Eingeschränkte und verbotene Gegenstände

Handgepäck

Erlaubt mit Einschränkungen

Ersatzbatterien:

Batterien, lose oder Ersatzbatterien – einschließlich Lithiumbatterien, auslaufsicheren Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien – müssen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Geräte, deren Hauptzweck eine Stromquelle ist (z. B. Powerbanks), gelten als Ersatzbatterien. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Lithium-Metall-Batterien: Lithiumgehalt max. 2 g
Lithium-Ionen-Batterien: Max. 100 Wh.

Powerbanks: Powerbanks gelten als lose/ersatzweise Batterien und unterliegen den folgenden zusätzlichen Einschränkungen:

  • Müssen im Handgepäck mitgeführt werden.

  • Dürfen nicht im Gepäckfach verstaut werden; nur im Sitzfach oder in einer Tasche unter dem Vordersitz.

  • Dürfen an Bord nicht zum Laden verwendet werden.

  • Laden über den Stromanschluss des Flugzeugs ist verboten.

  • Müssen während des gesamten Fluges ausgeschaltet bleiben.

Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien: Mobiltelefone, Laptops, Tablets und Kameras sind erlaubt. Lithium-Metall max. 2 g; Lithium-Ionen max. 100 Wh. Maximal 15 Geräte pro Passagier.

E-Zigaretten und Vaporizer: Nur im Handgepäck erlaubt und müssen gegen unbeabsichtigte Aktivierung geschützt werden.

Smart-Gepäck:
Lithiumbatterien müssen entfernbar sein und die Handgepäckmaße einhalten. Die Batterie darf eingebaut bleiben, solange das Gerät vollständig ausgeschaltet ist. Smart-Gepäck mit nicht entfernbarer Batterie ist nicht zulässig.

Komplett verboten (Handgepäck)

  • Abwehrsprays (Pfefferspray, Mace usw.)

  • Elektroschockgeräte (Taser usw.)

  • „Strike Anywhere“-Streichhölzer und bestimmte Feuerzeuge (z. B. Jetflame, Zigarrenfeuerzeuge, lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzmechanismus)

Aufgegebenes Gepäck

Erlaubt mit Einschränkungen

  • Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien (komplett ausgeschaltet, geschützt)

  • Toilettenartikel und Aerosole (max. 2 kg / 2 L insgesamt; max. 0.5 kg / 0.5 L pro Stück)

  • Ein medizinisches Quecksilber-Fieberthermometer im Schutzbehälter

Komplett verboten

  • Powerbanks und Ersatzbatterien

  • E-Zigaretten und Vaporizer

  • Smart-Gepäck mit nicht entfernbarer Batterie

  • Abwehrsprays und Elektroschockgeräte

Beispiele gefährlicher verbotener Güter

  • Gase: Butan, Propan, Tauchflaschen usw.

  • Entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe: Feuerzeugbenzin, Farben usw.

  • Gifte: Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen, Cyanid

  • Radioaktive, oxidierende und organische Peroxide

  • Schusswaffen und Munition

  • Infektiöse Stoffe

  • Ätzende Stoffe (Säuren, Laugen, Nassbatterien)

  • Speiseöle (wenn als Gefahrgut eingestuft)

  • Hoverboards

  • Elektrische Skateboards

  • Electric One Wheel

  • Segway / E-Balance-Fahrzeuge

  • Elektrische Scooter

  • Elektrische Ripstick-Boards

  • Aufgrund großer Lithiumbatterien

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