Verbotene Gegenstände
Handgepäck
Mit Einschränkungen erlaubt
Ersatzbatterien:
- Ersatz-/lose Batterien, einschließlich Lithiumbatterien, auslaufsichere Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien für tragbare elektronische Geräte, dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Gegenstände, deren Hauptzweck die Stromversorgung ist, z. B. Powerbanks, gelten als Ersatzbatterien. Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
- Lithium-Metall-Batterien: Der Lithium-Metall-Gehalt darf 2 g nicht überschreiten.
- Lithium-Ionen-Batterien: Die Wattstundenleistung darf 100 Wh nicht überschreiten.
Powerbanks: Eine Powerbank wird als jedes Gerät eingestuft, dessen Hauptzweck darin besteht, andere elektronische Geräte aufzuladen oder mit Strom zu versorgen. Passagiere dürfen maximal 2 Powerbanks mit einer maximalen Kapazität von 100 Wh unter den folgenden Bedingungen mitführen.
- Powerbanks dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
- Powerbanks dürfen nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden und müssen ausschließlich in der Sitztasche oder in Ihrer Tasche aufbewahrt werden, die unter den Sitz vor Ihnen passt.
- Sie dürfen an Bord nicht verwendet werden, um Geräte aufzuladen.
- Es ist verboten, die Powerbank über die Stromquelle an Bord aufzuladen.
- Sie müssen während des gesamten Fluges ausgeschaltet bleiben.
Persönliche elektronische Geräte mit Lithiumbatterien: Geräte wie Mobiltelefone, Laptops, Tablets und Kameras sind erlaubt. Der Lithium-Metall-Gehalt darf 2 g nicht überschreiten und Lithium-Ionen-Batterien dürfen 100 Wh nicht überschreiten. Maximal 15 Geräte pro Passagier für den persönlichen Gebrauch.
E-Zigaretten und persönliche Verdampfer: Nur im Handgepäck erlaubt und müssen gegen versehentliche Aktivierung geschützt sein.
Smart Baggage: Um Smart Baggage in die Kabine mitzunehmen, müssen die Lithiumbatterien herausnehmbar sein und den Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck entsprechen. Die Batterie kann installiert bleiben, sofern das Smart Baggage vollständig ausgeschaltet ist und bis zur Ankunft am Zielort nicht eingeschaltet wird. Smart Baggage mit nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien wird nicht akzeptiert.
Vollständig verboten
- Reizstoffsprays: Mace, Pfefferspray und ähnliche Geräte sind weder im Handgepäck noch am Körper erlaubt.
- Elektroschockwaffen: Taser und ähnliche Geräte sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck oder am Körper erlaubt.
- Überall entzündbare Streichhölzer und bestimmte Feuerzeuge: Überall entzündbare Streichhölzer, blaue Flammenfeuerzeuge, Zigarrenfeuerzeuge und Feuerzeuge mit Lithiumbatterie ohne Schutz gegen unbeabsichtigte Aktivierung sind nicht erlaubt.
Aufgegebenes Gepäck
Mit Einschränkungen erlaubt
- Persönliche elektronische Geräte mit Lithiumbatterien: Im aufgegebenen Gepäck innerhalb derselben Batteriegrenzen erlaubt. Die Geräte müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.
- Toilettenartikel und Aerosole: Im aufgegebenen Gepäck innerhalb dieser Grenzen erlaubt. Die Gesamtmenge pro Passagier darf 2 kg oder 2 l nicht überschreiten. Jeder einzelne Artikel darf 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten. Aerosolventile müssen geschützt sein, um eine versehentliche Freisetzung zu verhindern.
- Medizinisches Quecksilberthermometer: Ein medizinisches Quecksilberthermometer pro Passagier ist im aufgegebenen Gepäck erlaubt, wenn es sich in seiner Schutzhülle befindet.
Vollständig verboten
- Powerbanks und Ersatzbatterien: Im aufgegebenen Gepäck nicht akzeptiert.
- E-Zigaretten und persönliche Verdampfer: Im aufgegebenen Gepäck nicht akzeptiert.
- Smart Baggage mit nicht herausnehmbarer Lithiumbatterie: Nicht akzeptiert.
- Reizstoffsprays und Elektroschockwaffen: Im aufgegebenen Gepäck nicht akzeptiert.
Beispiele für verbotene Gefahrgüter
Die folgenden Beispiele zeigen Gefahrgüter, die Passagiere nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitführen oder am Körper tragen dürfen, es sei denn, der jeweilige Gegenstand ist ausdrücklich gemäß den Passagierbestimmungen erlaubt.
- Gase: Entzündbare, nicht entzündbare und giftige Gase, einschließlich Butan, Propan und Tauchflaschen. Sauerstoffflaschen werden nicht akzeptiert, es sei denn, es handelt sich um zugelassene medizinische Sauerstoff- oder Luftflaschen, die die Passagierbedingungen erfüllen.
- Entzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe: Feuerzeugbenzin, Heizbrennstoff, Farbe und ähnliche entzündbare Produkte.
- Gifte: Insektizide, Unkrautvernichtungsmittel, Arsen und Cyanid.
- Radioaktive, oxidierende und organische Peroxidmaterialien: Einschließlich Oxidationsmittel und organischer Peroxide.
- Schusswaffen und Sprengstoffe: Einschließlich Handfeuerwaffen, automatischer Waffen, Sprengstoffe und Munition.
- Infektiöse Substanzen: Einschließlich Bakterien und Viren.
- Ätzende Stoffe: Einschließlich Säuren, Laugen und Nassbatterien. Quecksilber ist beschränkt und nur als medizinisches Quecksilberthermometer im aufgegebenen Gepäck im Rahmen der Passagierfreigabe erlaubt.
- Speiseöle: Nicht akzeptiert, wenn sie als Gefahrgut eingestuft sind.
- Hoverboard / selbstbalancierendes Rad / selbstbalancierendes Board;
- Elektrische Skateboards;
- Elektrisches Einrad;
- Segway / selbstbalancierender Scooter / elektrisches zweirädriges selbstbalancierendes Fahrzeug;
- Elektrische Scooter-Boards;
- Electric Caster Board / Electric Razor Ripstick usw., weder als Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck, aufgrund der
- vorhandenen großen Lithiumbatterien.
