Eingeschränkte und verbotene Gegenstände
Handgepäck
Erlaubt mit Einschränkungen
Ersatzbatterien:
Batterien, lose oder Ersatzbatterien – einschließlich Lithiumbatterien, auslaufsicheren Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien – müssen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Geräte, deren Hauptzweck eine Stromquelle ist (z. B. Powerbanks), gelten als Ersatzbatterien. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Lithium-Metall-Batterien: Lithiumgehalt max. 2 g
Lithium-Ionen-Batterien: Max. 100 Wh.
Powerbanks: Powerbanks gelten als lose/ersatzweise Batterien und unterliegen den folgenden zusätzlichen Einschränkungen:
-
Müssen im Handgepäck mitgeführt werden.
-
Dürfen nicht im Gepäckfach verstaut werden; nur im Sitzfach oder in einer Tasche unter dem Vordersitz.
-
Dürfen an Bord nicht zum Laden verwendet werden.
-
Laden über den Stromanschluss des Flugzeugs ist verboten.
-
Müssen während des gesamten Fluges ausgeschaltet bleiben.
Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien: Mobiltelefone, Laptops, Tablets und Kameras sind erlaubt. Lithium-Metall max. 2 g; Lithium-Ionen max. 100 Wh. Maximal 15 Geräte pro Passagier.
E-Zigaretten und Vaporizer: Nur im Handgepäck erlaubt und müssen gegen unbeabsichtigte Aktivierung geschützt werden.
Smart-Gepäck:
Lithiumbatterien müssen entfernbar sein und die Handgepäckmaße einhalten. Die Batterie darf eingebaut bleiben, solange das Gerät vollständig ausgeschaltet ist. Smart-Gepäck mit nicht entfernbarer Batterie ist nicht zulässig.
Komplett verboten (Handgepäck)
-
Abwehrsprays (Pfefferspray, Mace usw.)
-
Elektroschockgeräte (Taser usw.)
-
„Strike Anywhere“-Streichhölzer und bestimmte Feuerzeuge (z. B. Jetflame, Zigarrenfeuerzeuge, lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzmechanismus)
Aufgegebenes Gepäck
Erlaubt mit Einschränkungen
-
Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien (komplett ausgeschaltet, geschützt)
-
Toilettenartikel und Aerosole (max. 2 kg / 2 L insgesamt; max. 0.5 kg / 0.5 L pro Stück)
-
Ein medizinisches Quecksilber-Fieberthermometer im Schutzbehälter
Komplett verboten
-
Powerbanks und Ersatzbatterien
-
E-Zigaretten und Vaporizer
-
Smart-Gepäck mit nicht entfernbarer Batterie
-
Abwehrsprays und Elektroschockgeräte
Beispiele gefährlicher verbotener Güter
-
Gase: Butan, Propan, Tauchflaschen usw.
-
Entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe: Feuerzeugbenzin, Farben usw.
-
Gifte: Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen, Cyanid
-
Radioaktive, oxidierende und organische Peroxide
-
Schusswaffen und Munition
-
Infektiöse Stoffe
-
Ätzende Stoffe (Säuren, Laugen, Nassbatterien)
-
Speiseöle (wenn als Gefahrgut eingestuft)
-
Hoverboards
-
Elektrische Skateboards
-
Electric One Wheel
-
Segway / E-Balance-Fahrzeuge
-
Elektrische Scooter
-
Elektrische Ripstick-Boards
-
Aufgrund großer Lithiumbatterien



