können den Wert nicht genutzter Beförderungsleistungen auf Ihrem Ticket oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Gelder auf solche Zahlungen oder Ausgaben anrechnen.

16.5  Rückgabe beschlagnahmter Reisedokumente

Wir haften Ihnen gegenüber nicht für die Rückgabe Ihrer Reisedokumente, Ausweispapiere oder Tickets, die von einer staatlichen oder sonstigen Behörde beschlagnahmt wurden.

16.6  Zollkontrolle

16.6.1.    Falls erforderlich, müssen Sie bei der Kontrolle Ihres Gepäcks durch Zoll- oder andere Regierungsbeamte anwesend sein. Sollten Sie jedoch nicht ohne Weiteres verfügbar sein, kann eine Kontrolle in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Schäden, die Ihnen im Zuge einer solchen Kontrolle oder durch Ihre Nichtbefolgung dieser Anforderung entstehen.


16.6.2. Sie sind verpflichtet, uns schadlos zu halten, wenn Handlungen, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit Ihrerseits uns Schaden zufügen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels oder die Verweigerung der Einsichtnahme in Ihr Gepäck.

16.7  Sicherheitskontrollen

16.7.1.  Sie sind verpflichtet, sich allen Sicherheitskontrollen, Durchsuchungen und Scans Ihrer Person durch uns, unsere Abfertigungsagenten, Behörden, Flughafenbeamte, Polizei- oder Militärbeamte zu unterziehen.

16.7.2.   Wenn Sie die Durchführung all dieser Sicherheitskontrollen, Durchsuchungen und Scans nicht gestatten, werden wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern, ohne dass Ihnen gegenüber einer Rückerstattung oder sonstige Haftung entsteht.

ARTIKEL 17 AUF EINANDER FOLGENDE BEFÖRDERER

Wird die Beförderung nacheinander von uns und anderen Fluggesellschaften durchgeführt, so gilt sie im Sinne des Übereinkommens voraussichtlich als ein einziger Beförderungsvorgang. Die Haftungsbeschränkungen für eine solche Beförderung finden Sie in Artikel 18.

ARTIKEL 18 HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

Die Haftung jeder an Ihrer Beförderung beteiligten Fluggesellschaft richtet sich nach deren eigenen Beförderungsbedingungen. Die Bestimmungen zu unserer Haftung für Schäden sind in diesem Artikel 18 festgelegt.

Unsere Haftung für die Beförderung von Passagieren und Gepäck richtet sich nach dem anwendbaren Recht und diesen Beförderungsbedingungen. Das anwendbare Recht kann das Übereinkommen und/oder die in einzelnen Ländern geltenden Gesetze umfassen.


18.1  Allgemeine Bestimmungen

18.1.1.  Wir haften nur für Schäden, die während der von uns durchgeführten Beförderung entstehen oder für die wir Ihnen gegenüber gesetzlich haftbar sind. Wenn wir ein Ticket ausstellen oder Ihr Gepäck für die Beförderung durch einen anderen Beförderer einchecken, tun wir dies nur als Vermittler für den anderen Beförderer.

 

18.1.2.  Soweit die Übereinkommen auf Ihre Beförderung Anwendung finden, unterliegt unsere Haftung den Vorschriften und Haftungsbeschränkungen des anwendbaren Übereinkommens.

18.1.3.  Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden, müssen Sie die Tatbestandsmerkmale und die Höhe Ihres Schadens nachweisen, da die Haftungshöchstgrenzen der Übereinkommen lediglich Obergrenzen darstellen und Sie nicht von der Beweispflicht für die Tatbestandsmerkmale und die Höhe des Schadens entbinden.

18.1.4.  Wir sind ganz oder teilweise von der Haftung Ihnen gegenüber für Schäden befreit, wenn wir nachweisen, dass der Schaden durch Ihre Fahrlässigkeit oder eine andere unerlaubte Handlung oder Unterlassung oder durch die Person, von der Sie Ihre Rechte ableiten, verursacht oder mitverursacht wurde.

18.1.5.  Wir haften nicht für Schäden, die sich aus unserer Einhaltung oder Ihrer Nichteinhaltung geltender Gesetze oder behördlicher Vorschriften und Bestimmungen ergeben.

18.1.6.  Sofern in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen, haften wir Ihnen gegenüber nur für den Schadenersatz, auf den Sie gemäß den Übereinkommen, der Verordnung (EG) oder den gegebenenfalls geltenden lokalen Gesetzen für nachgewiesene Verluste und Kosten Anspruch haben.

18.1.7. Ihr Beförderungsvertrag mit uns (einschließlich dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen) gilt für unsere bevollmächtigten Agenten, die Codeshare-Partner des Luftfrachtführers (sofern der vermarktende Luftfrachtführer Ihnen keine weiteren Vorteile gewährt), Bedienstete, Mitarbeiter und Vertreter und kommt diesen in gleichem Maße zugute, wie er für uns gilt. Der Gesamtbetrag, der von uns


und unseren bevollmächtigten Agenten, Mitarbeitern, dem Eigentümer des vom Luftfrachtführer eingesetzten Luftfahrzeugs sowie dem Personal, den Mitarbeitern und Vertretern des genannten Eigentümers und des genannten Agenten einforderbar ist, darf den Betrag unserer eigenen Haftung, sofern vorhanden, nicht übersteigen.

18.1.8.   Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen führt zu einem Verzicht auf Ausschlüsse oder Beschränkungen unserer Haftung gemäß dem Übereinkommen oder den geltenden Gesetzen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

18.1.9.    Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen stellt einen Verzicht auf Ausschlüsse oder Beschränkungen unserer Haftung dar oder führt zum Verzicht auf Einreden, die uns nach dem Übereinkommen oder den geltenden Gesetzen gegenüber einer öffentlichen Sozialversicherungseinrichtung oder einer Person zustehen, die zur Zahlung von Entschädigung verpflichtet ist oder eine Entschädigung im Zusammenhang mit dem Tod, der Verletzung oder einer sonstigen Körperverletzung eines Fluggastes gezahlt hat.

 

18.1.10.  Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern, und diese geänderten Allgemeinen Beförderungsbedingungen treten ab dem Datum der Änderung in Kraft und sind gültig.

18.2  Tod oder Verletzung von Fluggästen

18.2.1.  Unsere Haftung für Schäden, die einem Fluggast im Falle des Todes, einer Verletzung oder einer sonstigen körperlichen Beeinträchtigung bei einem Unfall im Sinne des Übereinkommens entstehen, unterliegt den Vorschriften und Haftungsbeschränkungen des anwendbaren Rechts sowie den folgenden ergänzenden Bestimmungen


18.2.2.  Unsere Haftung für nachgewiesene Schäden unterliegt keiner finanziellen Begrenzung.

18.2.3.  Für Schäden bis zu 100.000 SZR (oder, sofern das Montrealer Übereinkommen anwendbar ist, 128.821 SZR) schließen wir unsere Haftung nicht aus und beschränken sie nicht.

18.2.4.   Sofern das Montrealer Übereinkommen Anwendung findet, haften wir nicht für Schäden, die 128.821 SZR übersteigen, wenn wir nachweisen, dass diese Schäden nicht auf Fahrlässigkeit oder eine sonstige unerlaubte Handlung oder Unterlassung unsererseits oder seitens unserer Bediensteten oder Beauftragten zurückzuführen sind oder ausschließlich auf Fahrlässigkeit oder eine sonstige unerlaubte Handlung oder Unterlassung eines Dritten beruhen.

18.2.5.   Ungeachtet der Bestimmungen der Artikel 18.2.2., 18.2.3. und 18.2.4. können wir gemäß den geltenden Gesetzen ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit werden, wenn wir nachweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit oder eine sonstige unerlaubte Handlung oder Unterlassung des verletzten oder verstorbenen Passagiers (oder der Person, die den Schadenersatzanspruch geltend macht) verursacht oder mitverursacht wurde.

18.2.6. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erklären wir uns bereit, Ihnen oder Ihren Erben Vorauszahlungen zu leisten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

a)     Die Person, die die Zahlung erhält, ist eine natürliche Person (d. h. eine natürliche Person im üblichen Sinne des Wortes im Gegensatz zu juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften);

b)     Sie oder die     Person, die die Zahlung erhält, haben nach geltendem Recht Anspruch auf Entschädigung;

c)     Zahlungen erfolgen nur zur Deckung unmittelbarer wirtschaftlicher Bedürfnisse;

d)     Der Zahlungsbetrag steht in einem angemessenen Verhältnis zu der wirtschaftlichen Notlage, die infolge des Todes, der Verletzung oder der Körperverletzung entstanden ist, wobei er im Todesfall nicht weniger als 15.000 SZR pro Passagier betragen darf;


e)     Die Zahlung erfolgt spätestens fünfzehn (15) Tage, nachdem die Identität der entschädigungsberechtigten Person nach geltendem Recht bestätigt wurde, sofern uns ein zufriedenstellender Nachweis dieser Bestätigung vorgelegt wurde.

f)      Keine Person hat Anspruch auf eine Zahlung, wenn sie selbst oder der Passagier, auf den sich die Zahlung bezieht, den Schaden, auf den sich die Zahlung bezieht, durch ihre Fahrlässigkeit verursacht oder dazu beigetragen hat;

g)    Der Empfänger einer Zahlung ist verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen, wenn nachgewiesen wird, dass der Empfänger nicht mehr in der Lage ist, Artikel 18.2.6. (b) jederzeit einzuhalten, oder dass er oder sie oder der Passagier, auf den sich die Zahlung bezieht, den Schaden, auf den sich die Zahlung bezieht, verursacht oder dazu beigetragen hat;

h)     Zahlungen werden mit allen späteren Beträgen verrechnet, die im Rahmen unserer Haftung nach geltendem Recht zu zahlen sind;

i)      Mit Ausnahme der Zahlung des in Artikel 18.2.6. (d) festgelegten Mindestbetrags im Todesfall darf eine Zahlung gemäß diesem Absatz 18.2.6. den Höchstschadenersatz nicht übersteigen, zu dessen Zahlung wir gegenüber dem Empfänger verpflichtet sein können;

j)      Die Leistung einer Zahlung stellt keine Anerkennung oder Einräumung einer Haftung unsererseits dar;

k)     Es erfolgt keine Zahlung, es sei denn, die Person, die die Zahlung erhält, händigt uns eine unterzeichnete Quittung aus, in der auch die Anwendbarkeit der Artikel 18.2.6. (g) bis (j) anerkannt wird, und unterzeichnet die von uns vorgeschriebenen entsprechenden Freistellungs- und Haftungsfreistellungsdokumente; und


l)      Sofern dies nicht im Widerspruch zu geltendem Recht steht und vorbehaltlich der Zahlung des in Artikel 18.2.6. (d) festgelegten Mindestbetrags im Todesfall, ist unsere Entscheidung hinsichtlich der Höhe der Zahlung endgültig und bindend.

 

18.3  Verspätung gegenüber Fluggästen

18.3.1.  Unsere Haftung für Schäden, die einem Fluggast durch eine Verspätung entstehen, ist durch die jeweils anwendbaren Übereinkommen oder Verordnungen begrenzt.

18.3.2.   Wir haften nicht für Schäden, die einem Fluggast durch eine Verspätung entstehen, wenn wir nachweisen, dass wir und unsere Beauftragten alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es uns oder unseren Beauftragten unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Soweit das Übereinkommen keine Anwendung findet, haften wir Ihnen gegenüber nicht für die Verspätung, es sei denn, in diesen Beförderungsbedingungen ist etwas anderes vorgesehen.

18.4  Schäden am Gepäck

18.4.1.  Wir haften nicht für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck, es sei denn, wir haben den Schaden durch unsere Fahrlässigkeit verursacht und diese Fahrlässigkeit wird vom Passagier oder der Person, die Schadensersatz geltend macht, nachgewiesen.

18.4.2.  Wir haften nicht für Schäden am Gepäck, die auf einen dem Gepäck innewohnenden Mangel, eine Eigenschaft oder einen Fehler zurückzuführen sind. Ebenso haften wir nicht für normale Abnutzung des Gepäcks, die sich aus den üblichen und normalen Anforderungen des Lufttransports ergibt.

18.4.3.  Unsere Haftung für Schäden am Gepäck ist auf die in den Artikeln 18.4.3. (a) bis (e) genannten Höchstbeträge, es sei denn, Sie weisen nach, dass der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung unsererseits zurückzuführen ist, die entweder in der Absicht, einen Schaden zu verursachen, oder leichtfertig und in dem Wissen begangen wurde, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten würde. Sie können eine besondere Wertangabe vornehmen (siehe Artikel 18.4.4.) oder selbst eine Versicherung abschließen, um Fälle abzudecken, in denen der tatsächliche Wert oder die Wiederbeschaffungskosten Ihres aufgegebenen oder nicht aufgegebenen Gepäcks unsere Haftung übersteigen.

a)     Für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck gilt ein Höchstbetrag von 332 SZR (ca. 450 US-Dollar oder der Gegenwert in Landeswährung) pro Passagier, sofern das Warschauer Abkommen auf Ihre Beförderung Anwendung findet.

b)     Für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck, bei denen das Warschauer Abkommen auf Ihre Beförderung Anwendung findet, gilt ein Höchstbetrag von 17 SZR (ca. 23 US-Dollar oder der Gegenwert in Landeswährung) pro Kilogramm oder ein höherer Betrag, den wir gemäß Artikel

18.4.4 vereinbart haben.

c)     Der Höchstbetrag von 1288 SZR (ca. 1500 US-Dollar oder der Gegenwert in Landeswährung) pro Passagier oder ein höherer Betrag, den wir gemäß Artikel 18.4.4 vereinbart haben, gilt für Schäden an sowohl nicht aufgegebenem als auch aufgegebenem Gepäck, sofern das Montrealer Übereinkommen auf Ihre Beförderung Anwendung findet.

d)     Die nach lokalem Recht festgelegte Höchstgrenze der Haftung für Schäden an sowohl nicht aufgegebenem als auch aufgegebenem Gepäck gilt für Ihr Gepäck, wenn für Ihre Beförderung anstelle des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Abkommens lokales Recht gilt.

e)     Die in den Artikeln 18.4.3.(a) und (b) festgelegte Höchstgrenze der Haftung für Schäden an sowohl nicht aufgegebenem als auch aufgegebenem Gepäck gilt für Schäden an nicht aufgegebenem bzw. aufgegebenem Gepäck, sofern weder das Warschauer Abkommen noch das Montrealer Übereinkommen auf Ihre Beförderung Anwendung findet und das anwendbare lokale Recht keine Begrenzung unserer Haftung vorsieht.


18.4.4. Wir erhöhen unsere Haftung Ihnen gegenüber für Schäden an aufgegebenem Gepäck an bestimmten Zielorten auf einen Betrag, den Sie bei der Übergabe Ihres aufgegebenen Gepäcks an uns beim Check-in angeben und der von uns akzeptiert wird, jedoch nur, wenn Sie uns eine zusätzliche Gebühr zahlen, die gemäß unseren Bestimmungen berechnet wird. Dies wird als „besondere Wertangabe“ bezeichnet. Bitte fragen Sie uns nach Einzelheiten zur besonderen Wertangabe und den anfallenden Gebühren, falls diese für Ihre Reiseziele gilt und Sie diese Option nutzen möchten.

18.4.5.  Wenn das Gewicht Ihres aufgegebenen Gepäcks nicht auf dem Gepäckschein vermerkt ist, gehen wir davon aus, dass es die Freigepäckmenge für die von Ihnen gebuchte Beförderungsklasse nicht überschreitet.

 

18.4.6. Wird die Beförderung Ihres Gepäcks von aufeinanderfolgenden Luftfahrtunternehmen durchgeführt und gilt für diese Beförderung entweder das Warschauer Abkommen oder das Montrealer Übereinkommen, sind Sie nur dann berechtigt, einen Anspruch gegen uns geltend zu machen, wenn (a) Sie der Fluggast sind und wir der erste Beförderer sind oder (b) Sie der Fluggast sind und wir der letzte Beförderer sind oder (c) der Schaden während der Beförderung des Gepäcks durch uns entstanden ist.

18.4.7.  Sofern nicht das Übereinkommen Anwendung findet, haften wir in keiner Weise für Schäden an Gegenständen, die gemäß Artikel 8.3 nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Gegenstände, Gegenstände von besonderem Wert wie Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Computer, persönliche elektronische Geräte, Aktienzertifikate, Anleihen, handelbare Wertpapiere, Geschäftsunterlagen und andere wertvolle Dokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente.


ARTIKEL 19 VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN UND KLAGEN

19.1  Geltendmachung von Ansprüchen in Bezug auf Gepäck

19.1.1.  Das Verlassen des Gepäckausgabebereichs am Endziel oder die Annahme des Gepäcks durch den Inhaber des Gepäckscheins ohne Beanstandung bei der Aushändigung gilt als ausreichender Nachweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag ausgeliefert wurde, sofern Sie nichts Gegenteiliges nachweisen.

 19.1.2.  Ohne den Gepäckaufgabeschein können wir Ihren Anspruch nicht entgegennehmen; sollten wir Ihren Anspruch dennoch ohne den Gepäckaufgabeschein erhalten, gilt dieser als freiwillige Meldung, und es entsteht für uns keine Haftung. Eine freiwillige Meldung hat keine rechtlichen Auswirkungen.

19.1.3.  Wenn Sie eine Reklamation oder Klage bezüglich einer Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks einreichen möchten, müssen Sie uns unverzüglich nach Feststellung des Schadens und spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des aufgegebenen Gepäcks oder im Falle von verlorenem Gepäck innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum, an dem das aufgegebene Gepäck hätte ankommen sollen, benachrichtigen. Wenn Sie eine Reklamation oder Klage bezüglich der Verspätung von aufgegebenem Gepäck einreichen möchten, müssen Sie uns dies innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck Ihnen zur Verfügung gestellt wurde, mitteilen. Jede solche Mitteilung muss schriftlich erfolgen.

19.2  Verjährung von Ansprüchen des Passagiers

Alle Ansprüche oder Schadensersatzrechte erlöschen, wenn keine Klage innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Datum Ihrer Ankunft am Bestimmungsort, dem Datum, an dem das Flugzeug planmäßig hätte ankommen sollen, oder dem Datum, an dem die Beförderung endete, erhoben wird. Die Art und Weise der Berechnung der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Recht des Gerichts, vor dem die Klage verhandelt wird.


ARTIKEL 20 SONSTIGE BEDINGUNGEN

20.1  Die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck erfolgt auch gemäß bestimmten anderen Vorschriften und Bedingungen, die für uns gelten oder von uns übernommen wurden, wie beispielsweise diese Regeln in Bezug auf Betriebssicherheit, Pünktlichkeit und Passagierkomfort. Diese Vorschriften und Bedingungen, die von Zeit zu Zeit geändert werden, sind wichtig. Sie betreffen unter anderem:

a)   Die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen, Schwangeren, Passagieren mit eingeschränkter Mobilität (Menschen mit Behinderung) und kranken Passagieren.

b)  Einschränkungen bei der Nutzung elektronischer Geräte und Gegenstände.

c)    Unsere Notfallpläne für etwaige Verspätungen und/oder Annullierungen eines Fluges, der vom chinesischen Festland (ausgenommen Hongkong, Macau und Taiwan) abfliegt oder einen Zwischenstopp auf dem chinesischen Festland (ausgenommen Hongkong, Macau und Taiwan) einlegt. Unsere Notfallpläne sind auf Anfrage erhältlich.

Die diesbezüglichen Vorschriften sind auf Anfrage bei uns erhältlich.

20.2 Weder wir noch unsere Mitarbeiter gelten als vertragsbrüchig, soweit die Erfüllung unserer jeweiligen Verpflichtungen durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert wird.

20.3  Sollte ein Ereignis höherer Gewalt uns daran hindern, unsere Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, werden wir Sie und andere Passagiere über das Ereignis und die Folgen des Ereignisses höherer Gewalt informieren, sobald wir dies vorhersehen können.

20.4    Wird Ihr Flug aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt annulliert, verlängert sich Ihre Vertragslaufzeit um den Zeitraum der durch das Ereignis höherer Gewalt verursachten Unterbrechung, und Sie haben keinen Anspruch auf die in den Artikeln 12 und 13 genannte unfreiwillige Rückerstattung. Sie können Ihren aufgrund der Annullierung fälligen Guthabenbetrag nutzen und einen neuen Flug bei uns buchen, sobald unser Betrieb wieder normal läuft und vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

20.5   Diese Beförderungsbedingungen unterliegen den im Ticket genannten Gesetzen und der dort genannten Gerichtsbarkeit. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer oder allen von der Fluggesellschaft und/oder einem ihrer bevollmächtigten Vertreter vor, während und/oder nach der Erbringung der Dienstleistung erbrachten Dienstleistungen sind solche Streitigkeiten ausschließlich und allein durch ein Schiedsverfahren vor dem im Ticket genannten Schiedsgericht anzustrengen, einzureichen, vorzulegen, zu registrieren und/oder vorzubringen, zu verweisen und endgültig beizulegen.

 

ARTIKEL 21 – AUSLEGUNG

21.1.   Die Überschriften der einzelnen Artikel dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind nicht für die Auslegung des Textes heranzuziehen.

21.2.  Der maßgebliche Wortlaut dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist die englische Fassung; Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit und haben Vorrang vor allen anderen Sprachfassungen.

21.3.  Diese Bedingungen (die „Bedingungen“) enthalten Informationen über uns und legen die rechtlichen Bedingungen fest, zu denen wir mit Ihnen einen Vertrag über den Kauf von Flügen bei Air Arabia PJSC, Air Arabia Marco, Air Arabia Egypt, Air Arabia Abu Dhabi oder Air Arabia DMM abschließen.

21.4. Diese Bedingungen sind in Verbindung mit den folgenden Dokumenten zu lesen und beinhalten diese:

 

  unsere Datenschutzerklärung, in der dargelegt ist, wie wir Ihre Daten verwenden dürfen;

  unsere Nutzungsbedingungen, falls Sie unsere Website nutzen; und

 

    alle Bestätigungsdokumente oder Beförderungsbedingungen, die in Ihrem elektronischen Ticket aufgeführt sind.


21.5.  Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und vergewissern Sie sich, dass Sie sie verstanden haben, bevor Sie Flüge bei uns buchen.

21.6.  Darüber hinaus sind Sie an die oben genannten Bedingungen gebunden, die zum Zeitpunkt Ihres Kaufs gelten, wenn Sie die folgenden Zusatzleistungen (jeweils eine „Zusatzleistung“) erwerben:

21.6.1.    Wenn Sie einen Shuttlebus-Service oder eine Autovermietung gebucht haben, gelten die Geschäftsbedingungen des Vermieters;

 

21.6.2.  Wenn Sie einen Air Arabia Holidays-Urlaub gebucht haben, gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Bedingungen; die Geschäftsbedingungen für Air Arabia Holidays finden Sie unter diesem Link.

21.6.3.  Wenn Sie Hotels gebucht haben, gelten die in den Hotels aufgeführten Geschäftsbedingungen.

21.7.  Für weitere Informationen zum Fliegen mit uns kann es hilfreich sein, sich an unsere Callcenter zu wenden oder die häufig gestellten Fragen (FAQs) zu konsultieren.

21.8.   Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den oben genannten besonderen Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen und/oder zwingenden lokalen Gesetzen, die für Ihre Buchung gelten, gelten die besonderen Geschäftsbedingungen und/oder die zwingenden lokalen Gesetze (sofern zutreffend).

21.9.  Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Buchung bei uns ein Konto für Sie anlegen, über das Sie Ihre Buchung abschließen und verwalten können. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie eine Buchung über einen Dritten oder eine andere Website vornehmen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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