Gepäck

Handgepäck

Bei Air Arabia profitieren Sie von einem großzügigen Freigewicht von 10 kg für Ihr Handgepäck . Das Frei-Handgepäck darf dieses Gewicht pro Passagier nicht überschreiten und die Größe darf die Maße 55cm x 40cm x 20cm (22in x 16in x 8in) inklusive Handgriff, Taschen und Rollen nicht überschreiten.
Kleinkinder unter zwei Jahren dürfen eine Standard-Tasche mitnehmen (mit Dingen, die ein Kleinkind während des Fluges benötigt).
Bitte beachten Sie die Größeneinschränkung, die für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels oder Pasten in Ihrem Handgepäck gelten. 

  • Flüssigkeiten, Gels oder Pasten müssen in einzelnen Verpackungen in einer Größe von maximal 100 ml pro Stück verpackt sein.
  • Alle Flüssigkeiten in einer Verpackung mit maximal 100 ml Inhalt, müssen locker in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastiktasche mit den Maßen 20cm x 20cm aufbewahrt werden.
  • Die Tasche muss komplett verschlossen sein.
  • Der Inhalt muss locker in die Tasche passen.
  • Wenn Sie einen Transitflug über den Nahen Osten haben, müssen diese Inhalte in einer Sicherheitstasche (Secure Tamper-Evident Bag/STEB) verpackt werden.

Diese Einschränkungen gelten für alle Abflughäfen in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika. Flüssigkeiten, die die oben genannten Einschränkungen nicht erfüllen, müssen Sie an den Flughafen Sicherheits-Schaltern abgeben.

Liste der verbotenen und eingeschränkten Gegenstände in Ihrem Gepäck

  • Entflammbare, nicht entflammbare und giftige Gase, sowie Butan, Sauerstoff, Propan und Sauerstoffflaschen.
  • Entflammbare Flüssigkeiten und feste Stoffe, sowie Feuerzeug- oder Heizbrennstoffe, Farbe und Streichhölzer.
  • Giftige Substanzen, sowie Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid.
  • Radioaktives Material, oxidierende Stoffe und organische Peroxide.
  • Schusswaffen und Sprengstoffe, sowie Pistolen, Maschinengewehre und Munitionen.
  • Infektiöse Stoffe, sowie Bakterien und Viren.
  • Ätzende Stoffe, sowie Quecksilber, Säure, Alkali und Nass-Batterien.
  • Speiseöle.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge.